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Wenn"s im Rucksack zweimal klingelt...

05.04.2006

Wenn"s im Rucksack zweimal klingelt...

Wie Speyerer Schulen mit dem Thema „Handy" umgehen - Vom Tadel über Geräteeinzug und Polizei bis zum Schulverweis

Von unserer Mitarbeiterin Ellen Korelus-Bruder

Die Gretchenfrage in den bundesdeutschen Lehrerzimmern „Wie hältst du"s mit den Schüler-Handys?" bestimmt die aktuelle Diskussion zwischen Politikern und Bildungsexperten. Generelles Handy-Verbot an Schulen, ja oder nein? Die RHEINPFALZ hat Speyerer Schulleiter nach ihren Erfahrungen über den Umgang mit dem alltäglich gewordenen Kommunikationsmittel gefragt.

Jeder Schüler könne ein Handy mit sich führen, im Unterricht dürfe es jedoch unter keinen Umständen klingeln, erklärt Claudia Berger, Schulleiterin an der Hauptschule im Georg-Friedrich-Kolb-Schulzentrum.
Bisher sei ein Schüler mit einem Handy-Video rechtsradikaler Inhalte aufgefallen, dessen Mobiltelefon von der Schule einbehalten sowie die Eltern informiert worden seien.

„Nicht erwünscht" seien Mobiltelefone, schreibe die Hausordnung des Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasiums fest, betont Schulleiter Manfred Außel eine Regelung, mit der die Schule bisher „keine schlechten Erfahrungen" gemacht habe. In Ermangelung einer öffentlichen Telefonzelle in unmittelbarer Umgebung des Gymnasiums sei die Nutzung des Handys außerhalb des Unterrichts erlaubt, räumt Außel ein und fügt
hinzu: „Wir haben ein wachsames Auge darauf".

Als Problem bezeichnet der Leiter der berufsbildenden Johann-Joachim-Becher-Schule, Norbert Schwarz, eine generelle Regelung zum Umgang mit Mobiltelefonen an seiner Schule. Den überwiegend volljährigen Schülern sei die Benutzung der Handys während des Unterrichts untersagt und werde „fast immer durchgesetzt", versichert der Direktor. Im Bereich der „Fotos und Downloads" tue sich disziplinarisch „schon was". Nur ein „konsequentes Einschreiten" der Lehrer führe zum Erfolg.

Am Edith-Stein-Gymnasium funktioniere der Umgang mit dem Handy auch ohne generelles Verbot sehr gut, berichtet Schulleiterin Sr. Dr. Theresia Mende von der Disziplin der Schülerinnen, von denen zwei Drittel von auswärts kämen. Alle Kinder führten ein Handy zum eigenen Schutz und zur Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus mit sich, so die Schulleiterin. Etwa „einmal im Halbjahr" melde sich ein Mobiltelefon während des Unterrichts, das dann sofort eingezogen werde.

Kein Problem stellen Handys für Ulrike Weniger, Leiterin der Zeppelinschule, dar. Es gebe zwar „hie und da" Eltern, die bereits den Grundschulkindern Mobiltelefone in die Schule mitgäben. Darin dürften jedoch lediglich Telefonnummern der Eltern oder Großeltern gespeichert sein, erklärt die Direktorin.

Am Hans-Purrmann-Gymnasium gelte nach Absprache mit Lehrern und Eltern kein „hartes" Handy-Verbot, erklärt Schulleiter Dr. Joachim Heinz den Umgang mit Mobiltelefonen an seiner Schule. Bisher habe es keine Klagen über Missbrauch gegeben. Und: „Wo kein Fall ist, wollen wir auch keinen schaffen."

„Im Schulhaus hat das Handy nichts zu suchen", fordert Hermann Steegmüller, Leiter der Burgfeldschule. Diese Regelung habe sich an seiner Hauptschule gut bewährt. Bisher sei ihm kein Fall von Missbrauch bekannt, versichert Steegmüller, der sich „im Zweifelsfall" nicht scheuen würde, die Polizei einzuschalten. Auf dem Schulhof sei die Benutzung der Mobilgeräte erlaubt, zumal ohnehin am Nachmittag keine Kontrolle möglich sei. Für ihn sei eine umfassende Aufklärung der Kinder über Ge- und Missbrauch von Handys unerlässlich.

Er würde auf „jugendgefährdende Inhalte" im Zusammenhang mit Handys „sehr deutlich, bis hin zum Schulverweis" reagieren, betont Dr. Peter Zimmermann, Direktor am Gymnasium am Kaiserdom. Allerdings sei eine solche Situation noch sehr weit weg. Bisher sei am GaK „nichts Gravierendes" eingetreten. Die Schule achte sehr sensibel darauf.

Es sei an der Kolb-Realschule nicht verboten, ein „totes Handy" dabei zu haben, erklärt Schulleiterin Doris Klippert ihren Umgang mit dem Problem. Im Übertretungsfall ziehe der Lehrer das Mobiltelefon ein, das dann von den Eltern abgeholt werden müsse. Allerdings seien den Kindern ihre Handys „heilig", so dass solche Fälle äußerst selten aufträten, erklärt die Schulleiterin.

Als „unpopulär, aber wirkungsvoll" bezeichnet Gabriele Fischer, Schulleiterin am Nikolaus-von-Weis-Gymnasium, das „generelle Handy-Verbot" an ihrer Schule. Bereits seit einigen Jahren sei die Nutzung von Mobiltelefonen sowohl innerhalb des Schulgebäudes als auf dem Schulhof außer in „absoluten Ausnahmefällen" strikt verboten, weist die Schulleiterin auf eine eindeutige Regelung hin. So lange ein Handy in einer Schultasche „schlafe", sei es für den Lehrer nicht vorhanden, erklärt sie die von den Schülern weitgehend respektierte und in der Hausordnung fest geschriebene Handhabung im „Niki".

Vorwiegend „allein erziehende" Elternteile statteten bereits Grundschulkinder mit einem Handy aus, berichtet Günter Zimmermann, Leiter der Siedlungs-Grundschule. Darüber hinaus sei das Handy in seiner Schule noch nicht weit verbreitet. Allerdings seien die Telefonkosten der Schule drastisch gestiegen, seitdem Eltern zunehmend ausschließlich Mobilfunk -Nummern als Kontaktmöglichkeit angäben. Trotz aller Vorbehalte verkenne er nicht die 'beruhigende Wirkung' auf Eltern, deren Kinder ein Handy mit sich führten.

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ Regionalausgabe: Speyerer Rundschau, Nr.80 Datum: Dienstag, den 04. April 2006 Seite: Nr.15



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