Kommunen zur Gesundheitsvorsorge verpflichten

Rechte der Kommunen bei der Standortsuche
Mobilfunksendemasten, bestückt mit GSM, UMTS, LTE und TETRA, bestrahlen Deutschland beinahe lückenlos. Über ein Dutzend Mobilfunknetze werden parallel betrieben. Dazu kommen jetzt Millionen WLAN-HotSpots.

Mit der Einführung von dauersendenden Smartphones und Tablets boomt das mobile Internet, wodurch die Elektrosmogbelastung durch gepulste Mikrowellenstrahlung weiter ansteigt. Die rasant wachsenden Datenraten überlasten die alten Funknetze, die Betreiber reagieren mit Kapazitätsausweitungen auf bestehenden, aber auch mit neuen Standorten.

Kommunen haben die Möglichkeit und das Recht, steuernd in die Aufstellung von Sendeanlagen einzugreifen, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Doch viele Kommunen verhalten sich passiv und argumentieren mit Schutzbehauptungen.

Der Diagnose-Funk 'Ratgeber Heft 5' (Bestell-Nr: 105) legt dar, welche rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten Gemeinden haben, um in die Aufstellung von Mobilfunkmasten steuernd einzugreifen und warum dies zum Gesundheitsschutz der Einwohner möglich und notwendig ist.

Publikation zum Thema

4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Kommunale Handlungsfelder

Mobilfunk: Rechte der Kommunen - Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene
Autor:
diagnose:funk | Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Inhalt:
Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.

Wissenswertes

Im August 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass „gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig“ ist. In Zusammenhang mit Mobilfunk bestehende Besorgnisse seien nicht ausschließlich Immissionsbefürchtungen, sondern weiterhin dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen.

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