Bundesgericht liefert neue Argumente
30.08.2007
Radio DRS: Neue Argumente für Gegner von Natelantennen
Gemeinden dürfen Mobilfunkantennen in der Nähe von Sport- und Kinderspielplätzen nicht grundsätzlich verbieten, um die Bevölkerung vor Strahlung zu schützen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Dieses Urteil ist nur auf den ersten Blick eine Niederlage der Antennen-GegnerInnen. Denn das höchste Schweizer Gericht gibt ihnen neue Argumente in die Hand.
Das Bundesgerichtsurteil
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Gemeinden dürfen Mobilfunkantennen in der Nähe von Sport- und Kinderspielplätzen nicht grundsätzlich verbieten, um damit die Bevölkerung zusätzlich vor Strahlung zu schützen. Die Solothurner Gemeinde Günsberg ist vor Bundesgericht unterlegen.