MF-Mast: Alle Hauseigentümer müssen zustimmen
08.08.2007
Mobilfunkmast auf dem Dach:
Alle Hauseigentümer müssen zustimmen
Die "Monatsschrift für Deutsches Recht" berichtet unter Berufung auf das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 34 Wx 109/06),
dass auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses nur dann eine Mobilfunkanlage errichtet werden kann, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen.
Es sei bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nicht auszuschließen, dass Bewohner durch Handymasten gesundheitsschädlichen Strahlungen ausgesetzt sind, befand das Gericht. Daher kann nicht von einer Mehrheit der Eigentümer zu Lasten übriger Eigentümer entschieden werden.
Das Gericht gab somit der Beschwerde eines Wohnungseigentümers statt. Dieser hatte sich gegen eine mehrheitliche Entscheidung der Eigentümerversammlung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach gewandt. Die Richter befanden, dass die Eigentümerversammlung die ihr zustehende Regelungskompetenz zu Lasten anderer Bewohner überschritten habe. Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist daher ungültig.
Kommentar Diagnose-Funk
Dieser Gerichtsentscheid kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Das Gericht schliesst nicht aus, dass es zu gesundheitlichen Problemen unterhalb der Grenzwerte kommen kann. Hiervon sind in erster Linie aber nicht nur Wohnungseigentümer betroffen sind, sondern alle Anwohner. Es gilt daher nun abzuwarten, welches Recht auch den umliegenden Wohnungeigentümern und den Anwohnern zugestanden wird. Die Konsequenz dieses Urteils wäre ein Mitbestimmungsrecht aller Wohnungseigentümer im Umkreis von Mobilfunkantennen.