Smart Meter als funkende Verbrauchszähler

für Strom, Wasser, Heizkörper, Fernwärme, Gas und auch Pumpen ...
„Intelligente“ Zähler, auch Smart Meter genannt, sind digitale Energie- oder Mengenverbrauchszähler, die mit Übertragungssystemen ausgestattet werden können, um einen Austausch von Daten und Steuersignalen zwischen Versorger und Verbraucher zu ermöglichen.

STROMZÄHLER: Mit dem neu geschaffenen "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende", welches im Juli 2016 vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit verabschiedet wurde, sind Hausbesitzer in Deutschland mit einem Stromverbrauch größer als 6.000 kWh/Jahr oder bei Betrieb eines Energieerzeugers (z.B. Fotovoltaikanlage) größer 7 kWpeak gesetzlich verpflichtet, nach und nach digitale Stromzähler mit einem sog. Kommunikationsmodul einbauen zu lassen. Alle anderen Haushalte werden einfache digitale Zähler (vorerst) ohne Übertragungssystem installiert bekommen.

Weitergehende Informationen zum "strohdummen" Stromzähler finden Sie hier >>>

Umfassende Kritik an diesem Gesetz finden Sie in verschiedenen Artikeln auf unserer Netzseite (siehe LINKS am rechten Bildrand oder unten).

Die Datenübertragung kann über drei Arten erfolgen:

  1. Am Gerät angeschlossenes LAN-Kabel mit Verbindung zum Internet. Empfohlen!
  2. Mittels sog. Powerline Communication (PLC oder auch dLAN genannt). Hierbei werden hochfrequente Signale über das Stromnetz übertragen – entweder hausintern zum Internetanschluss oder über die Gebäudeanschlussleitung des Netzbetreibers zu einem Datensammler und dann ins Internet. Nicht empfohlen!
  3. Über im Gerät eingebaute Sender, welche die Daten über Mobilfunk (i.d.R. GSM) ins Internet übertragen. Nicht empfohlen!

PLC-Signale können zu erhöhten Expositionen durch Felder im kHz- oder MHz-Bereich führen, insbesondere an Orten mit bereits erhöhten 50 Hz-Feldern. Weitergehendes zu PLC >>>

Bei PLC-Übertragungen über die Anschlussleitung zum Versorger ist der Einbau eines Netzfilters zwischen Smart Meter und Hausstromverteiler zielführend (vgl. www.bajog.de).

Illustration von Riemann Grafik: georgeriemann.de

HEIZKOSTENZÄHLER:

Zwang zu Funk ab 2020 - Umbau vorhandener Zähler bis 2027

2019-06-08: Mit Verabschiedung der am 11.12.2018 geänderten Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, speziell Artikel 9c Absatz 1 und 2 Fernablesungsanforderung - müssen zukünftig alle Heizkostenverteiler die zu Abrechnungszwecken genutzt werden, fernauslesbar sein.

Dazu heißt es in Artikel 9c Fernablesungsanforderung:

  • (1) Für die Zwecke der Artikel 9a und 9b müssen installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein. Die Bedingungen der technischen Machbarkeit und der kosteneffizienten Durchführbarkeit gemäß Artikel 9b Absatz 1 gelten weiterhin.
  • (2) Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat weist nach, dass dies nicht kosteneffizient ist.“

EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet die EED bis zum 25. Juni 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Anm.: Auch das passt ins Bild, um die Gesellschaft Stück für Stück für die totale Überwachung im Kontext von Chinas Überwachungsstaat umzubauen. Und hier wird noch nicht mal mehr die Technikneutralität gewahrt, wie sie noch für die "intelligenten Stromzähler" gilt.

Problem: Dauerfunkende Ablesegeräte deren Zähler-Daten an Dritte übertragen werden (häufige Anwendung), sind mit der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung nicht vereinbar. Vgl. Schreiben des Bay. Innenminsters von Feb. 2018 >>>

Smart Meter / Verbrauchszähler Bild: Siemens

Gebäudeeigentümer sind nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC-basierten Zählern zuzulassen. In Deutschland kann der sog. Messstellenbetreiber, der die Zähler einbaut und betreibt, frei gewählt werden – unabhängig davon, wer der Netzbetreiber oder Stromlieferant ist. Verpflichten Sie den Messstellenbetreiber auf eine elektrosmogfreie Datenübertragung, am besten mit LAN-Kabel. Achten Sie darauf, dass ggf. integrierte PLC-Funktionen vollständig deaktiviert sind (schriftlich bestätigen lassen).

