Protest um Funkwasserzähler

Gegen eine Änderung des Datenschutzrechts
2017 - Ursprünglich hat man Wasserzähler einmal im Jahr abgelesen - nun sollen alle paar Sekunden „smarte“ Wasserzählermodelle in Privathaushalten via Funkstrahlung Daten „auf die Straße“ senden - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Datenschutzrecht sieht vor, dass z.B. Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von solchen Wasserzählern mit Funkmodul grundsätzlich berechtigt sind. Das Problem daran: Es käme eine potenziell gesundheitsschädliche Mikrowellenstrahlung zum Einsatz, es gäbe keine Alternative für die betroffenen Haushalte, da es sich bei Wasserversorgern immer um Monopolisten handelt und es würden damit gleich mehrere Grundrechtseingriffe vollzogen.

Betrifft: Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetz // Entwurf vom  28.09.17 //  Änderung der Gemeindeordnung Art. 24 // siehe Gesetzentwurf unter weiterführenden Links.

Es wäre das erste Mal, dass über ein Gesetz eine „Indoornutzung“ von Funk im privaten häuslichen Umfeld den BürgerInnen vorgeschrieben werden könnte. Es würde Verbraucher*innen der freien Entscheidung, welche Technik in ihre Häuser eingebaut wird, entheben, schließt Vorsorge durch freie Wahl der Technik aus, bricht mit grundlegenden Datenschutzgrundsätzen und birgt zudem Datensicherheitsrisiken. Besonders gravierend - im Gesetzentwurf ist kein Widerspruchsrecht gegen den Zwangseinbau einer potenziell gesundheitsschädlichen Technik vorgesehen.

Sprechen auch Sie sich entschieden gegen eine funkbasierte Zwangsdigitalisierung aus, insbesondere im rechtlich besonders geschützten Bereich der eigenen vier Wände. Nutzen Sie unser u.s. Musteranschreiben, schreiben Sie die Abgeordneten und Minister an (siehe Kontaktdaten unter Downloads), und protestieren Sie mit uns gegen die geplante Gesetzesänderung. 

Format: A4Seitenanzahl: 12 Veröffentlicht am: 10.11.2017 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Stellungnahme zur Änderung des Bay. Datenschutzgesetzes

Protest gegen Funkwasserzähler
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Datenschutzrecht sieht vor, dass z.B. Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von solchen Wasserzählern mit Funkmodul grundsätzlich berechtigt sind. diagnose:funk spricht sich ganz entschieden gegen eine funkbasierte Zwangsdigitalisierung aus, insbesondere im rechtlich besonders geschützten Bereich der eigenen vier Wände und macht in der Stellungnahme zugleich Vorschläge für Alternativen.

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