Im August 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass „gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig“ ist. In Zusammenhang mit Mobilfunk bestehende Besorgnisse seien nicht ausschließlich Immissionsbefürchtungen, sondern weiterhin dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen.
Kommunen zur Gesundheitsvorsorge verpflichten
Mit der Einführung von dauersendenden Smartphones und Tablets boomt das mobile Internet, wodurch die Elektrosmogbelastung durch gepulste Mikrowellenstrahlung weiter ansteigt. Die rasant wachsenden Datenraten überlasten die alten Funknetze, die Betreiber reagieren mit Kapazitätsausweitungen auf bestehenden, aber auch mit neuen Standorten.
Kommunen haben die Möglichkeit und das Recht, steuernd in die Aufstellung von Sendeanlagen einzugreifen, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Doch viele Kommunen verhalten sich passiv und argumentieren mit Schutzbehauptungen.
Der Diagnose-Funk 'Ratgeber Heft 5' (Bestell-Nr: 105) legt dar, welche rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten Gemeinden haben, um in die Aufstellung von Mobilfunkmasten steuernd einzugreifen und warum dies zum Gesundheitsschutz der Einwohner möglich und notwendig ist.