Verbraucherschutz in Kommunen ist möglich

Schutz ist eine politische, keine technische Frage
Von Dipl.-Ing. Jörn Gutbier, Vorsitzender von Diagnose-Funk, Stadtrat der Grünen in Herrenberg, Mitglied im AK Emissionsschutz des BUND.

Mobilfunk funkt in Frequenzen von 400 MHz bis ca. 5.000 MHz, die Dienste sind GSM, UMTS, LTE, TETRA, WLAN. Ihre  nicht-ionisierende, gepulste Mikrowellenstrahlung ist gesundheitsschädlich. Dazu liegen zu allen Frequenzen, außer zu LTE, hunderte Forschungsergebnisse vor.

Was tun, wenn ein bereits genutztes Produkt sich als Risiko erweist?

Zunächst müsste der Staat eingreifen, das Produkt - wie bei DDT und Asbest geschehen -  verbieten und Alternativen fordern. Geht dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht sofort, muss er Schutzstandards definieren, das macht er so zu den  PKW-Emissionen, den Emissionen von AKWs, Hochspannungsleitungen, Feinstaub, zum Mobilfunk, Zusatzstoffen in Lebensmitteln, Pestiziden und zu anderen Gefahrstoffen, meist über die Definition von Grenzwerten. Doch diese Grenzwerte machen einen Stoff/eine Strahlung nicht ungefährlich, sondern legen fest, wieviel Kranke oder Tote man bereit ist in Kauf zu nehmen.

Schützen Grenzwerte?

Der Grenzwert ist Ausdruck einer Kosten-Nutzen Relation, nimmt also immer ein Schädigungsniveau in Kauf. Der Grenzwert schützt also nicht absolut, wie die meisten meinen, sondern er begrenzt den Schaden. Aber meist tut er nicht einmal das, denn die Industrie und ihre Lobbyisten schaffen es in der Regel, dass ein Grenzwert mehr das Produkt und weniger den betroffenen Verbraucher oder die Umwelt schützt. So haben alle Umweltbewegungen ein Problem. Sie haben in der Regel nicht die Macht, gegen eine milliardenschwere Industrie und die Deutungshoheit der Ministerien sofort, hier und jetzt Verbote, hohe Schutzstandards oder gar Alternativprodukte durchzusetzen, was natürlich optimal wäre. Aber sie haben die Pflicht, den größtmöglichen Schutz vor Risiken der derzeit angewandten Technologie einzufordern. Was nicht bedeutet, diese Technologie zu akzeptieren.

Bild: Präsentation der Alternativen. Die Auseinandersetzung in den Kommunen kann mit einer neuen Perspektive geführt werden. Keine großen Sendemasten  mehr - Versorgung mit strahlungsminimierten Techniken - ein großer Schritt zum Gesundheitsschutz und zum Schutz der Wohnungen vor Durchstrahlung.

Vorsorge nach dem ALASTA-Prinzip

Deshalb fordert Diagnose-Funk Maßnahmen zum Strahlenschutz nach dem ALASTA-Prinzip, also die geringstmögliche Belastung des Verbrauchers. "As low as scientifically / technically achievable" - So niedrig wie wissenschaftlich / technisch erreichbar.

Insbesondere bei der Mikrowellenstrahlung kann kein unteres schädliches Expositionsniveau angegeben werden. Aber wir können davon ausgehen, dass eine Strahlenbelastung von wenigen Mikrowatt/m² weitaus ungefährlicher ist als 100.000 µWatt/m2.

Planungsgrundlage Minimierung

Femtozellen können insbesondere in verdichteten Siedlungsräumen wie z.B. der Innenstadt von St. Gallen, eine echte Alternative für die ansonsten auf den Hausdächern montierten Makrosendeanlagen sein. Diese führen i.d.R. zu den o.g. extrem hochen Strahlungspegeln in den umliegenden Dach- und Obergeschossen. Planungsgrundlage muss so wie bei St. Galler-Wireless sein, mit geringstmöglichen Emissionen zu arbeiten. Ziel darf nicht sein nicht sein, die Häuser zu durchstrahlen. Das sind große Fortschritte, aber keine endgültigen Lösungen.

Wer aber, wie einige Kritiker der Mobilfunktechnologie, solche sofort machbaren Zwischenschritte ablehnt, verzichtet auf den gegenwärtig möglichen Schutz der Bevölkerung. Die Lösung besteht in neuen Kommunikationstechnologien, mit denen ein Risiko weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Bis sie zur Marktreife entwickelt sind, muss überall die Strahlenminimierung mit neuester Technik durchgesetzt werden. Dass dies möglich ist, auch gegen den Widerstand der Industrie, beweist St. Gallen, und deshalb gratulieren wir der Stadt zu diesem innovativen Ansatz und hoffen, dass diese Grundprinzipien Schule machen.

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