Rechtsstreit nach offenem Brief ans Bundesamt für Strahlenschutz

Ist Prof. Alexander Lerchl voreingenommen?
diagnose:funk bewertet den juristischen Vergleich, der nach einem Rechtsstreit mit Prof. Lerchl geschlossen wurde. Anlass waren drei Äußerungen im offenen Brief an das Bundesamt für Strahlenschutz.

diagnose:funk schrieb am 15. Mai 2020 einen offenen Brief an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit dem Titel „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“. Darin forderte diagnose:funk die Präsidentin des BfS, Dr. Inge Paulini, auf, zum Strahlenschutz zurückzukehren und angesichts der weltweiten Studienlage zu den Gesundheitsgefahren von Mobilfunk- und WLAN-Strahlung das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Der Brief schloss mit über 20 Handlungsoptionen zu gesundheits- und verbraucherschutzpolitischen, forschungspolitischen und technischen Aspekten.

Bislang führte dieser offene Brief zu keiner Reaktion von Seiten des BfS. Dafür reagierte Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University in Bremen umso heftiger: Er forderte für drei Formulierungen zu seiner Person in diesem offenen Brief eine Unterlassungserklärung und signalisierte, dass er auch prozessual vorgehen würde.

Im Anwaltsschreiben wurden „folgende falsche Behauptungen“ über Prof. Lerchl angemahnt:

  1. dass an Herrn Professor Lerchl eine Tierstudie zu hohen 5G-Frequenzen ab 26 GHz vergeben worden ist;
  2. dass Herr Professor Lerchl aktive Werbeauftritte für die Mobilfunkindustrie veranstaltet;
  3. dass Herr Professor Lerchl Statements abgebe, dass nichtionisierende Strahlung prinzipiell keine schädlichen Effekte haben kann.

Die Rechtsanwältin von Prof. Lerchl und der Rechtsanwalt von diagnose:funk schlossen daraufhin einen Vergleich, den Sie rechts unter „Downloads“ als vollständiges Dokument herunterladen können. Für uns ist es ein klärender Vergleich, denn Prof. Lerchl lässt seine Positionen zu den Gefahren durch Mobilfunkstrahlung überprüfbar definieren. Und das wirft neue Fragen auf.

Fangen wir mit Punkt 3 der „falschen Behauptungen“ an: Prof. Lerchl präzisierte per juristischem Vergleich seine Ansicht, „dass nichtionisierende Strahlung unterhalb der Grenzwerte prinzipiell keine schädlichen Effekte haben kann.“ Im ursprünglichen Text des offenen Briefs war die Formulierung „unterhalb der Grenzwerte“ nicht enthalten, weil die öffentliche Diskussion um gesundheitliche Schädigung durch Mobilfunkstrahlung sowie diesbezügliche Studien sich regelmäßig auf Strahlungsleistungen unterhalb der Grenzwerte beziehen.

Was bedeutet diese Grundposition von Prof. Lerchl, wenn an ihn Forschungsvorhaben vergeben werden mit dem Ziel, gesundheitsschädigende Wirkungen der Mobilfunkstrahlung ergebnisoffen zu erforschen? Kann ein Wissenschaftler mit einer solchen mentalen Vorfestlegung und Erwartungshaltung wissenschaftlich neutral arbeiten? Die Wissenschaftsgeschichte zeigt in der Regel das Gegenteil.

Konkreter Hintergrund ist, dass an Prof. Lerchl eine Studie zu den hohen 5G-Mobilfunkfrequenzen oberhalb 26 GHz vergeben wurde[1]; Auftraggeber ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das die Studie mit 1,1 Mio. Euro Steuergeld finanziert. Diese Studie ist vermutlich der eigentliche Kern des Rechtsstreits zwischen Prof. Lerchl und diagnose:funk, denn diagnose:funk fordert im offenen Brief, dass das BfS die Vergabe der Studie an Prof. Lerchl rückgängig macht. diagnose:funk begründet diese Forderung mit der oben wiedergegebenen und nun präzisierten Grundposition von Prof. Lerchl, dass nichtionisierende Strahlung unterhalb der Grenzwerte prinzipiell keine schädlichen Effekte haben könne.

Punkt 2 der „falschen Behauptungen“ löste sich beim Vergleich im Nichts auf, weil diagnose:funk nie behauptet hatte, dass Prof. Lerchl Werbeauftritte der Mobilfunkindustrie veranstaltet. Die Tatsache, dass Prof. Lerchl von der Mobilfunkindustrie gerne für entwarnende Vorträge und Interviews hinzugezogen wird, wurde von Prof. Lerchl nicht bestritten und entspricht den Tatsachen.[2] Was bedeutet das für die zukünftige Zusammenarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz mit Prof. Lerchl und für zukünftige Berufungen in Ausschüsse von Kontrollgremien?

Nun zu Punkt 1 der „falschen Behauptungen“: Die oben genannte 5G-Studie wird an Zellkulturen der Haut durchgeführt[3]; im offenen Brief hatte diagnose:funk sie irrtümlich als Tierstudie bezeichnet. Grundsätzlich begrüßt diagnose:funk, dass keine Tierstudien durchgeführt werden. Doch kann an Zellkulturen der Haut die Wirkungen auf den Gesamtorganismus überprüft werden? Oder besteht hier durch das Studiendesign die Aussicht auf ein Nullergebnis? Wurde diese 5G-Studie ausgeschrieben, welches Fachgremium hat das Studiendesign auf Plausibilität in Bezug auf ein allseitiges Ergebnis überprüft?

Das Ergebnis dieser 5G-Studie wird weltweit große mediale Aufmerksamkeit bekommen. Deshalb fordert diagnose:funk die Politik und das BfS erneut auf, sich jetzt zur Grundposition von Prof. Lerchl und zum Studiendesign zu positionieren. Nach Ansicht von diagnose:funk sind die Voraussetzungen für eine neutrale, ergebnisoffene Untersuchung und für aussagekräftige Studienergebnisse unter den aktuellen Bedingungen nicht gegeben.

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