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 hat der Mieter in Deutschland den Einbau von Funkzählern vom Prinzip her jederzeit zu dulden, wenn der Vermieter dies vorhat. Zu beachten ist, dass hiermit nicht über die Frage des datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von dauerfunkenden Zählersystemen verhandelt wurde. Beachten Sie hierzu auch die nachstehenden Smileys.

WASSERZÄHLER: Funkende Wasserzähler sind auf dem Vormarsch: auch bei Wasserzählern werden verstärkt Übertragungsmodule eingesetzt, die in kurzen Intervallen (24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr) Zählerinformationen mittels Funk aussenden.

Als erstes und bisher einziges Bundesland hat Bayern im Jahr 2018 ein "bedingungsloses Widerspruchsrecht" für Eigentümer und Nutzer erlassen. Hintergrund waren Bürgerproteste gegen die Verwendung der Funkfunktion (v.a. Widersprüche), Einwände der Datenschutz-beauftragten und juristische Unwägbarkeiten.

Die anderen Landesregierungen haben dahingehend noch keine gesetzlichen Regelungen getroffen. Wir empfehlen BürgerInnen dieser Bundesländer, ebenfalls aktiv zu werden. In Hessen und Baden-Württemberg ist das bereits der Fall.

Unsere Tipps:

  1. Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld über die Planungen Ihres Wasserversorgers.
  2. Verweigern Sie (ggf. präventiv) den Einbau von Dauerfunkern >>> Musterbrief
  3. Suchen Sie sich Verbündete, schaffen Sie Öffentlichkeit zum Thema vor Ort.
  4. Lassen Sie die Kostenberechnungen Ihrer Gemeinde von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Erfahrungen zeigen, dass es hier wohl nicht selten einen "sehr kreativen Umgang" mit den Kostenansätzen gibt, um ökonomische Gründe für Funkwasserzähler zu kreieren.
  5. Weitere Infos finden Sie >>> hier.
Fa. Diehl: Funksignale im 10 s-Takt Quelle: diehl.com

Fernauslesbare Wasserzähler. Geräte die mit häufig ausgesandten Funksignalen arbeiten, sollten nicht akzeptiert werden. Die Standard-Endkunden Wasserzähler der Firma Kamstrup (z.B. Multical 21) senden alle 16 Sekunden und die der Fa. Diehl (z.B. Hydrus) alle 10 Sekunden ein Signal mit bis zu 10 mW Leistung, wobei nur eine einzige Signalübertragung gebraucht wird. Dann nämlich, wenn einmal jährlich der Datensammler am Haus vorbeifährt, um die Zählerdaten zur Abrechnung aufzunehmen.

 

~ 2 Mio. Funksignale im Jahr, obwohl nur ein einziges gebraucht wird! Geht's noch?

(Schein-) Argumente rund um die "Vorteile" funkender Wasserzähler

  • Das immer wieder vorgebrachte Argument, der Dauersender beim Endkunden werde gebraucht, um damit z.B. eine Leckageortung vorzunehmen, ist i.d.R. praktisch irrelevant, wie uns erfahrene Techniker von mehreren Wasser-Versorgungsunternehmen mitgeteilt haben. Im Hauptnetz mag das Sinn machen. Für den Endkundenhaushalt ist es ein vorgeschobenes Verkaufs- und Durchsetzungsargument.
  • Das Argument bei analogen Zählern müssten alle Haushalte einzeln aufgesucht werden, ist obsolet. Es ist bereits seit Jahren Standard, dass Haushalte die Verbrauchszählerdaten online in ein Formular des Wasserversorgers eintragen können und die Zahlen somit direkt im Abrechnungssystem weiter verarbeitet werden.
  • Details zur Kritik an periodischen, extrem scharfen Funkimpulsen und deren Auswirkung auf biologische Systeme entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme zum bay. Datenschutzgesetz vom 10.11.2017, Seite 5 ff..
  • Die Zähler senden persönliche Daten – alle Zählerinformationen die zugeordnet werden können, sind per se persönliche Daten. Damit braucht es für den Einbau funkbasierter, elektronischer Wasserzähler zwingend ein Gesetz auf Landesebene. Eine Satzungsänderung des Versorgers ist hierfür nicht ausreichend. Wo es noch kein Gesetz gibt, kann der Einbau solcher Zähler als verfassungswidrig eingestuft werden.
  • Juristisch ungeklärt ist die Grundsatzfrage der Zulässigkeit von periodisch funkenden Waserzählern. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die „dauerfunkenden“ Wasserzähler grundsätzlich als nur „schwer mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU vereinbar“ eingestuft. Download des Schreibens >>>
  • Wasserwerker - wie z.B. der Wasserzweckverband Lechfeld - baut elektronische Funk-Wasserzähler bereits wieder aus. Die Funktechnik und deren elektronische Komponenten sowie die Batterien von immer mehr Zählern versagen bereits nach wenigen Jahren. Zurzeit (Mai 2018) gibt es keinen Hersteller am Markt, der mehr als nur zwei Jahre Garantie auf die Funktion der Funktechnik gibt. Dafür werden dann Serviceverträge mit Kosten pro Stück bei vorzeitigem Ausfall angeboten.
  • Die meisten der vielfach teureren elektronischen Funkwasserzähler müssen spätestens am Ende der Batterielaufzeit (je nach Modell) als Sondermüll entsorgt werden.
  • Der Austausch einer Einsatzpatrone bei analogen Zählern (Flügelradzähler) kostet 20 Euro. Die eingebauten Komponenten sind voll recyclingfähig. Ein billiger Ultraschall-Funkwasserzähler der ersetzt werden muss, kosten nach Aussagen des Wasserverband Baldham (1.800 Haushalte) 90 Euro das Stück. Baldham wird weiterhin Flügelradzähler nutzen mit klassicher Ablesung per Karte oder ggf. bald über Online-Eintrag.
  • Auch die Eich-Gültigkeit der mechanischen Zähler von sechs Jahren könnte über ein Stichproben-Verfahren um sechs Jahre verlängert werden kann – genauso, wie das jetzt als ein "neuer" Vorteil der elektronischen Funkwasserzähler verkauft wird.
Grundgesetz Grafik: diagnose:funk

