Gericht beanstandet Qualitätssicherungssystem
11.07.2007
Verwaltungsgericht Zürich beanstandet
das Qualitätssicherungssystem einer Mobilfunkbetreiberin
Das Verwaltungsgericht des Kanton Zürich hat eine gegen einen Entscheid der Baurekurskommission I des Kanton Zürich erhobene Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen und die der Orange Communications SA erteilte Baubewilligung zur Erstellung einer Mobilfunkantenne auf der Liegenschaft Wiesenstrasse 1, Zürich, aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid im Wesentlichen mit dem ungenügenden Qualitätssicherungssystem der Orange Communications SA begründet.
Der Entscheid ist somit wegweisend für sämtliche Baubewilligungs- und kantonalen Rechtsmittelverfahren, welche Mobilfunkantennen-Anlagen von Orange zum Inhalt haben.
Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Orange Communications SA den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter zieht.
Die Rechtsmittelfrist läuft bis am 10. September 2007.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 20. Juni 2007 finden Sie auch unter: www.vgrzh.ch
