Europäische Kommission ruft zu Stellungnahme auf
Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis der breiten Öffentlichkeit vor allem über die Strahlenexposition durch Handys und Sendemasten und die rasche Zunahme der Anwendungen neuer Technologien, die Radiofrequenzen benutzen, hat die Kommission den zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss gebeten, die vorliegenden wissenschaftlichen Stellungnahmen zu den gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Lichte der neuen Erkenntnisse und Forschungen über die gesundheitlichen Folgen zu aktualisieren . Der Ausschuss für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt hat diese Stellungnahmen angenommen.
Zusammen mit dem wissenschaftlichen Ausschuss neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) lädt die Kommission die interessierten Kreise ein, Bemerkungen zur gerade abgeschlossenen Stellungnahme des Ausschusses bzgl. möglicher Wirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit einzureichen.
Die Anhörung läuft bis zum 3. November 2006. Ihre Ergebnisse werden auf den SCENIHR-Webseiten veröffentlicht.
Originaltext ec.europa.eu
EMF (Elektromagnetische Felder)
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/environment/EMF/emf_de.htm
Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern wurden auf einer Konferenz über Aspekte gemeinschaftlicher Gesundheitsschutzregelungen im Bereich nicht ionisierender Strahlung am 30. November 2001 in Luxemburg erörtert.
Die moderne Gesellschaft ist abhängig vom Strom. Dies führt zu einer zunehmenden Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Die rasche Entwicklung der Telekommunikationsindustrie erfordert die Aufstellung neuer Sendemasten als Mobilfunkbasisstationen, die in der Nähe von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Schulen errichtet werden und dauerhaft nicht ionisierende Strahlung aussenden. Zusätzlich zu dieser ,passiven Umweltexposition' wird die von Handys ausgehende Strahlung aufgenommen. Weitere Quellen äußerst geringer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sind Stromleitungen (50 Hz) und Diebstahlssicherungen oder Videorecorder (300 Hz - 10 MHz).
Auf EU-Ebene wurde im Juli 1999 eine Empfehlung des Rates (+/-180KB) zur Begrenzung der Exposition der Öffentlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) angenommen, die auf den Richtlinien der Internationalen Strahlenschutzkommission beruht und vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss, der die Europäische Kommission in multidisziplinären wissenschaftlichen Fragen berät, befürwortet wurde.
Die Empfehlung enthält eine Reihe grundlegender Beschränkungen und Bezugswerte für die allgemeine Exposition der Öffentlichkeit. Es obliegt den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass adäquate Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffen werden. Auf Gemeinschaftsebene sollte die Entwicklung verbindlicher europäischer Standards für Emissionen von Telekommunikations- und anderen Niedrigspannungsgeräten dazu beitragen, sicherzustellen, dass solche Geräte die empfohlenen Grenzwerte einhalten. Werden die Bezugswerte überschritten, so wird empfohlen, dass die einzelstaatliche Behörde eine Prüfung der Exposition durchführt und entsprechende Maßnahmen einleitet. Dazu gehört die Information der exponierten Bevölkerung, Veränderungen der Installation oder Gestaltung der Strahlungsquelle oder der Betriebsart. Ferner sind die Mitgliedstaaten gehalten, der Kommission über nationale Richtlinien und getroffene Maßnahmen zu berichten. Diese Legislativmaßnahmen sind nun in einem Durchführungsbericht veröffentlicht worden, der auch einige Informationen über die Betrittsländer enthält.
Die Kommission beobachtet aufmerksam die neueren Entwicklungen der wissenschaftlichen Forschung und internationalen Regelungen im Bereich elektromagnetischer Strahlung. Zur Zeit mangelt es an Daten über die Langzeitwirkungen niedriger Exposition. Es laufen jedoch umfangreiche epidemiologische Studien, deren erste Ergebnisse voraussichtlich 2004 vorliegen werden.
Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis der breiten Öffentlichkeit vor allem über die Strahlenexposition durch Handys und Sendemasten und die rasche Zunahme der Anwendungen neuer Technologien, die Radiofrequenzen benutzen, hat die Kommission den zuständigen wissenschaftlichen Ausschuss gebeten, die vorliegenden wissenschaftlichen Stellungnahmen zu den gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Lichte der neuen Erkenntnisse und Forschungen über die gesundheitlichen Folgen zu aktualisieren . Der Ausschuss für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt hat diese Stellungnahmen angenommen.
Zusammen mit dem wissenschaftlichen Ausschuss neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) lädt die Kommission die interessierten Kreise ein, Bemerkungen zur gerade abgeschlossenen Stellungnahme des Ausschusses bzgl. möglicher Wirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit einzureichen.
Die Anhörung läuft bis zum 3. November 2006. Ihre Ergebnisse werden auf den SCENIHR-Webseiten veröffentlicht.