Wasserverbrauchszähler die andauernd Datenpakete aussenden (häufiger als für die Abrechnung relevant) werden von den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes ohne eine explizite gesetzliche Grundlage als unzulässig eingestuft. Vgl. hierzu unseren Artikel vom 20.07.2016 und siehe Spiegelstriche vorstehend.

Weitere Infos:

Flagge Österreich Bild: de.wikipedia.org

2019 Österreichischer Rechnungshof kritisiert die Smart Meter Einführung u.a. wegen Kosten, Datenschutz, fehlender angemessener Information der Bevölkerung

Pressemitteilung vom 11.01.2019: „Kosten zur Einführung des Smart Meters für Stromkundinnen und Stromkunden intransparent und ungewiss“: >>> pdf. Download

Bericht des Rechnungshofes "Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“, ab S. 90 zu Gesundheitsschutz: >>> pdf. Download

Die "Solidarwerkstatt" kommentiert Ende Jan. 2019 den österreichischen Rechnungshofbericht:

  • "Mit der zwangsverordneten Einführung des Smart Meter wurden die demokratische Spielregeln in unserer Republik völlig beiseitegeschoben, die Rechte von KonsumentInnen mit Füßen getreten, das Grundrecht auf Selbstbestimmung in den eigenen vier Wänden grundsätzlich missachtet. (...) Das Kontrollorgan für den sog. Strommarkt "E-Control" lieferte zudem eine fragwürdige Kosten-Nutzen Studie und agierte als Vorkämpfer der Stromindustrie und war personell mit der Smart Meter-Lobby verfilzt." >>> Link zum Kommentar
Stop Smart Meter Grafik: stopsmartmeter.at

In Österreich werden Endkunden unter Druck gesetzt und mit Stromentzug erpresst.

Pressemitteilung vom 22.012019: Kritik an der Vorgehensweise einiger österreichischer Netzbetreiber bei der Installation "intelligenter" Stromzähler.

Das Netzwerk Stop Smartmeter.at fordert Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im eigenen Heim ein.
>>> pdf. Download

ständig funkende Thermostate Bild: Dr. Moldan - drmoldan.de

Ständig funkende Thermostate und Verbrauchszähler am Heizkörper die alle paar Minuten Signale übertragen, sind gerade große Mode. Messungen an solchen Geräten zeigen, dass in einem Abstand von 1 m bis zu 1.000 µW/m² (0,61 V/m) gemessen werden.

Metallgewebe reduziert die Signalstärke, unterbindet aber ggf. die Fernauslesung.

Heizkostenverteiler µon Bild: mue-line.de

Funkausleseeinheiten am Heizkörper die durch eine extern Aktivierung nur ein- oder wenige Male im Jahr ausgelesen werden, sind unkritisch.

TIPP: Hersteller wie die Firma Mueller-electronic.com nutzen eine Software, wo sich der Auslese- und damit Sendezeitraum für die Informationen exakt definieren lässt. Die Funksignale werden nur zu den benötigten Auslesintervallen erzeugt. Beispiele:

Zentraler Sammler für Smart Metering Quelle: mueller-electronic.de

In Mehrfamilienhäusern mit zentralen Sammlern: 
Am 1. und 15. eines Monats morgens um 7 Uhr vom Zähler an den Sammler. Und der Sammler im Treppenhaus, sofern dieser nur mit Funkübertragung ausgestattet ist, sendet ebenso nur zweimal im Monat eine SMS.  

