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Bundesgericht liefert neue Argumente

30.08.2007

Radio DRS: Neue Argumente für Gegner von Natelantennen

Gemeinden dürfen Mobilfunkantennen in der Nähe von Sport- und Kinderspielplätzen nicht grundsätzlich verbieten, um die Bevölkerung vor Strahlung zu schützen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Dieses Urteil ist nur auf den ersten Blick eine Niederlage der Antennen-GegnerInnen. Denn das höchste Schweizer Gericht gibt ihnen neue Argumente in die Hand.

Das Bundesgerichtsurteil

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Gemeinden dürfen Mobilfunkantennen in der Nähe von Sport- und Kinderspielplätzen nicht grundsätzlich verbieten, um damit die Bevölkerung zusätzlich vor Strahlung zu schützen. Die Solothurner Gemeinde Günsberg ist vor Bundesgericht unterlegen.