Berkeley: US-Bundesrichter bestätigt Handywarnung

Informationsrecht vor Gefahren durch Strahlung
Berkeley (USA), 28.01.2016: Die Stadt Berkeley wird Handyverkäufern bald vorschreiben, Ihre Kunden über mögliche Gefahren durch die Strahlung zu warnen, nachdem ein Bundesrichter eine von der Industrie unterstützte Kampagne zurückgewiesen hat. Diese wollte die Verordnung der Stadt zu Informationsrechten für Verbraucher aufschieben.
Telefonieren ohne Abstand ist ein RisikoFoto: Joachim Kirchner, pixelio.de

Der US-Bezirksrichter Edward Chen hatte im September geurteilt, dass die Verordnung von Berkeley gültig sei, da sie auf Richtlinien der US-amerikanischen Bundeskommission für Kommunikation (Federal Communications Commission) beruhte. Er entschied aber auch, dass die Stadt eine Warnung hinsichtlich einer potenziell größeren Gefahr für Kinder entfernen sollte. Diese sei, so das Urteil von Chen, nicht durch Bundesrichtlinien oder den wissenschaftlichen Konsens gedeckt.

Der Gemeinderat von Berkeley verabschiedete eine abgeänderte Verordnung. Gestern gestattete Chen auch, dass das Gesetz in Kraft tritt. Er wies damit das Argument der CTIA-The Wireless Association (Verband von Mobilfunkanbietern) zurück, dass es noch aufgeschoben werden solle, da eine Berufung vor einem amerikanischen Berufungsgericht auf Bundesebene (Ninth Circuit) noch ausstehe. „Wir sind sehr glücklich über das Urteil“, sagte der Anwalt der Stadt Zach Cowan. „Ich denke, er hat so ziemlich das Richtige getan.“ Cowan sagte, dass die Stadt mit der Durchsetzung des Gesetzes am 22. März beginnen werde. Dadurch erhält die Industrie Zeit, ihren Widerspruch einzulegen. Bei der ursprünglichen Gerichtssitzung vor Richter Chen im August letzten Jahres sagte Theodore Olson, der die CTIA vertrat, dass er davon ausginge, dass das Verfahren seinen Weg bis zum Obersten Gerichtshof gehen werde.

„Ich denke, dass es traurig ist, dass wir so lange gebraucht haben, um etwas so Einfaches zu erreichen“, sagte Ellie Marks, Stellvertretende Leiterin der California Brain Tumor Association (CABTA) (Kalifornische Hirntumorvereinigung). „Leider geht es darum zu erreichen, dass die Politik nicht durch das Geld der Konzerne bestimmt wird.“  CABTA und andere Verfechter von Warnungen vor Handystrahlung waren zuvor frustriert, als eine Verordnung von San Francisco durch die Gerichte gekippt wurde. Die Verordnung von Berkeley wurde entsprechend verfasst, um die Probleme zu vermeiden, die sich bei diesem früheren Vorhaben ergaben.

„Die Anwälte, die uns vertreten, freuen sich auf die Berufung und darauf, den ganzen Weg bis zum obersten Gerichtshof zu gehen, sollte es dazu kommen“, sagte Marks. Berkeley wird ehrenamtlich von Lawrence Lessig vertreten, einem Rechtsgelehrten der Harvard Law School (und kurzzeitig Kandidat für die Nominierung zum Präsidentschaftsbewerber der Demokraten) sowie Robert Post, Dekan der Yale Law School.

Marks sagte, dass viele andere Städte, einschließlich San Francisco, den Fall von Berkeley genau verfolgt haben und darauf aus sind, ihre eigenen Aufklärungsgesetze zur Handynutzung einzuführen. Lessig hatte jedoch gegenüber CABTA zu bedenken gegeben, dass Berkeley durch weitere Verordnungen vor der Berufung in seinem Verfahren geschwächt werden könnte.

Der Hinweis, den die Verordnung von Berkeley vorschreiben würde, lautet:

„Um die Sicherheit zu gewährleisten, fordert die US-Bundesregierung, dass Handys den Richtlinien zur Hochfrequenzexposition entsprechen. Wenn Sie ein Handy in einer Hosen- oder Hemdtasche tragen oder hinter den BH stecken, während es eingeschaltet und mit einem Drahtlosnetzwerk verbunden ist, werden möglicherweise die Bundesrichtlinien zur Exposition gegenüber Hochfrequenzstrahlung überschritten. Lesen Sie die Hinweise im Benutzerhandbuch Ihres Handys zu Informationen über dessen sichere Nutzung.“

Es wird vorgeschrieben, dass der Hinweis auf einem Stück Papier ausgegeben wird, dass nicht kleiner als 12 cm x 20 cm ist, mit einer Schriftgröße von mindestens 18 Punkten. Wenn der Hinweis an einer Verkaufsstelle „gut sichtbar angezeigt wird“, muss dies auf einem Plakat mit einer Größe von mindestens 21,5 cm x 27,9 cm mit einer Schriftgröße von mindestens 28 Punkten erfolgen. (Übersetzung diagnose:funk)

Artikel veröffentlicht:
01.03.2016
Autor:
Deutsche Übersetzung durch diagnose:funk
Quelle:
www.berkeleyside.com

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