A-Nationalrätin klagt beim Verfassungsgericht
Oberösterreichische Nachrichten 25.09.2006
Nachbarn gegen Handymasten rechtlos: Höchstrichter entscheiden
Grünen-Nationalratsabgeordnete Gabi Moser hat Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht.
Anrainer von Handymasten seien rechtlos - das sei verfassungswidrig.
"Während bei jedem Geräteschuppen eine Genehmigung erforderlich ist und die Nachbarn eine Stellungnahme abgeben dürfen, werden in ganz Österreich tausende Handymasten hochgezogen ohne jedes Mitspracherecht der Bevölkerung", bringt Konsumentenschutzsprecherin Moser ihre Kritik auf den Punkt.
So müssten auch Unternehmer ihre Vorhaben einer Betriebsanlagengenehmigung unterziehen und dabei dürfen Anrainer in Sachen Lärm und Gesundheitsbeeinträchtigungen zu Wort kommen. Hier orten Moser und 62 weitere Abgeordnete des Nationalrates, die die Klage beim Verfassungsgerichtshof unterstützen, massive Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren.
Bei Handymasten dürfe der Bund bestimmte Anlagen zulassen. Die Kriterien dafür seien im Gesetz aber bloß schwammig festgelegt, kritisiert Moser.
Mitsprache gefordert
Die Bevölkerung habe ein hohes Interesse an Mitsprache bei der Errichtung von Handymasten. "Ärztekammer und sogar der Oberste Sanitätsrat sind der Meinung, dass sich Handymasten schädlich auf die Gesundheit auswirken können. Experten fordern daher die Minimierung von Sendeleistungen und die Optimierung der Netze", sagt die Abgeordnete. Das Problem: Bislang fehlen aussagekräftige Langzeitstudien über die Auswirkung von Handymast-Strahlen auf den Menschen.
Neues Gesetz fällig?
Sollte das Höchstgericht, wie von den Grünen beantragt, die angefochtenen Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes aufheben, hat der Gesetzgeber akuten Handlungsbedarf. "Dann ist ein neues Gesetz fällig."
www.ooen.at
http://www.aekwien.or.at/news_p.py?Page=1&id_news=4742