Mobiles Breitband Projekt 2016 - mehr Strahlung

Frequenz-Versteigerung der Bundesnetzagentur
Bereits 2013 hat Diagnose-Funk vor der zunehmenden Elektrosmogbelastung durch den Ausbau der LTE-Mobilfunknetze gewarnt (siehe PM unter weiterführende Links). Diese wird mit der am 19.06.2015 zu Ende gegangenen Versteigerung neuer Funkfrequenzen weiterhin zunehmen. Lesen Sie hier die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zur Frequenzvergabe.
Vergabe der LTE-FunkfrequenzenTabelle: Bundesnetzagentur

Veröffentlichung der Bundesnetzagentur

Nach 16 Auktionstagen und 181 Runden ist am 19. Juni 2015 die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband in Mainz zu Ende gegangen. Alle drei Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH waren erfolgreich und konnten Frequenzen entsprechend ihrer Geschäftsmodelle ersteigern.

Die Auktion erfolgte in Form einer offenen aufsteigenden simultanen Mehrrundenauktion. In der 181. Runde endete die Versteigerung mit folgendem Ergebnis - siehe dazu Grafik links (zum Vergrößern anklicken).

Tabelle: Bundesnetzagentur

Hintergrund

Insgesamt wurden Frequenzen im Umfang von 270 MHz aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz versteigert. Die Frequenzen aus den Bereichen bei 900 MHz und 1800 MHz haben die Grundlage für den Aufbau der heutigen Mobilfunknetze insbesondere für die flächendeckende mobile Sprachkommunikation gebildet und sollen künftig auch für breitbandige Internetanschlüsse genutzt werden.

Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung.

Artikel veröffentlicht:
24.06.2015
Quelle:
Bundesnetzagentur

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