Gesetzgebungsverfahren zu Funkwasserzähler

Endberatung und Zweite Lesung
Das Gesetzgebungsverfahren zu Funkwasserzähler in Bayern tritt in die alles entscheidende Phase ein: Nach jetzigem Stand findet am Donnerstag den 15.03.18 die Endberatung im federführenden Verfassungsausschuss und die zweite Lesung im Landtag am 22.03.18 statt, in der die Abgeordneten über den Gesetzentwurf abstimmen werden.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung würde es Kommunen erlauben Funkwasserzähler bei Bürger*innen einbauen und betreiben zu können, die bei im Moment üblichen Funkwasserzählermodellen, Daten tagein tagaus in bestimmten Sekundenintervallen „auf die Straße“ senden.

Die massiven Vorbehalte des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri und der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik führten allerdings zu einem Umschwenken der Parteien, die sich in Änderungsanträgen nun für ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht in der Bayerischen Gemeindeordnung einsetzen. Siehe hierzu >>>

Allerdings je nach Partei unterschiedlich:

  • CSU: Widerspruchsrecht mit Ausschlussfrist von 2 Wochen
  • SPD: Jederzeitiges Widerspruchsrecht
  • Bündnis 90/Die Grüne: Widerspruchsrecht mit  Ausschlussfrist von 2 Wochen mit Geltung auch für neue Berechtigte nach Eigentümer-/Besitzerwechsel

diagnose:funk wendet sich entschieden gegen jedwede Zwangsdigitalisierung von Bürger*innen und fordert ein jederzeit wahrnehmbares voraussetzungsloses Widerspruchsrecht ein! In Grundrechte darf nicht unverhältnismäßig eingegriffen werden.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach der momentan geltenden „Übergangslösung“ keine Ausschlussfrist für ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht festgelegt ist. Dem Einbau und Betrieb von Funkwasserzähler kann im Moment noch jederzeit widersprochen werden!

Bitte helfen Sie mit, den Druck auf die Abgeordneten, insbesondere auf die der CSU zu erhöhen. Sie können hierzu - möglichst bald - z.B. das Musteranschreiben an die Abgeordneten nutzen - siehe Protest um Funkwasserzähler >>>

 

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