In Mehrfamilienhäuser wo von außen die Signale gesammelt werden: Während zwei Wochen im Februar, Werktags von 7 - 18 Uhr, alle vier Minuten ein Signal. Die Nacht bleibt funkfrei.

 

Das reicht, um alle praktisch erforderlichen Ableseintervalle und möglichen Wohnungswechsel messtechnisch zu erfassen und abzuwickeln. Nirgendwo müssen Zähler 15 Funk-Impulse in jeder Stunde des Tages, an 365 Tagen im Jahr aussenden => 131.400 Signale pro Jahr. Niemand braucht so etwas, also ist es zu unterlassen!

Solarheizungssteuerung über WLAN Foto: diagnose:funk / sonnenkraft.com

Immer öfter werden bei Heizungsanlagen Funktionen zur Steuerung, z.B. bei Pumpen, über Funk abgewickelt.

Ein besonders unsinniges Beispiel: Bei einem kombinierten Heizungs- und Solarspeicher mit sog. Frischwassermodul der Fa. S. werden die Pumpen des Herstellers G. über den Abstand von 30 cm (!) mittels dauerhaft strahlenden WLAN-Funk aufeinander abgestimmt. Das Argument dafür ist, dass auch noch weitere Module an anderer Stelle so leichter eingebunden werden könnten. Obwohl das hier nicht der Fall ist, ist das WLAN nicht abstellbar. In 1 m Abstand werden Werte um 1.000 µW/m², im Zimmer oberhalb der Stahlbetondecke noch 20 µW/m² gemessen. Das ist 200- mal so viel als für einen Schlafplatz empfohlen.

LAN-Hub, zentraler Verteiler Foto: AbleStock.com / GettyImages

Fragen Sie Ihren Vermieter, was im Haus geplant ist. Überzeugen Sie ihn davon, die elektrosmog-freie Variante z.B. über LAN-Kabel zu wählen. Bei Neubauplanungen oder Sanierungen planen Sie einen zentralen LAN-Verteiler gleich am/im Hausanschlusskasten und in der Nähe der Verbrauchszähler.

Eberhard Oehler, GFBild: Stadtwerke Ettlingen
»

Wir sprechen ohnehin schon vom gläsernen Bürger. Mit den Gateways in Verbindung mit den elektronischen Zählern werden wir durchsichtig. Und darin sehe ich eine große Gefahr, dass wir am Ende des Tages die letzte Privatsphäre, die letzte Intimität verlieren und da kann ich nur sagen George Orwell ist Kindergarten dagegen.

«
Eberhard Oehler, Geschäftsführer Stadtwerke Ettlingen zu Smart Metern in der Sendung planet e ZDF auf die Frage: Für die Energiewende werden intelligente Stromzähler benötigt, so genannte Smart Meter Gateways. Sie gelten als potentielles Einfallstor für Hacker-Angriffe. Darüber hinaus sammeln sie viele Daten über die Stromnutzung der Kunden. Wie bewerten Sie das?
Prof. Dr. Thomas PetriFoto: datenschutz-bayern.de
»

Bis dahin werde ich (...) insbesondere darauf hinwirken, dass keine solchen Wasserzähler mehr eingebaut werden, für die eine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage erforderlich ist.

«
Prof. Dr. Thomas Petri, Datenschutzbeauftragter in Bayern, Rhön-Saalepost, 28.02.2017

Am 01. Dez. 2016 wurde die Charta der Digitalen Grundrechte veröffentlicht.

Artikel 11 unterstreicht die Aussage, dass dauersendende digitale Verbrauchszähler a´la Kamstrup und Diehl als Zustimmungspflichtig einzustufen sind:

Bild: digitalcharta.eu
»

Art 11 Datenschutz und Datensouveränität

 

(2) Jeder hat das Recht, über seine Daten selbst zu bestimmen. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben und für festgelegte Zwecke erhoben und verarbeitet werden, wenn dies für das jeweilige Nutzungsverhältnis erforderlich ist und eine vorherige Einwilligung erfolgt ist oder auf gesetzlicher Grundlage. Die Einwilligung muss ausdrücklich und informiert erfolgen. Nutzungsverhältnisse müssen fair und transparent gestaltet werden. (...)
(4) Anbieter von Diensten oder Produkten dürfen nur solche Daten erheben und verarbeiten, welche für den Zweck der Benutzung erforderlich sind. Die Grundsätze von privacy by design und privacy by default sind einzuhalten.

 

«
Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union

Downloads

Ja, ich möchte etwas spenden!