Neue Töne vom Bundesamt für Strahlenschutz
03.05.2007
Quelle: Dr. Stefan Spaarmann
Am Karfreitag hat sich ein interessantes Detail in der Website des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) verändert.
In Sachen NF und Interpretation Grenzwerte der 26. BImSchV war bisher zu lesen:
"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet“
Diese Ausführung ist von der Homepage des BfS verschwunden. Stattdessen steht jetzt auf der Seite www.bfs.de/elektro/nff/vorkommen.html folgendes:
„Die Betreiber von Gleichspannungs- und Niederfrequenzanlagen sind dazu aufgefordert, die Emission statischer sowie niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder im Rahmen des technisch Möglichen zu reduzieren.“
Hintergrund
Zu diesem Thema gibt es inzwischen eine profunde Arbeit des renommierten Salzburger Wissenschaftlers Dr. Gerd Oberfeld vom 27.02.2006
In dieser wurde dargelegt, dass die deutschen Grenzwerte (hier ist erst mal nur von 50 Hz die Rede, das gilt aber allgemein) nur für Kurzeitexposition gelten, also für Dauereinwirkung gar nicht anwendbar sind!
Zitate aus Analyse von Dr. Gerd Oberfeld
„Die ICNIRP-Richtlinie (ICNIRP 1998 [1] ) basiert auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. der Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren.“
„Richtwertmodelle wie das der ICNIRP, die nur auf Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen.. Daher sind Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von 100µT (100.000nT) oder dem Schweizer Grenzwert von 1µT (1.000nT) nach der heute vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche Relevanz. Eine medizinische Beurteilung die diese Evidenz ignoriert beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens.“
Die zumindest erst mal auf der Website nun zurückgenommene Behauptung des Bundesamt für Strahlenschutz, es bestehe (wörtlich) „Schutz auch bei Dauereinwirkung“ ist also falsch, um es vorsichtig auszudrücken. Die Folgen dieser Entwicklung sind klar: Die 26. gerät ins Wanken, denn die Basis ist unwissenschaftlich.
Anmerkung
[1] Die 26. BImSchV basiert auf ICNIRP = Intern. Commission on Non-Ionisizing Radiation Protection, einem privaten Verein in München, die unsere Regiegung und die WHO beriet
