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Antennen unerwünscht

19.09.2007

Antennen unerwünscht >>> [124 KB]
Quelle: Beobachter 19/2007
Autor: Otto Hostettler

Jahrelang hatte der Hauseigentümerverband nicht das Geringste gegen Handyantennen auf Hausdächern. Doch nun findet der Verband auf einmal: Sendemasten gehören nicht in Wohnsiedlungen.

 

Schwere Hypothek: Handyantennen können wertmindernd wirken.

 


Bisher verkündete der Hauseigentümerverband (HEV), die Bevölkerung sei gegen die Strahlung von Mobilfunkantennen dank den geltenden Grenzwerten genügend geschützt. Seinen 282 000 Mitgliedern machte der HEV sogar weis, eine Handyantenne auf dem eigenen oder dem benachbarten Dach bedeute keinen Wertverlust für das Gebäude. In einem Positionspapier hat der Verband bisher zudem geraten, mit den Antennenbetreibern den «konstruktiven Dialog» zu suchen, um das eigene Grundstück als Antennenstandort zur Verfügung zu stellen. Denn: Die Mobilfunkfirmen bezahlen Liegenschaftsbesitzern mitunter 10000 bis 12000 Franken jährlich, wenn sie eine Antenne aufstellen können.

Wer auf diesen Rat gehört hat, vernimmt nun neue Signale: In seiner Mitgliederzeitung fordert der HEV, Handyantennen sollten künftig grundsätzlich nur noch ausserhalb von Siedlungsgebieten erstellt werden dürfen.

Ist eine Antenne auf dem eigenen Dach doch nicht so erstrebenswert, wie der Verband bisher suggerierte? Laut HEV-Rechtskonsulent Roman Obrist müsse man sich wegen der zahlreichen Konflikte um Antennen in Wohngebieten überlegen, wo man diese künftig bauen soll. Er sei aber nach wie vor überzeugt, dass eine Liegenschaft wegen einer Antenne nicht an Wert verliere. In einer deutschen Umfrage unter 600 Immobilienfachleuten erklärten allerdings schon vor drei Jahren 70 Prozent der Befragten, dass sich ein naher Sendemast auf die Verkaufsattraktivität von Liegenschaften auswirken kann.

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