Digitale Stromzähler

"Smarte" Verbrauchszähler intelligent einsetzen
„Intelligente“ Zähler, auch Smart-Meter genannt, sind digitale Energieverbrauchszähler, die mit Übertragungssystemen ausgestattet werden, um einen Austausch von Daten und Steuersignalen zu ermöglichen. Seit 2011 sind Hausbesitzer bei Neubauten, Sanierungen und bei einem Stromverbrauch größer als 6.000 kWh/Jahr gesetzlich verpflichtet, Stromzähler mit einer Übertragungsschnittstelle einzubauen. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach digitale Zähler ohne Übertragungssystem installiert bekommen.

Mobilfunk und PLC im Zähler — nein danke!

Bei digitalen Zählern mit Kommunikationsmodul erfolgt die Datenübertragung entweder durch Mobilfunk, Powerline Communication (PLC/d-LAN) oder Netzwerkkabel (LAN). Die meisten Anbieter arbeiten aus Kostengründen mit Übertragungstechniken des Mobilfunks, was wir aus gesundheitlichen Vorsorgegründen ablehnen. Auch PLC/d-LAN ist keine Alternative.

Freie Wahl des Messstellenbetreibers

Der Betrieb des Zählers ist unabhängig vom Versorgungsnetzbetreiber und Stromanbieter. Der Anbieter kann hier grundsätzlich frei gewählt werden. Problematisch ist es für Mieter. Hier hilft nur die rechtzeitige Information und Diskussion mit dem Vermieter, auf Funklösungen und PLC/d-LAN nach Möglichkeit zu verzichten.

Informationspflicht des Versorgers - Vorlaufzeit mind. 3 Monate

Der Wechsel von einem analogen auf einen digitalen Stromzähler (auch ohne Kommunikationsschnittstelle) muss mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten vom aktuellen Versorger angekündigt werden. Damit genügend Zeit für den Anschlussnehmer besteht, ggf. auch einen anderen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Vgl. PM der VSZ-NRW 7.3.2019 >>>

Foto: Th. Madel - stock.adobe.com
22.11.2021

Funkende Zähler und Smart Metering - was gilt?

Was ist verpflichtend und was kann ich tun? Die Umstellung von Verbrauchszählern auf fernauslesbare Geräte sind auf dem Vormarsch. Warum ist das so? Was gilt es zu beachten ... weiterlesen

Energie-Einspareffekte sind im Haushalt irrelevant

Die von Politik, Versorgern und Herstellern zu Beginn der Diskussion in 2009 versprochenen Energieeinsparungen durch Verbrauchsüberwachungen, sind allen großen Studien zufolge im Endverbraucherhaushalt nicht realisierbar. Die durchschnittlich erzielbaren Energie-Einsparungen liegen nach Angaben des BMWi (Feb. 2016) zwischen 0,5 und 2,5%* (je nach Durchschnitts-Verbrauchsmenge von 1.250 bis 7.500 kWh). Diese marginalen Einsparungen wären auch durch einfache Aufklärungskampagnen erzielbar.

* Ein vier Personenhaushalt mit z.B. 3.500 kWh Jahresbrauch kann demnach 17,5 bis 87 kWh oder 5,25 bis max. 26 Euro im Jahr sparen. Zahlen müsste er an den Messstellenbetreiber für den Zähler laut Gesetz aber 40 Euro, jedes Jahr - vgl. Tabelle unten).

Lastverschiebungen werden schöngerechnet

Damit eine weitergehende monetäre Einsparung durch den Einsatz von SmartMeter dargestellt werden kann, bedient sich das BMWi des Ansatzes der Lastverschiebung. Das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Stromanbieter zukünftig günstige Schwachlasttarife anbieten werden und der Verbraucher dann zu diesen Zeiten seine Stromverbraucher laufen lässt. Doch was kann im Haushalt in der Nutzungszeit überhaupt verschoben werden? Die Spül- und Waschmaschine sowie der Trocker - das war es auch schon! Und ist das überhaupt realistisch, z.B. in einem Mehrfamilienwohnhaus Nachts solche Geräte laufen zu lassen?

Realistisch hingegen ist, dass zukünftig die Elektroautos so eine Rolle im Lastmanagement der Übertragungsnetze einnehmen können und werden. Doch wie das Elektroauto-laden und -entladen faktisch kommuniziert werden wird, ist heute noch gar nicht entschieden. Die aktuell geplanten digitalen Stromzähler und ihre Kommunikationsschnittstellen, werden diese Aufgabe sehr wahrscheinlich nicht wahrnehmen können.**

Keiner will den Aufwand bezahlen

Die aktuellen Unterhaltskosten intelligenter Zähler sind mit den geringen Einsparungen nicht finanzierbar. Weder die Versorger noch der Endkunde will die Kosten übernehmen. Darum hatte die Bundesregierung den geplanten Zwangseinbau der sog. Kommunikationsmodule der Zähler im Oktober 2014 - nach der Veröffentlichung der Kosten-Nutzen-Studie von Ernst & Young, die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt war, auf Eis gelegt: Die Energieersparnis und der Nutzen für die Stromnetz-Stabilität durch Lastmanagement beim Endkunden, steht in keinem annehmbaren Verhältnis zu Aufwand und Kosten.

