Redaktionen behalten sich das Recht auf Kürzungen vor. Stellen Sie die wichtigsten Aussagen an den Textanfang. Leserbriefe sollten eine Länge von 2000 Zeichen inklusive Leerzeichen (etwa 390 Wörter) nicht überschreiten. Kürzere Briefe haben größere Chancen, veröffentlicht zu werden. Achten Sie darauf, dass die Sätze nicht zu lang sind. Die optimale Verständlichkeit liegt laut dpa bei neun Worten pro Satz.
Leserbriefe unserer Mitglieder
An die Redaktion:
dpa-Artikel „Sind Handystrahlen schädlich?“, erschienen auf der Kinderseite Capito der Augsburger Allgemeinen vom 31. März 2022:
Nur allzu gerne hören viele Kinder und Eltern die Botschaft: „Handystrahlen sind unschädlich!“ Und das Bundesamt für Strahlenschutz, das die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor gefährlicher Strahlenbelastung zu schützen, wird es schon wissen, denken viele. Leider argumentiert dieses Amt aber einseitig. Ich vertraue Studienergebnissen der industrieunabhängigen Forschung, die zahlreiche gesundheitsschädliche Effekte fanden. Aufgrund dieser Ergebnisse stufte die WHO Mobilfunkstrahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ ein. Eine Meta-Studie für den Technikfolgen-Ausschuss des Europaparlaments STOA bewertete vor kurzem die in den Forschungsdatenbanken verfügbaren Untersuchungen. Sie kam zu dem Ergebnis, Mobilfunkstrahlung sei „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen. Dass trotz dieser Ergebnisse eine völlige Entwarnung auf der Kinderseite veröffentlicht wurde, halte ich für fahrlässig.
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Elisabeth D., Memmingen
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