Vorwort

Schutz und Vorsorge in Kommunen ist möglich

Mobilfunk funkt in Frequenzen von 400 bis 6.000 MHz, die Dienste sind GSM, UMTS, LTE, 5G, TETRA, WLAN u. a. Eine fast vierstellige Zahl von Forschungsergebnissen zeigen auf, dass ihre nichtionisierende Mikrowellenstrahlung auch unterhalb der geltenden Grenzwerte negative Effekte auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen und Umwelt haben können. International fordert die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler, die explizit mit der Mobilfunkforschung befasst sind, eine Vorsorgepolitik, Strahlungsminimierung sowie die Nutzung alternativer Technologien.

Geht es um den Ausbau oder die Aufrüstung von Mobilfunksendeanlagen, stehen Bürgermeister und Gemeinderäte häufig unter Druck. Einerseits wollen die Mobilfunknutzer, dass ein Mobilfunkangebot jederzeit zur Verfügung steht. Andererseits lehnen ca. 50% der Bevölkerung den weiteren Ausbau von Mobilfunksendeanlagen ab. Und Mobilfunkbetreiber vermitteln den Verwaltungsspitzen ihre angebliche Nichtzuständigkeit. In hunderten Kommunen werden diese Auseinandersetzungen geführt.

Welche Rechte haben die Kommunen, hier steuernd einzugreifen? Höchstrichterlich ist klargestellt: Kommunen können darüber bestimmen, wo welche Art von Mobilfunkinfrastruktur gebaut werden darf und wo nicht. Immissionsschutz ist eine städtebauliche Aufgabe.

Entscheider brauchen Alternativen. Die gibt es. Insbesondere die Kommunen haben im Rahmen ihrer Allzuständigkeit auf vielen Ebenen Möglichkeiten, die Mobilfunkversorgung und deren Nutzung zu steuern, um Risiken zu minimieren. Sowohl bei der Durchsetzung und Ausgestaltung strahlungsarmer Standorte für Mobilfunksendeanlagen, bei der Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien, der Nutzung mobiler Anwendungen in der Verwaltung, bei den Bürgern durch Aufklärung. Und durch die intelligente Anwendung bestehender Technik lässt sich eine geringst-mögliche Belastung der Bevölkerung absichern. Das Konzept zur Digitalisierung mit  "Mehr Daten, aber weniger Strahlung"  ist sofort umsetzbar.

Findet vor Ort eine ausgewogene Aufklärungsdebatte statt, führt dies in den kommunalen Entscheidungsgremien i.d.R. zu einer qualifizierten Mehrheit für eine Mobilfunkvorsorgepolitik.

 

                                                                                         Jörn Gutbier, im April 2021

Dipl.-Ing. Jörn GutbierBild: Gabriel Holom
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Kommunen können darüber bestimmen, wo welche Art von Mobilfunkinfrastruktur gebaut werden darf und wo nicht.

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Dipl.-Ing. Jörn Gutbier, Autor des Ratgebers Kommunale Handelsfelder, 1. Vorsitzender von diagnose:funk und Stadtrat in Herrenberg
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