Landtag beschließt Vorsorge beim Mobilfunk

Nach der Anhörung im Südtiroler Landtag
Die "Anhörung Mobilfunk" am 29.4.2015 im Landtag Südtirol hat erste Konsequenzen. Die Landtagsfraktion der GRÜNEN brachte einen Antrag ein, in dem ein WLAN-Moratorium und Vorsorgemaßnahmen gefordert werden.
Bildausschnitt Landtagsgebäude (Bozen)Quelle: Von HaTe - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11754635

Mit Mehrheit beschloss der Landtag am 10.06.2015

Zukünftig soll man bewusster mit WLAN, Mobilfunk, Strahlenbelastung umgehen.

Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung:

1. In Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen und anderen öffentlichen Einrichtungen soweit möglich bereits bestehende Anlagen durch strahlungsärmere zu ersetzen und bis dahin nur dann zu verwenden, wenn gesichert ist, dass die Nutzung zeitlich und räumlich begrenzt ist und sie soweit möglich durch manuelle Bedienung anwenderabhängig gemacht wird.

2. Eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die neuen Technologien und deren Strahlungsbelastung auswertet. Sie soll klären, welche Technologien für den Mobilfunk, das mobile Internet und den Zivilschutz strahlungsarm und zukunftsfähig sind.

3. Ebenso sollen die Auswirkungen der digitalen Medien auf Schülerinnen und Schüler und der sinnvolle Umgang dieser Medien für einen guten Lernerfolg geprüft werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Landesregierung entsprechende Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des gesunden Lernens treffen.

4. Eine Informations- und Sensibilisierungskampagne ins Leben zu rufen, in der auf mögliche Risiken für die Gesundheit insbesondere von Ungeborenen, Babys, Kindern und Jugendlichen hingewiesen und auf einen bewussten Gebrauch von Handys, Smartphones und WLAN hingearbeitet wird. Eine besondere Rolle spielen auch die öffentlichen Verkehrsmittel, in denen die gleichzeitige Verwendung von vielen Mobiltelefonen zu einer drastischen Erhöhung der Strahlung und somit des gesundheitlichen Risikos führen kann. Die Monitore in den Südtiroler Lokalzügen werden für eine diesbezügliche Werbekampagne genutzt.

Die Begründung der GRÜNEN zu ihrem Antrag

"Bei der Anhörung zu den möglichen Risiken des Mobilfunks, die am 29. April 2015 im Südtiroler Landtag stattfand, ging trotz durchaus unterschiedlicher Ansätze und Interpretationen der vorliegenden Studien hervor, dass Vorsicht gegenüber der uneingeschränkten Verwendung von Wirelesstechnologien auf jeden Fall angebracht ist.
Bisher wurde an diversen Schulen Südtirols die WLAN-Vernetzung vorangetrieben, meist mit der Absicht, den Schulalltag didaktisch zu bereichern. Dagegen sprechen allerdings Befürchtungen zu den gesundheitlichen Risiken, die von den elektromagnetischen Strahlen ausgehen, zumal in Gebäuden, sich diese Strahlen zu jenen von vielen Mobiltelefonen summieren. Dazu wurde auch klargestellt und ausreichend untermauert, dass selbst in pädagogischer und kognitiver Hinsicht eine verfrühte Tätigkeit mit digitalen Medien kontraproduktiv wirkt. Die öffentliche Hand muss dies in ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz in Südtirol beachten und sich nicht nur neutral verhalten, sondern auch aktiv für diesen Schutz intervenieren – wie übrigens RA Dr. Bertone (Kanzlei Ambrosio & Commodo Turin) bei der Anhörung untermauert hat. Alternativen wären möglich: Die Arbeit mit digitalen Medien kann mittels verkabelten Geräten oder aber über innovative Technologien ermöglicht werden, wie die VLC (visible light communication). Diese ist bereits in Süddeutschland bei Projekten in Anwendung, die sehr gute Ergebnisse geliefert haben. Auch an Krankenhäusern bestehen (z.B. in der Geburtenabteilung in Meran) WLAN-Netze, meist für die Unterhaltung der PatientInnen. Vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips sind solche Anwendungen nicht weiter zu tolerieren. Das Menschenrecht auf Unversehrtheit müsste vor Partikularinteressen stehen. Frankreich geht viel bewusster mit diesem Thema um. Es werden verschiedene Produkte, die auf Kinder zugeschnitten sind, verboten. Bestimmte Werbung ist verboten. Angaben zu den möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind verpflichtend und alle Geräte müssen ein Head-Set mitliefern. Dies um nur einige Maßnahmen zu nennen."

 

Artikel veröffentlicht:
12.06.2015
Quelle:
Beschlussantrag Südtiroler Landtag, 15.05.2015

Downloads

Ja, ich möchte etwas spenden!