Der Zwangseinbau für alle Haushalte ist bereits mit eingeplant

Für den Gesetzentwurf (Feb. 2016) wurde dieses Problem schön gerechnet.  Der Zwangseinbau kommt für Anschlüsse mit einem Verbrauch größer 10.000 kWh ab 2017, größer 6.000 kWh ab 2020. Optional können ab 2020 dann auch alle Haushalte zwangsvernetzt werden, wenn die Messstellenbetreiber dies im Rahmen der vom BMWi definierten Preisobergrenzen (errechnet aus dem mittleren "fiktiven" Einsparpotenzial) anbieten kann (vgl. Tabelle/Anmerkung im Pfeil).

Datenschutz — Kontrolle behalten

Die ggf. sinnvolle monatliche Ablesung und Abrechnung des Verbrauchs - so wie von der EU vorgegeben - braucht keine sekündliche Datenaufzeichnung, wie sie ursprünglich diskutiert wurde. Wenn Sie das doch interessiert, sorgen Sie dafür, das Ihre detaillierten Daten im Haus bleiben und der Versorger nur rechnungsrelevante Datenpakete erhält. Bedarfsorientierte Kontrollzugriffe (Herd noch an?) sind davon unabhängig und auch kabelgebunden machbar.

Der aktuelle Gesetzentwurf geht in diese Richtung - "Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers."

Wasser-, Gas- und Wärmezähler sollen auch ´Smart` werden

Achten Sie auch bei den anderen Verbrauchszählern im Haus auf sinnvolle, sichere und funkfreie Lösungen, wenn es um Datenübertragungen geht. Sorgen Sie für LAN-Kabel-Anschlüsse an den Messgeräten Ihres Gas, Wasser und Fernwärmezähler und ausreichend Steckerplätze an Ihrem Datennetzwerk.

Diagnose-Funk empfiehlt

  • „Intelligente“ Verbrauchszähler (also mit Kommunikationsschnittstelle, Smart-Meter-Gateway, SMGW) sind nur dann akzeptabel, wenn ihr Einsatz sinnvoll ist, die Datenübertragung kabelgebunden erfolgt und Sie volle Kontrolle über Ihre Daten behalten.
  • Alle SMGW (2023) verfügen über einen Kabelanschluss: Wie kann das umgesetzt werden? >>>
  • Allen Bestrebungen, die „intelligenten“ Netze und Verbrauchszählereinheiten über Mobilfunksysteme abzuwickeln, ist soweit möglich, konsequent entgegen zu treten!*
  • Es  g a b  Bundesweit tätige Messstellenbetreiber wie z.B. die Fa. Discovergy die Kommunikationsschittstellen (Gateways) n u r  für den LAN-(Kabel) Anschluss anboten. Die Jungs haben allen Anschein nach jetzt auch ein nichtdeaktivierbare GSM Schnittstelle einbauen lassen***
  • Funkbasierte Zähler sind bei Verbrauchszählern für Wasser, Warmwasser und Heizung bei Häusern mit mind. zwei Mietwohnung seit 2023 verpflichtend. Vgl. hier >>>
  • Fragen Sie Ihren Vermieter, was im Haus geplant ist. Überzeugen Sie ihn davon, die elektrosmog-freie Variante über LAN-Kabel zu wählen. Bei Neubauten oder Sanierungen planen Sie einen zentralen LAN-Verteiler am/im Hausanschlusskasten und in der Nähe der Verbrauchszähler.
  • Fragen Sie bei Ihrem Wasserversorger nach, was im Bereich der Kalt-Wasser-Zähler geplant ist. Opponieren Sie gegen die Zwangsbeglückung mit Funk-Wasserzählern, die in Sekundenintervallen, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr Funksignale mit sensiblen Daten in den Äther schicken - ohne, dass diese eine sinnvollen Zweck erfüllen.

* Bidirektionale Systeme sind diskutabel. Hierbei kommt ein ´Datensammler`einmal im Jahr zur Immobilie, sendet ein Aktivierungssignal aus und die Zähler der umliegenden Immobilien senden für kurze Zeit mehrfach Ihre Zählerdaten, welche vom Sammler automatisch empfangen und registriert werden. Den Rest des Jahres senden solche Systeme keine Funksignale. Datenschutzfragen werden aber auch hiermit noch berührt und bedürften der Zustimmung des Anschlussnutzers.

Renault ZOE 240 beim Laden Bild: diagnose:funk

** I.d.R. benutzen Elektromobilisten Zuhause eine spezielle Ladestation, die dem Hausstromzähler nachgeschaltet ist. Neben den freien Anbietern von Ladestationen (häufig Wallbox genannt) hat jeder Auto-Hersteller hier ein eigenes System. Ob diese mit zukünftigen Steuersignalen von SmartMetern der Messstellenbetreiber umgehen können, darf bezweifelt werden.

