Bundesregierung verharmlost weiter Risiken

Kleine Anfrage der LINKEN zu Mobilfunk
Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25.06.14 „Mobilfunkindustrie und objektiver Strahlenschutz“ an die Bundesregierung wurde am 29.07.2014 beantwortet (18/2222). Tenor bei der Beantwortung der 35 Fragen: Keine Probleme, keine Gefahren, egal welche Personen Interessenskonflikte haben könnten, welche Messungen wo durchgeführt und welche wissenschaftlichen Untersuchungen veröffentlicht werden. Alles ist in guten Händen - bei der Industrie und den Schutzbehörden.

Auf die Vorhaltung der LINKEN: "Viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen auch die bundesdeutschen Strahlenschutzregelungen als unzureichend an und beklagen personelle Verflechtungen zwischen Behörden und Mobilfunkindustrie" (Vorbemerkung), mutiert in der Antwort der Bundesregierung das IZMF, die PR-Agentur der Mobilfunkindustrie zu einem gemeinnützigen Verein, dem "Neutralität und Objektivität" bescheinigt wird (Frage 12). Deshalb werden auch in personellen Verflechtungen des IZMF mit Ministerien keinerlei Probleme gesehen, ebenso dass das IZMF Beratungsseminare für Kommunen und Behörden durchführt (Frage 20). Eine Neuigkeit erfahren wir über die Strahlenschutzkommission: "Nach Auffassung der Bundesregierung decken die derzeitigen Mitglieder das gesamte Wissensspektrum" (Frage 21). Man bleibt (mutmaßlich) immer unter den Grenzwerten und zu „… noch nicht nachgewiesenen Krankheitsrisiken …“ (Frage 25) könne man keine Position beziehen. Fragen zu Krebs durch Mobilfunk (27 und 31) werden in der üblichen Art der Abwiegelung behandelt. Dass Versicherungen wie die SwissRe den Mobilfunk in die höchste Kategorie "potentieller Risiken" einstuft, dazu wolle man nicht Stellung nehmen (Frage 24). Obwohl, so der Gesamttenor der Antworten, alles ungefährlich sei, sichert sich die Regierung mit der üblichen Eiertanz-Argumentation ab:

"Das vom BfS begründete DMF beschäftigte sich mit der Wirkung von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf den Menschen. Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen wurden untersucht, konnten allerdings nicht bestätigt werden. Nach Abschluss blieb jedoch weiterhin unklar, ob eine intensive Handynutzung Langzeitwirkungen haben kann und ob Kinder und Jugendliche gegenüber hochfrequenten Feldern empfindlicher sind. Das BfS empfiehlt daher Vorsorgemaßnahmen insbesondere für die Nutzung von Mobiltelefonen sowie weitere Forschung. Diese Fragen werden weiterhin erforscht. Die existierenden Grenzwerte schützen nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand allerdings vor gesundheitlichen Auswirkungen." (Frage 27)

Mit dieser Antwort sichert man sich ab und begründet die eigene Passivität. Der ElektrosmogReport (9/2014) kommentiert die Antworten so: "So soll die Bevölkerung mal wieder für dumm verkauft werden. Der „Tonfall“ wirkt insgesamt gelangweilt bis genervt. „Hört“ man da Unwillen oder Unkenntnis heraus?"

Die Große Koalition hat mit diesen Antworten zum ersten Mal Stellung zum Mobilfunk bezogen, Diagnose-Funk e.V. wird baldmöglichst eine Analyse zu dieser Bundestagsdrucksache veröffentlichen.

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 8 Veröffentlicht am: 12.04.2011 Bestellnr.: 209Sprache: Deutsch

4. Mobilfunkbericht der Bundesregierung

Wahrheitsgehalt des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Das Kernargument der Industrie und aller Behörden zur Abwehr jeglicher Kritik an der Mobilfunktechnologie sind - neben der Grenzwertfrage - die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF). Auf den Ergebnissen des DMF von 2008 fußt der „Vierte Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vom 12. Januar 2011 (Drucksache 17/4408)“. Mit diesem Bericht der Bundesregierung wird wieder einmal begründet, warum an der bisherigen Mobilfunkpolitik festgehalten werden kann. Diagnose-Funk e.V. kritisiert diesen Bericht als ein Dokument staatlich organisierter Unverantwortlichkeit.
Artikel veröffentlicht:
15.09.2014
Quelle:
BT-Drucksache 18/ 2222 vom 29.07.2014

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