In ihr wird behauptet, dass "keine einzige Studie bekannt sei", die „gesundheitliche Beeinträchtigung“ nachweise. diagnose:funk kritisiert diese Falschinformation in einem Brief.
Nachfolgend veröffentlichen wir die ANTWORT des Bay. Staatsministeriums vom 12.02.2014 auf unser Schreiben vom 30.01.2014.
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