Dazu kommt, dass das E-Auto selbst ein steuerbares Lademanagement besitzt und die Verfügbarkeit - sprich eine volle Batterie - letztlich vom Nutzer bestimmt wird. Die Nutzer können zudem über die sowieso im Auto bereits verbaute Kommunikationsschnittstelle, mit ihrem SmartPhone und einer entsprechenden App direkt auf ihre Wagen und damit das Lademanagement zugreifen.

Welcher Messtellenbetreiber über alle dem noch einen "Master-Slave" über den Stromzähler im Haus, zum laden und entladen der Fahrzeugbatterie bereitstellen kann und wird, steht in den Sternen.

*** Auskunft Discovergy vom 24.02.2021: Die PLC/Mobilfunk-Funktionen sind optional verfügbar. Die LAN-fähigen Zähler müssen beim Einbau direkt Vor-Ort vom Installateur so eingestellt werden, das PLC/Mobilfunk deaktiviert werden.

Aktualisierung 15.Mai 2021: Mit Schreiben vom 12. Mai hat und Discovergy folgende Mitteilung gemacht:

  • Eine reine LAN Anbindung war mit dem Vorgängermodell (2.0) unseres aktuellen Gateways (3.5) möglich, dieses Gateway wäre auch noch bestellbar.
  • Unser aktuelles Gateway 3.5 und das in der Zertifizierung befindliche Gateway 4.0 nutzen die GSM als Backup, wenn es zu längeren Ausfällen bei der Anbindung über LAN kommt.

Was das ´Backup` heißt, wissen wir noch nicht. Die Rückmeldung dazu steht aus.

Grafik: Icon Works, icon-icons.com
13.05.2022

Webinar Nr. 18: Smart Meter und Smart Home

Vom 10.06.2022 - Video-Mitschnitt jetzt anschauen Funkende Wasser-, Strom- und Heizkostenzähler werden massenhaft eingebaut. Was ist der Stand der Dinge? Strahlung, Datenschutz? weiterlesen
Smart Meter Gateway als ZentraleGrafik: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
02.06.2016

Fehlauskünfte zur Pflicht digitalen Stromzählens

Keine Wahlfreiheit und Strahlenschutz Der Theologieprofessor Dr. Werner Thiede kritisiert das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. weiterlesen
Smart Meter / VerbrauchszählerBild: Siemens
26.02.2016

Bei SmartMeter Elektrosmog vermeiden

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Kritik am Gesetz zum Einbau gesundheitsgefährdender, qualitativ und technisch unausgereifter Produkte ... weiterlesen
Grafik: stetzerelectric.com
16.12.2006

Stromzähler durch Mobilfunkantennen gestört

"Dirty electricity" auf 50-Hz-Stromnetz Die Stromrechnung von Larry und Susan Stankovich, welche in etwa 570 m Entfernung zu neuen Antennen wohnten, stieg massiv an. weiterlesen

Jan. 2020: Kommunikationsmodule als Zusatzgeräte sind jetzt zugelassen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat grünes Licht für den Einbau von intelligenten Stromzählern gegeben. Verpflichtet zum Einbau sind nur wenige Haushalte - siehe Tabelle im Haupttext.

Umfassend berichtet die Verbraucherzentrale.

Zwangseinbau in der Kritik

Dr. Kai WarneckeBild: Die Hoffotografen
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Die im Gesetz enthaltene Duldungspflicht für den Einbau von SmartMetern muss korrigiert werden. Private Haushalte müssen selbst entscheiden dürfen, ob sie dem Einbau von SmartMetern zustimmen.

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Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland im Magazin 11/2016, S.47
Bundesbeauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitQuelle: bfdi.bund.de
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Konfrontiert mit mächtigen Datenkonzernen benötigen Internetnutzerinnen und –nutzer rechtsstaatlichen Schutz vor unfairen und undurchsichtigen Geschäftsmodellen. Erst der Datenschutz mit seinen etablierten Prinzipien wie Zweckbindung und Einwilligung schafft das dringend benötigte Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen.

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Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Aus der Pressmitteilung vom 29.01.2018 zum Europäischen Datenschutztag 2018
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Fakt ist: Aktuell halten 70 Prozent der deutschen Bevölkerung eine Zwangsdigitalisierung durch den Einbau „intelligenter“ Messsysteme für falsch. In einer freien Gesellschaft wird die gesetzliche Einrichtung einer generellen Wahlmöglichkeit zwischen Funk-, PLC- oder wirklich intelligenter Techniken per Ethernet LAN, Festnetz-DSL oder auch Glasfaser die einzig angemessene Lösung sein. Zuletzt aber geht es auch um das Leben insgesamt, wenn dies durch kurzsichtige technokratische Pläne mit lebensfeindlicher Hochfrequenzstrahlung immer noch mehr bedroht werden soll.

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Prof. Dr. Wilfried Kühling, Stellungnahme zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende - Zwang zum strahlenden Strom-Messsystem? 25.02.2016
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