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Nicht überall bewilligen

05.09.2008

Nicht überall bewilligen
Stadtrat erlässt Planungszone
für Mobilfunkantennen und geht über die Bücher

03.09.2008; www.tagblatt.ch ; Max Eichenberger
Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis des Autors

Der Willkür und dem Standort-«Jekami» will der Stadtrat Schranken setzen: Über das städtische Baugebiet verhängt er eine Planungszone. Bis in spätestens drei Jahren will die Behörde zonen- und baurechtlich festlegen, wo Antennen möglich sind und wo tabu.

Sechs grössere Antennen werden auf Arboner Gemeindegebiet durch Mobilfunkanbieter betrieben. Drei weitere Gesuche hatte der Stadtrat zu behandeln – und an seiner Sitzung am Montag entschieden. Ob er die Bewilligungen erteilt hat, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Entscheide sind an die Gesuchsteller und Einsprecher noch nicht spediert worden.

Widerstand gibt es gegen geplante Standorte von Mobilfunkantennen, wie hier auf einem Mehrfamilienhaus an der Sonnenhügelstrasse. Bild: Max Eichenberger


Druck vom «Bergli»
Namentlich einer geplanten UMTS-Antenne, die Sunrise auf einem Mehrfamilienhaus im Bergli-Quartier, mitten im Wohngebiet, erstellen will, ist vehementer Widerstand von Anwohnern erwachsen. Die Stadt habe seine Einwohner vor gesundheitsschädigender Strahlung zu schützen, wurde in den Einsprachen argumentiert. Und darin auch ein Planungsstop gefordert. Der Stadtrat solle prüfen, in welchen Zonen und wo es Sinn macht, mit weniger Strahlungsgefährdung Antennen aufzustellen.

Interessenkonflikte
Am Montag nun hat der Stadtrat nicht nur die Gesuche behandelt, sondern auch eine Planungszone erlassen. Sie umfasst das gesamte städtische Baugebiet, ausgenommen die Gewerbe- und Industriezonen, wie Stadträtin Veronika Merz präzisiert. Wie andere Gemeinden tut sich Arbon schwer mit Antennengesuchen von Mobilfunkbetreibern. Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Alle würden zwar die Technik nutzen, niemand wolle aber solche Anlagen, die wegen der Strahlenbelastung und ihrer ungewissen Folgen diffuse Ängste schüren.

Praktisch kein Spielraum
Die technischen Anlageerfordernisse legt der Bund fest, der im übrigen die Anbieter beauftragt, eine Grundversorgung sicherzustellen. Diese Voraussetzungen werden zwar vom Kanton überprüft. Die Gemeinde auf der untersten Ebene hingegen habe als zuständige Bewilligungsbehörde «nur wenig Spielraum und praktisch keinen Einfluss», räumen Stadträtin Merz und Stadtammann Martin Klöti ein. Heute sei es so, dass praktisch jedes Baugesuch bewilligt werden müsse, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Handhabe bewege man sich mehr oder weniger im luftleeren Raum.

Im Dilemma sieht sich der Stadtrat, weil er sich verpflichtet fühlt, die Interessen der Bevölkerung ebenso zu wahren. Mit dem Erlass einer Planungszone will der Stadtrat nun maximal drei Jahre Luft holen, um bessere Grundlagen für die Behandlung der Gesuche zu erlangen und sich auch wissenschaftlich updaten. Damit rennt er bei Erica Willi offene Türen ein, die im Stadtparlament eine Motion eingereicht und angeregt hat, Mobilfunkantennen nur in bestimmten Zonen zuzulassen. Die Beantwortung kündigt der Stadtrat für den Oktober an.

Leitplanken verankern
Merz zufolge kann die Stadt genau hier in den weiteren Schritten der im Mai genehmigten Ortsplanung steuernd Einfluss nehmen. «Die Nutzungsplanung müssen wir ohnehin machen. Jetzt können wir darin auch dieses Problem anpacken.» In der Zonenplanung und im Baureglement sollen Leitplanken nun verankert werden. Merz: «Wir sagen, wo Antennen vertretbar sind und wo man sie nicht will.» Wobei Merz und Klöti zweierlei Ansätze sehen, geeignete Standorte zu bestimmen: «Bei der sogenannten Positivplanung werden Gebiete definiert, die sich als Standort für Mobilfunkantennen eignen. Bei der Negativplanung werden jene Gebiete definiert, in denen keine Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen.»

Nur neue Gesuche betroffen
Betroffen vom Erlass sind laut Klöti allfällig neu eingehende Gesuche. Unter Verweis auf die Planungszone werden sie zurückgestellt, «sonst rennen uns Gesuchsteller noch die Türe ein».


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