Spasmen durch 10 Hz WLAN-Takt

WLAN Standby-Signal führt zu Nervenreizungen

[...] Es hat sich aber gezeigt, dass WLAN-Langzeitexponierte bei Immissionen im Promillebereich der geltenden Grenzwerte ein mit 10 Hz überlagertes artifizielles Elektromyogramm aufweisen – und zwar mehrere Stunden nach der letzten Exposition.

Exzerpt eines Vortrags von Prof. Dr. Klitzing in Füssen am 14.11.2018

__________________________________________________________

WLAN - Faszinierende Technik mit Risiken und Nebenwirkungen

Mit dem Ausbau funktechnischer Kommunikationswege stellt sich immer häufiger die Frage, ob diese elektromagnetischen Felder eine Wirkung auf biologische Systeme haben. Bei der hierzu geführten Diskussion prallen Interessensgruppen aufeinander, was einer sachlichen Bewertung der gesundheitlichen Relevanz häufig entgegen steht.

Aktuell steht im Vordergrund der Ausbau des G5-Standards und damit - technisch bedingt - der flächendeckende Einsatz von WLAN. WLAN ist zwar ein Kommunikationssystem im Nahbereich und wird bislang für die engräumige Informationsübertragung („hot-spot“) eingesetzt, übernimmt aber zukünftig eine wichtige Rolle in der funktechnischen Anbindung an den G5-Standard, da die allgemein eingesetzten Baumaterialien zu einer hohen Dämpfung führen, was zu einer Limitierung der „G5-indoor“-Versorgung führt. Folglich führt diese Situation zu einer raumfüllenden WLAN-Immission, zumal hauseigene Techniken wie „Smart-home“ immer mehr diese Funktechnik erfordern.

Wo liegt das Problem?

Tatsache ist zunächst, dass elektromagnetische Felder eine definierte Energie haben, die mit Lichtgeschwindigkeit transportiert wird. Grundsätzlich gilt das physikalische Gesetz der Energieerhaltung, was letztlich bedeutet, dass irgendeine Reaktion am „Absorber“ erfolgt, im einfachsten Fall: Umsetzung in Wärme (z.B. im Mikrowellenofen). Hohe Energien können aber auch zu Strukturveränderungen im Absorber führen.

Um mögliche gesundheitliche Schäden durch den Einsatz dieser Felder zu vermeiden, wurden Grenzwerte entwickelt. Von dem Gedanken ausgehend, dass die unterste Stufe eines elektromagnetischen Energieeintrags zur Erwärmung führt, wurde ausschließlich dieser Aspekt berücksichtigt und in dem technischen Regelwerk der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgelegt. Hier gilt somit nur die thermische Wirkung, und dass eine Erwärmung des menschlichen Körpers um 0,5 K innerhalb von 6 Minuten als unkritisch angesehen wird.

Bedauerlicherweise hat man bei dieser Diskussion das Biosystem als solches nicht berücksichtigt, da nicht der Energieeintrag allein eine Wirkung hervorruft, sondern auch die Charakteristik des elektromagnetischen Feldes eine Rolle spielt. So ist es schon entscheidend, ob es sich um ein so genanntes cw-Feld oder um ein gepulstes Feld wie bei der Zeitschlitzmodulation handelt (Abb. 1).

Bekannt ist, dass konstantperiodische Reize auf das Nervensystem wirken. Dieses gilt bei akustischen Reizen – also einer mechanischen Wirkgröße, wenn z.B. ein Wasserhahn gleichmäßig tropft. Oder auch periodische optische Reize, die bei entsprechend konditionierten Personen zu epileptischen Anfällen führen können. Diese Erkenntnis hat übrigens dazu geführt, dass die früher betriebene periodische Stroboskopblitzfolge in Diskotheken nicht mehr zulässig ist.

WLAN-Exposition führt zu messbaren Signalen im EMG

Besonders wirksame Reizfrequenzen liegen im Bereich der EEG-Hirnströme bis ca. 20 Hz. Der einzige Unterschied zwischen diesem optischen Reiz zum WLAN liegt nur in der Trägerfrequenz, die hier außerhalb des sichtbaren Bereichs liegt. Beide Emittenten sind elektromagnetische Felder. Für jeden nachvollziehbar ist, dass für optische Reize das „Auge“ die biologische Schnittstelle für die hier erwähnte gesundheitlich relevante Reaktion ist. Da jedoch das periodisch gepulste WLAN-Signal weder  optisch, akustisch oder sensorisch erkannt wird, führt diese zum Trugschluss, dass hier keine Beeinflussung des Biosystems erfolgen kann.

Nun hat sich aber gezeigt, dass WLAN-Langzeitexponierte bei Immissionen im Promillebereich der hier geltenden Grenzwerte ein mit 10 Hz überlagertes  artifizielles Elektromyogramm aufweist – und zwar mehrere Stunden nach der letzten Exposition  (Abb.2). Wird dieser Patient nochmals einer WLAN- Exposition (ca. 25 µW/m²) ausgesetzt, kommt es häufig – nicht immer – zu der „Löschung“ des artifiziellen Signals (vgl. Abb. 3). Besonders hingewiesen werden muss darauf, dass diese artifiziellen elektrischen Hautpotenziale an jeder Körperstelle abgenommen werden können.

Dabei bleibt es nicht nur bei dem 10 Hz-Artefakt: bei elektrosensitiven Testpersonen kann es zu Spasmen kommen, wie sie bei auch Epileptikern auftreten (Abb. 4a + 4b).

Korrelation zu kardiovaskulären Erkrankungen

Im Weiteren zeigt sich bei WLAN-Langzeitexponierten neben dem artifiziellen EMG-Signal eine Korrelation zu kardiovaskulären Erkrankungen. Neben der hier oft registrierten „P-kardiale“ kommt es  häufig zur Diagnose „Vorhofflimmern“, eine im Myokard lokalisierte Rhythmusstörung mit einer Frequenz von ca. 8-10 Hz. Die Inzidenz dieser Erkrankung ist steigend (Intern. Kardiologenkongress München 2018), was eine Korrelation zur intensiven WLAN-Nutzung vermuten lässt.

Fazit: Deutsche Grenzwerte sind untauglich

Die aktuellen Grenzwerte für elektromagnetische Felder erfüllen keineswegs die gegebene Situation der Nutzung funktechnischer Kommunikation. Vor diesem Hintergrund muss die von der Politik forcierte Strategie der digitalen Vernetzung angesichts einer gesundheitlichen Gefährdung auf den Prüfstand.

Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing

Umwelt- & Medizinphysik
36466 Wiesenthal

www.umweltphysik.com

Dr. Lebrecht von KlitzingFoto: privat
»

Unsere Daten zeigen, dass die derzeitige Grenzwertdiskussion absurd ist, wenn biologische Reaktionen im Promillebreich reproduzierbar nachgewiesen werden können.

«
Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing
Ja, ich möchte etwas spenden!