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Checkliste zu Einsprachen

Was kann oder sollte ich tun?

Wollen Sie Einsprache gegen ein geplantes Mobilfunk-Antennenprojekt einreichen,
sollten Sie folgendes tun:

1.
Benachrichtigen Sie SOFORT (man hat nur sehr wenig Zeit) die Nachbarn, Liegenschaftsbesitzer, Mieter, Freunde und Bekannte im Umfeld
Bzw. innerhalb des Einspracheperimeters: Der Einsprache-Radius ist zum Teil relativ gross - bis 1000 m Entfernung zur Antenne! Dieser wird nicht publiziert, ist nur in den Standortdatenblättern zu finden. Unbedingt Einsprachefrist beachten! Sie beträgt je nach Kanton zwei bis vier Wochen.

2. Kopieren Sie Flugblätter mit Informationen zur Einsprache gegen das Projekt
a) als Einzel-Einsprache. (Bitte Rückmeldung an Aufruf-Verfasser zwecks Koordination)
b) als Sammel-Einsprache. Unterschriftenbogen gleich beilegen.
Organisieren Sie die sofortige Verteilung (Klare Absprache WER WANN WO verteilt)
c) Lokale und regionale Medien informieren.

3. Organisieren Sie sich als Interessen-Gemeinschaft.
So können Sie auch die Arbeiten untereinander besser verteilen.
Abklären, ob finanzielle Mittel für juristische Beratung zur Verfügung stehen.
Die Erfahrungen anderer Initiativen können eine enorm wichtige Hilfe sein!

4. Beschaffen Sie sich Kopien ALLER Baugesuchs-Unterlagen, sowie von den für das Standortgebäude geltenden Bau- und Zonenvorschriften. Eventuell benötigen Sie auch Daten und Informationen umliegender Antennen, bezüglich Überschneidungen. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Unterlagen herauszugeben, können aber im Extremfall Kopierkosten verrechnen

5. Ziehen Sie gegebenenfalls eine fachkundige Person bei.

6, Kontrollieren Sie gemeinsam die Baugesuchs-Unterlagen auf Mängel!

7.
Erstellen Sie die Übersicht über alle gefundenen baurechtlichen und zonenrechtlichen Mängel.

8. Formulieren Sie die Einsprache.

9.
Fertigen Sie die benötigten Doppel an. Vorsicht! Kantonal unterschiedlich.

10.
Senden Sie die Einsprache termingerecht ab oder bringen Sie diese persönlich,
INNERHALB BEGRÜNDUNGS-FRIST auf das Bauinspektorat
(1 Tag zu spät = Einsprache ist ungültig!)

11. Vorsicht Ferienzeit

Die Antennenindustrie kennt keinen Urlaub. Und man darf berechtigt Fragen, ob diese Baugesuche nicht bewusst in die Urlaubszeit gelegt werden. Seien Sie daher vorbereitet! Informieren Sie sich kantonal über ihre Einsprachemöglichkeiten und koordinieren Sie sich untereinander, damit Sie nicht überrascht werden und die Eingabefristen verpassen.