Harter Kampf um Bauverbote
Mobilfunkantennen: Harter Kampf um Bauverbote für Mobilfunkantennen
Streit bis vor das oberste Gericht [470 KB]
Quelle: Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer
von Martin Steinegger
Am Zürichsee kämpfen Gemeinden und Vereine gegen den Bau neuer Mobilfunkantennen. Der Hebel wird bei den Bau- und Zonenordnungen angesetzt. Doch die Mobilfunkbetreiber wehren sich.
Besonders viele Mobilfunkantennen finden sich in Horgen und Rapperswil-Jona (GSM, UMTS und Rundfunkantennen). Quelle: Übersichtskarte Bundesamt für Kommunikation --> zur Vergrösserung anklicken
«In diesem Fall gibt es nur ein korrektes Urteil – unsere Initiative muss für zulässig erklärt werden», sagt Christof Wyss aus Ürikon. Der Rechtsanwalt ist Mitglied eines Initiativkomitees, das gegen den Bau neuer Mobilfunkantennen kämpft. Und dies bisher sehr erfolgreich. So reichten die Initianten im Jahr 2005 beim Stäfner Gemeinderat eine Initiative ein. Darin forderten sie ein Verbot für den Neubau von Mobilfunkantennen in Wohn- und Industriezonen. Das Stäfner Stimmvolk stimmte im letzten Juni darüber ab – und sagte Ja.
Dies wiederum provozierte eine Gegenreaktion bei den Mobilfunkbetreibern
Swisscom und Sunrise. Sie rekurrierten bei der Zürcher Baurekurskommission gegen den Entscheid der Stäfner Bürgerschaft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. «Man kann wohl damit rechnen, dass sich am Ende die höchsten gerichtlichen Instanzen des Landes mit unserem Fall beschäftigen werden», sagt der Stäfner Gemeinderatsschreiber Daniel Scheidegger.
Grenzwerte zu hoch?
Scheideggers Annahme kommt nicht von ungefähr. Der Stäfner Fall ist stellvertretend für viele ähnliche Konfrontationen zwischen Gemeinden und den Mobilfunkbetreibern Orange, Swisscom und Sunrise (siehe Kasten). Um eine optimale Abdeckung für ihre Mobilfunknetze zu erreichen, versuchen die Anbieter so viele Antennen wie möglich zu errichten. Sie passen das Netz auch den neuen technologischen Anforderungen an: Waren es früher noch Antennen für GSM-Handystrahlung, so werden heute UMTS-Antennen gebaut.
Vor allem in Gemeinden, in denen bereits augenfällig viele Antennen stehen,
wächst der Widerstand. So gibt es auf dem Gemeindegebiet von Rapperswil-Jona 26 Mobilfunkantennen. Es ist also wenig verwunderlich, dass die dort aktive Gruppe «Summ» («Für einen sinnvollen Umgang mit Mobilfunk») auf grossen Rückhalt in der Bevölkerung zählen kann. «Je mehr über die Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung bekannt ist, desto grösser ist der Widerstand», sagt «Summ»-Sprecher Edi Scherrer. Für ihn ist der Fall klar: «Es gibt sehr viele seriöse wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädigend wirken kann.» Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte für Strahlung seien im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch angesetzt. Diese, vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) festgelegten Immissionsgrenzwerte liegen im Freien je nach Technologie bei 42 bis
61 Volt pro Meter. Edi Scherrer verweistvunter anderem auf osteuropäische Staaten wie Tschechien, wo die Grenzwertevunter 10 Volt pro Meter liegen – in Russland liegt der Wert bei gerade 6 Volt provMeter. Das österreichische Bundesland Salzburg hat den Grenzwert gar auf 0,06 Volt pro Meter reduziert. «Das reicht für den Handy-Betrieb», sagt er.
Eine Absenkung der Grenzwerte steht jedoch im Moment beim Bund nicht zur Diskussion. «Die Immissionsgrenzwerte stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten und akzeptierten schädlichen Auswirkungen», heisst es von Seiten des Bafu. Und weiter: «Die wissenschaftliche Datenlage zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch hochfrequente Strahlung ist noch immer sehr lückenhaft.» Es gebe zwar Experimente, die Auswirkungen an Zellkulturen beim Menschen belegen würden – ob diese aber ein Gesundheitsrisiko darstellen, sei ungewiss. Für Edi Scherrer und die wachsende Gruppe der Mobilfunk-Kritiker handelt das Bafu damit unverantwortlich: «Da läuft ein Experiment mit unserer Gesundheit.»
Ungelöster Streit um Bauverbote
Der ungelöste Streit um die «richtigen » Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung und das Ringen um den Neubau von Antennen sind untrennbar aneinander gekoppelt. Das Problem der Mobilfunkgegner: Antennen können nicht mit dem Argument der Gesundheitsschädigung verhindert werden. Weil die Mobilfunkbetreiber die Grenzwerte einhalten, verhalten sie sich rechtskonform. Deshalb müssen die Mobilfunkkritiker einen anderen Weg suchen, um den Antennenneubau zu verhindern. Und der führt über die Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden. «Im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind die Gemeinden befugt, entsprechende Vorschriften zu erlassen», betont beispielsweise der Stadtrat von Rapperswil-Jona. So könne ein Verbot erlassen werden, um den «Charakter oder die Wohnqualität eines Wohnquartiers zu erhalten».
Die Sache hat jedoch einen Haken: Die Gemeinden müssen ebenfalls die vom Bund auferlegten Anforderungen im Fernmelderecht einhalten. Diese besagen, dass eine bestimmte Abdeckung gewährleistet werden muss. Darauf wiederum stützen sich die Mobilfunkbetreiber und wehren sich gegen Bauverbote.
Nicht alle Gemeinden lassen sich auf diesen Kräftevergleich ein. Während in Rapperswil-Jona und Stäfa zumindest in Wohnzonen Verbote angestrebt werden, hat sich der Herrliberger Gemeinderat erst kürzlich gegen eine entsprechende Initiative aus der Bevölkerung ausgesprochen. Die eingereichte Initiative für antennenfreie Wohnzonen sei «rechtswidrig», so der Gemeinderat. Die Behörde geht davon aus, dass der Kanton Zürich eine Änderung der Bau- und Zonenordnung nicht gutheissen würde.
Das Seltsame daran: Die in Herrliberg eingereichte Initiative unterscheidet sich inhaltlich nicht von jener, die vom Stäfner Gemeinderat gutgeheissen wurde. Es handelt sich also um zwei komplett unterschiedliche Einschätzungen zum selben Thema. «Summ»-Sprecher Edi Scherrer meint dazu: «Bei der Konfrontation mit den Mobilfunkbetreibern kann man sich die Finger verbrennen – nicht jeder ist dazu bereit, dieses Risiko einzugehen.»
