Uni Wien reagiert wegen Intrige gegen REFLEX

Unwahre Pressemitteilungen aus Archiv entfernt
Die Ergebnisse der REFLEX-Studie, die von 2000 bis 2004 durchgeführt wurde, zeigen, dass die Mobilfunkstrahlung in isolierten menschlichen Fibroblasten und in transformierten Granulosazellen von Ratten DNA-Strangbrüche auslösen, ihre Gene schädigen und zu Krebs führen kann. Die Mobilfunkindustrie startete eine Rufmordkampagne gegen die Forscher und warf ihnen Datenfälschungen vor. Diese Behauptungen wurden nun gerichtlich untersagt. Die Anwaltskanzlei, die Elisabeth Kratochvil (Laborantin des REFLEX-Teams) vor dem Hamburger Landgericht wegen Ehrverletzung gegen Alexander Lerchl und das Laborjournal vertreten hat, wandte sich an den neuen Rektor der Medizinischen Universität Wien (MUW). Sie forderte, die von Alexander Lerchl zitierten Pressemitteilungen zu REFLEX - die zur Intrige gehören, mit der die Wiener REFLEX-Ergebnisse aus der Welt geschafft werden sollten - unverzüglich aus dem Archiv der Universität zu entfernen. Dies ist inzwischen geschehen.
Prof. Franz AdlkoferBild: Klaus Scheidsteger - ty4c.com

Zusammenfassung

Die Mobilfunkindustrie verfügt über ein Heer von Söldnern, die in der Regel wider besseres Wissen gegen all die Ergebnisse vorgehen, die ihren Interessen widersprechen. Ihr Ziel ist es, Fortschritte in der Wissenschaft so lange wie möglich hinauszögern oder gänzlich zu verhindern, um den Glauben der Öffentlichkeit an die schützende Wirkung der Grenzwerte zu erhalten. Dass ihnen dabei jedes Mittel recht ist, zeigt der Umgang mit der REFLEX-Studie an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Um seinen Fälschungsverdacht zu begründen, beschuldigte Alexander Lerchl zusammen mit Professor Wolfgang Schütz, dem Rektor der MUW – sei es aus eigenem Antrieb oder, was wahrscheinlicher ist, im Auftrag der Mobilfunkindustrie – die Technische Assistentin Elisabeth Kratochvil, die REFLEX-Daten fabriziert zu haben. Nach einem letzten besonders perfiden Angriff im Laborjournal reichte diese 2014 – unterstützt von der Stiftung Pandora – beim Landgericht Hamburg Klage wegen Ehrverletzung gegen Alexander Lerchl und das Laborjournal ein. Im inzwischen rechtskräftigen Endurteil vom 13. März 2015 folgte das Landgericht vollumfänglich dem Antrag der Klägerin.

Doch Alexander Lerchl wäre nicht Alexander Lerchl, wenn er aufgrund dieses Rückschlags seine Kampagne gegen die REFLEX-Studie einstellte. Entsprechend der ihm eigenen Logik deutet er das Hamburger Urteil in einem ganz anderen Sinne. Es verbiete ihm lediglich, den Namen einer gewissen Person im Zusammenhang mit den Fälschungsvorwürfen, die er gegen die REFLEX-Studien erhoben habe, zu nennen. Der Vorwurf der Fabrikation der Ergebnisse bleibe selbstverständlich aufrecht. An anderer Stelle beruft er sich zur Begründung seiner Fälschungsbehauptung auf die Pressemitteilungen der MUW, die seine Sicht der Dinge tatsächlich bestätigten, wenn die darin aufgestellten Behauptungen der Wahrheit entsprächen. Um Alexander Lerchl zu zeigen, dass er wieder einmal daneben gegriffen hat, wandte sich die Anwaltskanzlei, die Elisabeth Kratochvil vor dem Hamburger Landgericht vertreten hat, an den neuen Rektor der MUW mit der Forderung, die von Alexander Lerchl zitierten Pressemitteilungen unverzüglich aus dem Archiv der Universität zu entfernen. Dies ist inzwischen geschehen.

Die vorliegende Dokumentation belegt,
a) dass die Pressemitteilungen des ehemaligen Rektors der MUW Wolfgang Schütz, auf die sich Alexander Lerchl beruft, zur Intrige gehören, mit der die Wiener REFLEX-Ergebnisse aus der Welt geschafft werden sollten.

b) dass die Elisabeth Kratochvil vertretende Anwaltskanzlei dem jetzigen Rektor der MUW eindeutige Beweise dafür vorgelegt hat, dass die Pressemitteilungen des ehemaligen Rektors in einer Reihe von Punkten der Wahrheit widersprechen.

c) dass der jetzige Rektor der MUW, vertreten durch den Leiter seiner Rechtsabteilung, der Aufforderung der Anwaltskanzlei ohne Einwände zu erheben gefolgt ist und als Eingeständnis des seiner Universität unwürdigen Fehlverhaltens des ehemaligen Rektors auch für die Kosten des Verfahrens aufgekommen ist.

Alexander Lerchl, der tatsächlich glaubt, seinen Fälschungsvorwurf aufrechterhalten zu können, wenn er auf die Nennung des Namens der angeblichen Fälscherin verzichtet, wird alsbald zur Kenntnis nehmen müssen, dass er sich wieder einmal geirrt hat. Zwar stehen er als Urheber des Fälschungs-vorwurfs und Wolfgang Schütz, der die Beweise dafür liefern sollte, in dieser Dokumentation im Mittelpunkt des Geschehens, bei Licht betrachtet geht es jedoch weniger um die beiden Verleumder, sondern vor allem um die Mobilfunkindustrie. Sie korrumpiert die Wissenschaft durch Missbrauch ihrer Vertreter, pervertiert mit ihnen die wissenschaftliche Forschung, sieht zu, wie sie die Öffentlichkeit belügen und wird, wenn die gesundheitlichen Risiken in der Bevölkerung eines Tages unübersehbar geworden sind, wohl jede Verantwortung dafür von sich weisen.

Lesen Sie die komplette Dokumentation von Prof. Adlkofer unter Downloads als PDF.

Publikation zum Thema

Heft 5, Juli 2011 Format: A4Seitenanzahl: 64 Veröffentlicht am: 01.07.2011 Bestellnr.: 705Sprache: DeutschHerausgeber: Kompetenzinitiative

Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft

Eine Dokumentation
Autor:
Franz Adlkofer und Karl Richter
Inhalt:
Der erste Teil dieser Schrift dokumentiert die Anstrengungen eines leitenden deutschen Strahlenschutzbeauftragten, für Industrie und Staat unbequeme Erkenntnisse gentoxischer Wirkungen aus dem Weg zu räumen. Die weiteren Teile des Heftes belegen aber auch, wie weit sich der deutsche Strahlenschutz dabei vom Stand internationaler Erkenntnis entfernt hat – auch mit Projekten des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms.
Artikel veröffentlicht:
25.06.2016
Autor:
Prof. Franz Adlkofer
Quelle:
Pandora - Stiftung für unabhängige Forschung

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