EU-Parlament & Bundesamt für Strahlenschutz gestehen 5G-Feldversuch an der Bevölkerung

Beispiel organisierter Verantwortungslosigkeit
In der Expertise des Europäischen Parlaments "5G Deployment" von Blackman/Forge und einem Interview des Bundesamtes für Strahlenschutz wird übereinstimmend offen zugegeben: 5G ist ein Feldversuch. Niemand wisse gesichert, wie sich die in beiden Dokumenten prognostizierte erhöhte Strahlenbelastung auf die menschlichen Zellen, auf alle Lebewesen und die Natur auswirken wird. Das Vorsorgeprinzip kommt nicht zur Anwendung.
Titelbild der EP-Analyse 5G Deployment von Blackman/Forge (Ausschnitt)Quelle: europarl.europa.eu / © Shutterstock.com

Europaparlament:

Blackman C, Forge S. 5G Deployment: State of Play in Europe, USA, and Asia. Study for the Committee on Industry, Research and Energy, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies, European Parliament, Luxembourg, 2019:

5G Elektromagnetische Strahlung und Sicherheit

  • "Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit, die sich aus einer potenziell viel höheren Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch 5G ergeben könnten. Eine erhöhte Exposition kann sich nicht nur aus der Verwendung wesentlich höherer Frequenzen bei 5G ergeben, sondern auch aus dem Potenzial der Bündelung verschiedener Signale, ihrer Dynamik und den komplexen Interferenzeffekten, die insbesondere in dichten Stadtgebieten auftreten können.

    Die 5G-Funkemissionsfelder unterscheiden sich deutlich von denen früherer Generationen durch ihre komplexen strahlförmigen Übertragungen (Beamforming, df) von der Basisstation über das Mobilteil und zurück. Obwohl die Felder der Strahlen stark fokussiert werden, variieren sie schnell mit Zeit und Bewegung und sind daher unvorhersehbar, da die Signalpegel und -muster als geschlossenes System interagieren. Dies muss noch zuverlässig für reale Situationen außerhalb des Labors abgebildet werden.

    Während die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) Richtlinien zur Begrenzung der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) herausgibt und die EU-Mitgliedstaaten der Empfehlung 1999/519/EG des Rates unterliegen, die den ICNIRP-Richtlinien folgt, besteht das Problem darin, dass es derzeit nicht möglich ist, 5G-Emissionen in der realen Welt genau zu simulieren oder zu messen." (S.11/12)

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Bundesamt für Strahlenschutz

Interview im 5G-Anbieter.info mit Nicole Meßmer, Pressereferentin (Auszug)

  • "Nicole Meßmer: Eine generelle Aussage über die Grenzwertausschöpfung lässt sich ohne genaue Kenntnis der zukünftigen Expositionsszenarien im Voraus nicht treffen. Auch für die neuen Antennentypen gelten die Anforderungen der 26. Bundesimissionsschutzverordnung: Bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung dürfen ortsfeste Basisstationen (EIRP-Leistung > 10 Watt) die Grenzwerte da, wo sich die Allgemeinbevölkerung aufhalten kann, nicht überschreiten. Für diese Anlagen ermittelt die Bundesnetzagentur im Zuge der Standortbescheinigungsverfahren die zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstände. Das BfS plant speziell zu dieser Frage weitere Forschung.

5G-Anbieter.info: Mit 5G wird sich in den Städten aller Wahrscheinlichkeit nach die Zahl der eingesetzten Funkzellen um ein Vielfaches erhöhen. Weg von wenigen Einzelmasten, hin zu vielen Micro-Zellen. Auch für das vielzitierte Internet der Dinge (IoT) könnte sich die Zahl der funkenden Sensoren und Endgeräte potenzieren. Stehen die Verbraucher:innen also vor einer deutlich höheren Strahlungsexposition oder könnte diese dadurch sogar sinken?

  • Nicole Meßmer: Insgesamt werden voraussichtlich mehr Sender, aber mit geringerer Sendeleistung benötigt. Diese werden näher an Orten betrieben, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau auf die Exposition der Bevölkerung auswirkt, kann noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird vor allem davon abhängen, wo und in welchen Abständen die neuen Anlagen errichtet werden. Grundsätzlich nimmt die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern von Basisstationen zu, wenn zusätzliche Basisstationen in bestehenden oder in neuen Netzen aufgebaut werden. Auf der anderen Seite können Expositionen durch die Felder von Endgeräten niedriger werden, wenn sich die durchschnittliche Entfernung der Nutzer zu einer Basisstation aufgrund der mit dem Aufbau der 5G-Netze erwarteten Netzverdichtung verringert. Die größeren Übertragungsbandbreiten, die 5G zur Verfügung stellen wird, ermöglichen schnellere Übertragungen und damit kürzere Expositionszeiten bezogen auf die zu übertragende Datenmenge. Allerdings ist nicht nur aufgrund zukünftig anvisierter Anwendungsszenarien, wie dem vernetzten und automatisierten Fahren, Virtual und Augmented Reality oder dem Internet der Dinge mit einem weiter steigenden Datenübertragungsvolumen zu rechnen, der diesem Effekt entgegenläuft. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist aber nicht zu erwarten."

 

Lassen wir das den Soziologen Ulrich Beck kommentieren:

  • „Die herrschenden Definitionsverhältnisse weisen den Technik- und Naturwissenschaften eine Monopolstellung zu: Sie (und zwar der Mainstream, nicht Gegenexperten und Alternativwissenschaftler) entscheiden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, was angesichts drohender Unsicherheiten und Gefahren tolerierbar ist und was nicht…Man hat es nicht mehr mit der Abfolge: erst Labor, dann Anwendung zu tun. Stattdessen kommt die Überprüfung nach der Umsetzung, die Herstellung vor der Forschung.
  • Das Dilemma, in das die Großgefahren die wissenschaftliche Logik gestürzt haben, gilt durchgängig: Die Wissenschaft schwebt blind über der Grenze der Gefahren“

(Ulrich Beck (2007): Weltrisikogesellschaft, S.73 ff).

Artikel veröffentlicht:
12.04.2019

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