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Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern
Appell gegen Zwang zu funkenden Zählern
1. Die eigene Wohnung ist nach europäischem Recht ein besonders geschützter Raum; bereits in Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, niemand dürfe willkürlichen Eingriffen in seine Wohnung ausgesetzt werden. Hierzu sollte sich niemand in Widerspruch stellen, indem er Bürgerinnen und Bürgern ihr bisheriges Recht bestreitet, Funkemissionen in ihrem privaten Lebensbereich abzulehnen.
2. Der Bundesrat hat angesichts des vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 2016 beschlossenen Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende verlangt, dass doch noch ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau von „Smart Metern“ und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze einzuräumen sei. Dieser Nachforderung sollte baldmöglichst konkret in geltendes Recht umgesetzt werden.
3. Digitale Geschäftsmodelle dürfen weder gesetzgeberisch noch firmenpolitisch über gesundheitliche Aspekte und ethisch gebotene Vorsorge gestellt werden. Dem digitalen Imperialismus von heute und morgen ist entschieden entgegenzutreten, statt ihm Tür und Tor zu öffnen.
4. Die bislang geltenden Mobilfunk-Grenzwerte orientieren sich ursprünglich bloß an physikalischer Wärmewirkung. Die Schutzpflicht des Staates umfasst im Grunde auch eine angemessene Berücksichtigung biologischer Effekte, die wissenschaftlich nicht mehr zu leugnen sind, weshalb im Wohn- und Schlafbereich die bereits 2008 vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) empfohlenen, viel niedrigeren Grenzwerte festgeschrieben werden sollten.
5. Der Trend zur Vertuschung und Tabuisierung von funkkritischen Forschungsergebnissen in der Presse wie in den öffentlichen Ämtern muss ein Ende haben und einer neutralen Informationspolitik für Bürgerinnen und Bürger Platz machen.
6. Das rechtlich und ethisch zu beachtende Vorsorgeprinzip außer Kraft zu setzen, damit technischer „Fortschritt“ nicht behindert werde, ist eine derzeit öfter laut werdende unethische Forderung. Gerade angesichts der an Tempo zunehmenden Technologisierung unserer Kultur braucht es dringend kritische Reflexionsbereitschaft hinsichtlich der möglichen Folgen.
7. Auch unabhängig von aktuellen wissenschaftlichen Beweislagen gilt es, Sorgen, Ängste und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern spätestens dort zu respektieren, wo ihre Meinungsfreiheit mit dem eigenen Lebensstil auch den persönlichen Wohnraum betrifft.
8. Die bereits eingespielte gesellschaftspolitische Rücksichtslosigkeit gegenüber der Minderheit elektrosensibler Mitmenschen muss als verwerfliche Diskriminierung gebrandmarkt und auf allen Ebenen korrigiert werden, zumal hinreichend ärztliche Forschungen und Belege für biologische und keineswegs nur hypochondrische Reaktionsmuster bei diesem Krankheitssyndrom vorliegen.
9. Digitale Zähler- und Mess-Systeme funktionieren auch ohne Funk und Powerline. Unvermeidbare Vorschriften und Realisierungen ihres Einbaus sollten deshalb zeitnah verpflichtend mit dem Angebot alternativer Lösungen wie Ethernet-Lan, Festnetz-DSL oder Glasfaser verknüpft werden.
Gez.: Prof. i.R. Dr. rer. pol. Rüdiger Flick, Prof. Dr. jur. Heinz Albert Friehe,
Prof. Dr. med. Ingrid Gerhard, Prof. em. Dr. med. Karl Hecht,
Prof. a.D. Helmuth Kern, Prof. i.R. Dr. phil. Dr. theol. Christoph L. Lorenz,
Prof. Dr. phil. Ralf Lankau, Prof. Dr. theol. Werner Thiede