diagnose:funk fordert bei 5G das Vorsorgeprinzip

Pressemitteilung von diagnose:funk, 26.3.2019
Bundesamt für Strahlenschutz muss besonders schützenswerte Personengruppen auch wirklich schützen

Stuttgart, 26.3.2019: Anlässlich der aktuell laufenden 5G-Frequenzversteigerung fordert die Verbraucherschutz-Organisation diagnose:funk vom Bundesamt für Strahlenschutz das Vorsorgeprinzip: Besonders schützenswerte Personengruppen müssen auch wirklich geschützt werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen zu den Gesundheitsfolgen von Mobilfunkstrahlung unterstreichen diese Forderung.

Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk: „Bei 5G ist es 5 vor 12: Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Politik müssen endlich eine Technikfolgenabschätzung für 5G in Auftrag geben – egal, wie die aktuell laufende Frequenzversteigerung ausgeht. Wenn die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Inge Paulini, in der 3sat-Sendung nano fordert, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssen, dann muss sie diesen Schutz auch konsequent umsetzen: Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben nämlich überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssen unsere gesamten Städte und Dörfer vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz erkennt offensichtlich so langsam das Risiko von 5G und muss nun die Konsequenzen ziehen!“

Die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Inge Paulini, hatte am 25.2.2019 in der 3sat-Sendung nano folgendes gesagt: „Die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind – sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, Orte, wo diese Menschen sich aufhalten - Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser – dass die erst mal ausgenommen werden.“ (siehe 3sat-Video ab Minute 2:20, http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=79212)

Acht Forderungen zum Schutz der Bevölkerung vor Risiken durch 5G

Von der Bundesregierung fordert diagnose:funk:

  • Technikfolgenabschätzung ist Pflicht.
    Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Mensch, Tier und Natur darf 5G nicht eingeführt werden. Die Technikfolgenabschätzung muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen.
  • Beweislastumkehr
    Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G belegen.
  • Ein Netz für alle
    Es braucht nur ein Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, wie bei Strom, Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming für alle Mobilfunkbetreiber muss dabei umgesetzt werden.

Von den Kommunen fordert diagnose:funk:

  • Die Breitbandnetze (Glasfaser) müssen von den Kommunen als Eigenwirtschaftsbetrieb zur Daseinsvorsorge betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.
  • Trennung der Indoor- und Outdoorversorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen.
  • Umweltschutz ist Pflicht: Die Kommune muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.

Zusätzlich fordert diagnose:funk:

  • Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.
  • Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen keine Daten erfasst werden.
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