Digitales Leben – Vernetzt. Vermessen. Verkauft?

Grundsatzrede von Bundesminister Heiko Maas
Unter dem Titel „Digitales Leben – Vernetzt. Vermessen. Verkauft? – #Werte #Algorithmen #IoT“ fand am 03.07.2017 im Museum für Kommunikation eine Tagung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Rechts- und Werteordnung in der digitalen Welt statt.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas eröffnete die Veranstaltung mit einer Grundsatzrede:

Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft – Teilhabe ermöglichen, Sicherheit gewährleisten, Freiheit bewahren

Heiko Maas, Außenminister a.D. Bild: Thomas Koehler - bmjv.de

"Wir müssen die Werte, die unser Zusammenleben in der analogen Welt prägen, auch im digitalen Zeitalter bewahren. Es geht um Teilhabe, Freiheit und Sicherheit“, betonte der Minister. Zu den Risiken, die für Teilhabe und Selbstbestimmungen der Bürgerinnen und Bürger durch den Einsatz von Algorithmen ausgehen, stellte er fest: „Wir brauchen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – ohne Diskriminierungen, sondern mit gleichen Chancen für alle. Wir sollten aber mit dem Glauben an die Objektivität der Technik vorsichtig sein. Nicht nur Menschen, auch Maschinen können diskriminieren. Algorithmen sind nur so gut, wie diejenigen, die sie programmiert haben und die Datenbasis, mit der sie gelernt haben.“ Daher forderte der Minister eine stärkere Kontrolle von Algorithmen sowie mehr Transparenz: "Technischer Fortschritt darf nicht zu gesellschaftlichem Rückschritt führen, und deshalb brauchen wir einen rechtlichen Ordnungsrahmen, der viel Raum für Innovationen bietet, aber den Einsatz von diskriminierenden Algorithmen verhindert. Und: Wir brauchen ein Transparenzgebot für Algorithmen, – damit Nutzerinnen und Nutzer verlässlich einschätzen können, ob das Netz versucht, sie zu beeinflussen, – und damit sie selbstbestimmt entscheiden können, welche Filter und Personalisierungen sie in der digitalen Welt akzeptieren wollen und welche nicht.“ Er stellte hierbei eine Verbindung zur Menschenwürde als „oberster Maxime unseres Zusammenlebens“ her: „Denn zur Menschenwürde im digitalen Zeitalter gehört vor allem, dass niemals ein Mensch zum bloßen Objekt der Algorithmen werden darf."

Ferner ging Minister Maas auf die Probleme der IT-Sicherheit ein, wie sie sich zuletzt durch Angriffe mit Schadsoftware mehrfach gezeigt haben. Er stellte hierzu fest: "Die Verantwortlichkeiten müssen zwischen Herstellern, Dienstleistern und Verbrauchern klarer als bisher geregelt werden. Die Risiken müssen fair verteilt sein. Es ist nicht fair, wenn die Folgen von Sicherheitslücken einseitig auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden.“ Konkret forderte er: „Deshalb brauchen wir europaweit geltende Vorschriften zur IT-Sicherheit, die verpflichtende Mindestanforderungen definieren. Außerdem könnte durch die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels für internetfähige Produkte mehr Transparenz über die jeweiligen Sicherheitseigenschaften hergestellt werden."

Im anschließenden Gespräch formulierte Maas ein "Recht auf eine analoge Welt": "Gerade im häuslichen Umfeld muss doch jeder den Grad und Zeitpunkt der Digitalisierung selbst bestimmen können – ich nenne das das Recht auf eine analoge Welt. Es geht mir hier nicht um ein weltabgewandtes Eremitentum, sondern um den Respekt von Privatsphäre und Freiheit durch den Erhalt von Kontrolle und Steuerung des eigenen Lebensumfelds."

Im Anschluss an die Rede des Ministers folgen zwei Podiumsdiskussionen zu den Themen "Produktsicherheit und Verbraucherschutz im Internet der Dinge" sowie "Algorithmen – Wie sie uns bewerten, steuern, wie wir sie kontrollieren können".

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REDE | 3. JULI 2017 | HEIKO MAAS

Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas „Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft – Teilhabe ermöglichen, Sicherheit gewährleisten, Freiheit bewahren“ bei der Konferenz „Digitales Leben –Vernetzt. Vermessen. Verkauft? #Werte #Algorithmen #IoT“ am 3. Juli 2017 in Berlin

Artikel veröffentlicht:
04.07.2017
Autor:
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle:
www.bmjv.de
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