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Österreichische Max.Mobil klagt erneut gegen Rose

elektrosmog.com |---> 12. April 2002

Österreichische Max.Mobil klagt erneut gegen Rose

Mobilfunk-Unternehmen fordert Schadenersatz für Behinderungen beim Netzaufbau
Das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil, das der deutschen Telekom gehört, fordert von dem in Kitzbühel ansässigen deutschen Mobilfunk-Sachverständigen Wulf-Dietrich Rose trotz einer nicht erreichten gerichtlichen Einstweiligen Verfügung Schadenersatz. Und zwar für Aufwendungen, die entstanden sind, weil aufgrund seiner Gutachten die außergerichtliche Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendestationen aus Wohngebieten erforderlich war, sodass lt. der Klage von Max Mobil, „der Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurück bleibt“.
Verlangt wird Kostenersatz in Höhe von 25.600,-- € für Gegengutachten, Messungen, Personalaufwand für Informationsveranstaltungen, Reisekosten, Akquisition und Berechnungen für Ersatzstandorte in vorerst 10 Fällen vorbehaltlich einer Ausdehnung auf weitere laufende Fälle. Weitere Mobilfunk-Unternehmen in Deutschland, Österreich und Schweiz wollen ebenfalls von Rose Schadenersatz fordern, falls Max-Mobil Erfolg hat. Es geht um insgesamt etwa 80 Fälle.

Rose hatte in Gutachten, im Internet und in den Medien unter anderem behauptet: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen!“

Max.Mobil hatte deshalb bereits vor 2 Jahren eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung solcher kritischen Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen und Schadenersatz beantragt. Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich entschied jedoch auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten Rose. Lt. Gericht war es Max.Mobil nicht gelungen, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu beweisen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.
Um zu verhindern, dass im noch anstehenden Hauptverfahren in dieser Sache genauso gegen Max.Mobil entschieden wird, wollte Max.Mobil von Rose die Zustimmung, das Verfahren „ewig ruhen“ zu lassen. Dies lehnte Rose jedoch ab, um auch im noch laufenden Hauptverfahren ein Grundsatzurteil zu erreichen, das seine kritische Bewertung des Gesundheitsrisikos der Mobilfunkstrahlung bestätigt und den wissenschaftlichen Streit hierüber beendet. Die neuerliche Schadenersatzforderung sieht Rose als weiteren Versuch der Mobilfunk-Unternehmen, ihn wirtschaftlich und finanziell zum Aufgeben zu zwingen, weil der Versuch, seine Behauptungen zum Gesundheitsrisiko des Mobilfunks zu widerlegen, auf der sachlichen wissenschaftlichen Ebene nicht gelungen ist.

12. April 2002 / gez. Wulf-Dietrich Rose
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