Widerspruch gegen funkende Wasserzähler
Widerspruch aufgrund Datenschutz und der Gesundheitsvorsorge
Der Bayerische Landtag hat die Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass die Wasserversorger bestimmen können, welche Art Wasserzähler (elektronische Wasserzähler mit Funkmodul oder weiterhin mechanische Wasserzähler) in Zukunft eingesetzt werden.
Der Wasserversorger kann darüber informiert werden, dass im Sinne des Datenschutzes und der Gesundheitsvorsorge weiterhin auf einem mechanischen Wasserzähler bestanden wird.
Falls dies aus nachvollziehbaren technischen Gründen nicht möglich sein sollte, und ein elektronischer Funkwasserzähler eingebaut werden soll, sollte darauf bestanden werden, dass die Funkfunktion am Zähler direkt abgeschaltet wird und dass Zähler ausgeschlossen sind, die von der Straße aus programmier- und steuerbar sind.
Außerdem muss genügend Zeit gegeben werden, auf die Information über das Widerspruchsrecht gegen den Funkwasserzähler zu antworten. Zwei Wochen sind aus unserer Sicht eindeutig zu wenig.
Auch Nachmieter und neue Eigentümer müssen über die Ausführung des Wasserzählers bestimmen können.
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- Argumente gegen FunkwasserzählerMS-Word, 40 KByte, Nutzen Sie die Argumente als WORD-Vorlage. Sie können diese im Namen Ihrer Initiative verbreiten.
- Musterbrief an Ihren WasserversorgerMS-Word, 23 KByte, Nutzen Sie diese Vorlage und passen Sie den Text ihren Bedürfnissen an.