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Liechtenstein: Landtag soll Volk entmündigen

13.05.2008

Am 28. - 30. Mai findet im Liechtensteiner Landtag die 2. Lesung und Abstimmung zum Umweltschutzgesetz statt. In einem eigenen Kapitel soll der Schutz der NIS-Strahlung neu geregelt werden. Die Betreiberfirmen stellen sich dem aber massiv entgegen, wie durch eine Veröffentlichung des VGM bekannt wurde.

Der VGM Liechtenstein - Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk -, mit ihrer Webseite www.telefonie.li strebt seit über aht Jahren einen verantwortungsvolleren Umgang mit dem gesundheitsschädigenden Mobilfunk an. Zuletzt kam der Verein dadurch in die Schlagzeilen, weil bekannt wurde, dass das ForumMobil, eine Organisation der schweizerischen Mobilfunkbranche, die Webseite mit den Kürzeln des Liechtensteiner Vereins www.vgm.li erworben und auf ihre eigene Webseite www.forummobil.ch verlinkt hatte.

Broschüre der Mobilfunkbetreiber

Broschüre der Mobilfunkbetreiber

Mit einem Brief und einer eigens für diese Kampagne gedruckten Farbbroschüre will nun die Swisscom (Schweiz), auch im Namen von Mobilcom Liechtenstein, Orange Liechtenstein und Swisscom im Hinblick auf die Schaffung des neuen Umweltschutzgesetzes die Geschicke entsprechend beeinflussen. So heisst es in der Broschüre unter anderem:
«Wenn Mobilfunk-Grenzwerte auf einem direktdemokratischen Weg festgelegt werden, läuft die Regierung Gefahr, dass ihr ein (zu) wichtiges Wirtschaftswerkzeug entgleitet – die mobile Kommunikation. Diese Hoheit darf nicht in die Hände von technologiefeindlichen Interessensgruppierungen gelangen».

"Jetzt weiss der Gesetzgeber, was er zu tun hat. Die Volksvertreter sollen das Volk entmündigen"
, heisst es in einer Stellungnahme des VGM auf die erschienenen Papiere der Betreiber.

Broschüre der Mobilfunkbetreiber (Seite 7)

Broschüre der Mobilfunkbetreiber (Seite 7)

In der Broschüre der Mobilfunkbetreiber heisst es weiter: «Die notwendige Kompetenz zur Einschätzung der jeweiligen aktuellen Sachlage in diesem Fachgebiet ist bei den Regierungs- und Amtsstellen in Liechtenstein vorhanden. Durch Festlegung der Grenzwerte in der entsprechenden Verordnung wird die notwendige Flexibilität bewahrt, um auf allfällige neue Forschungsergebnisse schnell und direkt und der Situation angepasst reagieren zu können.»

Aus der Stellungnahme des VGM: "Jetzt wissen wir also auch offiziell, woher die Forderung und der Druck kommen, den Grenzwert zum Schutz vor gesundheitsschädigener Mobilfunkstrahlung in der Verordnung und nicht im Gesetz festzulegen."


Vielleicht ist es ein eindrückliches Mahnzeichen, wenn seit der Eröffnung des neuen Landtagsgebäudes mitten auf dem Peter Kaiser Platz zwischen Regierungsgebäude und Landtagsgebäude in Vaduz eine bemitleidenswerte Eiche steht, die "demnächst wohl bei Nacht und Nebel und ohne grosses Aufheben spurlos verschwinden wird".


Lesen Sie hierzu zudem eine Pressemitteilung des VGM:

Die Strahlenbelastung für die Eiche auf dem Peter Kaiser-Platz berägt 0,75 V/m (West-Teil/Sichtverbindung zur Antenne) und 0,25 V/m (Ost-Teil, Sichtschutz durch Landtagsgebäude). Gibt uns die sterbende Eiche auf dem Peter Kaiser Platz in Vaduz möglicherweise ein Zeichen? Sollen wir bei der Schaffung des neuen Umweltschutzgesetzes den Weg der Erkenntnis oder den Weg des Leidens gehen? (foto vgm)


Pressebericht des VGM

Mobilfunk: Die Eiche zeigt uns den Weg...

Hochfrequente elektromagnetische Strahlung wie Mobilfunkstrahlen stören elementare Lebensprozesse von Menschen, Tieren und Pflanzen. Trotzdem verschweigen Staat und Industrie die Risiken und verherrlichen die Funktechnologie. Das neueste Beispiel ist der Gesetzesvorschlag der Regierung. Sie behauptet im Bericht und Antrag an den Landtag, dass eine Senkung der Strahlenbelastung kaum möglich ist. Sie spricht im Gesetz überhaupt nicht vom Grenzwert und schlägt vor, diesen zu einem späteren Zeitpunkt von der Regierung (sprich den Mobilfunkanbietern) in einer Verordnung festzulegen. Die Landtagsabgeordneten sollen beim Umweltschutzgesetz einem Gesetz zustimmen, das im Bereich Schutz vor schädigender NIS-Strahlung nur fromme Sprüche enthält. Das wirklich Entscheidende, der Grenzwert, soll in der Verordnung stehen.

Als eindrückliches Mahnzeichen steht seit der Eröffnung des neuen Landtagsgebäudes mitten auf dem Peter Kaiser Platz zwischen Regierungsgebäude und Landtagsgebäude in Vaduz eine Eiche, die demnächst wohl bei Nacht und Nebel und ohne grosses Aufheben spurlos verschwinden wird (siehe nebenstehendes Bild). Der Eiche in Vaduz ergeht es wie allen Bäumen, welche durch Mobilfunkstrahlung auf der Strecke bleiben. Wem die sterbende Eiche im Herzen von Vaduz zum Öffnen der mobilfunkblinden Augen nicht genügt und wer nicht wahrhaben will, dass die Mobilfunkstrahlung der Antennen auf dem Postgebäude und die WLAN-Anlagen der Umgebung der Grund für das Absterben sein könntet, sehe sich einmal auf dem Benderer Kirchhügel um (Antenne Benderer Rheinbrücke) oder im Umfeld von 100 bis 300 Meter von anderen Antennen, zum Beispiel beim Tunnel-Westportal, beim Tunnel-Ostportal usw.

Warum nimmt man die Baum-Schäden kaum wahr? Ganz einfach. Bei uns und anderswo werden kränkelnde und abgestorbene Bäume möglichst schnell entfernt. Niemand kommt dann mehr auf die Idee, dass hier etwas nicht stimmen könnte. Der Deutsche Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung angesichts des alarmierend schlechten Zustandes des deutschen Waldes zum zügigen Handeln aufgefordert. Wer mehr darüber erfahren will: http://www.sonnenseite.com/index.php?pageID=6&news:oid=n4486&flash=true

Parallel dazu hat in den letzten Jahren Dr. phys. Volker Schorpp das Phänomen des Baumsterbens wissenschaftlich untersucht. Wer sich für die Ergebnisse der Forschung über die Baumschäden durch Hochfrequenzsender interessiert: http://www.puls-schlag.org/dvd-2.htm

VGM - Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk

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