40-2006: Oberammergau

Ab September 2006 bemerkten alle ortsansässigen Ärzte in Oberammergau eine Zunahme von teilweise unerträglichen und ungewöhnlichen Krankheitssymptomen bei ihren Patienten: Extreme Schlafstörungen, Herzrasen, Blutdruckanstieg, Kopfschmerzen, Vibrieren, Zittern, Schwitzen, Brennen, Unruhe, Orientierungslosigkeit, Denkunfähigkeit, Erschöpfung, Hörverlust, Ohrendruck, Sehstörungen, Augenentzündungen, Nervenschmerzen, Kribbeln, Taubheit und hartnäckige Infekte. Kinder waren schlaflos und hyperaktiv geworden.. Mehrere Menschen konnten sich nicht mehr in ihren Wohnungen aufhalten und mussten funkarme Stellen aufsuchen. Die Symptome waren so massiv, dass im November 2006 über 20 Bürger Anzeige wegen Körperverletzung erstatteten. Im August 2006 war eine neue Systemtechnik von T-Mobile eingebaut worden. Der ortsansässige Dipl.-Ing. W. Funk hatte ein neu aufgetretenes Signal festgestellt.
Am 21.11.2006 führte das Bayerische Landesamt für Umwelt das erste Mal Messungen der elektromagnetischen Felder durch. Die Experten gaben Entwarnung, weil die Immissionen im GSM 900 Band mit 5.120 µW/m⊃2; die bundesweit geltenden Grenzwerte weit unterschritten. Zum neu aufgetretenen Signal hieß es in der Pressemitteilung: „Das 10 Hz Signal, das mit einem Endotronic HF-Digimeter vor Ort akustisch signalisiert wurde, konnte von uns nicht nachgewiesen werden.“
Bürgermeister, Ärzte, Pfarrer und ein Nachrichtentechniker aus Oberammergau baten in einem Schreiben die Abgeordneten des Bayerischen Landtages um Hilfe: „Bitte helfen Sie uns in unserer verzweifelten Lage. Es muss doch möglich sein, dass die Gesundheitsprobleme vor Ort untersucht werden. Man kann die besonders stark Betroffenen doch nicht im Wald überwintern lassen.“
Dieser Hilferuf wurde auf der Anhörung zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit“ am 07.12.2006 im Bayerischen Landtag, auf welcher Vertreter des BfS, des Bundesumweltministeriums und Umweltmediziner anwesend waren, verlesen. Keine Behörde unternahm etwas, um die Gesundheitsprobleme zu beseitigen.

Am 26.12.2006 führte Dr. med. G. Oberfeld, Landessanitätsdirektion Salzburg, Messungen durch und konnte ein „niederfrequentes Signal“ nachweisen: “...Es zeigt sich, dass das gesuchte „niederfrequente Signal“ durch 4 Verkehrskanäle (TCH) der Frequenzen 951,8 MHz, 952,2 MHz, 954,4 MHz, 954,8 MHz bestimmt wurde. ...Bei dieser Auflösungsbreite wurden die vier oben bezeichneten Frequenzen selektiv und annähernd vollständig erfasst. Zur Bestimmung der Frequenz des „niederfrequenten Signals“ wurde bei einer Sweeptime von einer Sekunde der Trace als View abgespeichert. Die Auswertung über fünf Intervalle ergab eine Zeitspanne von 602 Millisekunden entsprechend 120,4 Millisekunden je Intervall. Dies entspricht einer Frequenz von 8,3 Hz (siehe Abbildung 4).Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass dieses „niederfrequente Signal“ während der Untersuchungen ständig vorhanden war. Üblicherweise zeichnen sich Verkehrskanäle (TCH) dadurch aus, dass sie nur bei Nutzung aktiviert werden und in der übrigen Zeit nicht „on air“ sind. Weiters ist bemerkenswert, dass die Untersuchung der vier oben angeführten Einzel-frequenzen mit entsprechend verringerter Auflösungsbandbreite / Videobandbreite von 100 kHz / 300 kHz ebenfalls eine niederfrequente Signalabfolge zeigte, die jedoch als "unvollständig" zu bezeichnen war. Erst bei gemeinsamer Betrachtung aller 4 Frequenzen ergab sich das regelmäßige und "bekannte" Signalmuster von etwa 8,3 Hz.Empfehlungen zur weiteren Vorgangsweise:Es wird empfohlen, den Anlagenbetreiber (T-Mobile) zu ersuchen, die Signalabfolge der Verkehrs-kanäle so zu ändern, dass das derzeit vorhandene "niederfrequente Signal" bzw. ähnliche Signale ver-mieden werden. Im Vorfeld dieser Änderung wird empfohlen über einen Zeitraum von etwa einer Woche von zumindest 20 bis 40 Personen ein tägliches Symptomtagebuch (morgens und abends) zu führen. Dieses Symptomtagebuch sollte jedenfalls jene Beschwerden umfassen, die verstärkt seit etwa August 2006 in Oberammergau und Unterammergau berichtet werden. Eine idente Tagebucherhebung sollte über einen Zeitraum von ebenfalls einer Woche nach Umstellung des Signals (Entfall des "niederfrequenten Signalanteils") erfolgen sowie in einem Abstand von etwa 4 Wochen von dieser ersten Umstellung. Es wird empfohlen parallel zu den Erhebungen, laufende Messungen der Signalamplituden und der Zusammensetzung der GSM Down-Link- Signale (Zerospan, Amplitudendemodulation) im Untersuchungsgebiet durchzuführen.
Im konkreten wird empfohlen an Hand der Situation in Oberammergau und Unterammergau und ev. weiterer Standorte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit der Abklärung und der Entwicklung von für den Menschen verträglichen Mobilfunktechniken zu beauftragen. Einer derartigen Arbeitsgruppe sollten idealer weise alle Stakeholder angehören wie z.B. Betroffene, Mediziner, Epidemiologen, Messtechniker, Hersteller und Entwickler der Systemtechnik (Stichwort – niederfrequente Signalmuster), Netzbetreiber und Verwaltung.“

Am 20.01.2007 schrieb Dipl. Ing. W. Funk an Dr. med. V. Juds, Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen:„Seit nunmehr beinahe 100 Tagen hat sich die Mobilfunkbelastungssituation in Oberammergau und Umgebung so dramatisch zugespitzt, dass Betroffene wegen schwerer Gesundheitsschäden ihre Häuser zumindest über Nacht verlassen müssen, um andernorts (z.B. im Wald) beschwerdefreien Schlaf finden zu können.
Ist diese Situation behördlicherseits als Dauerzustand vorgesehen? Oder warum schreiten Sie nicht ein?
Die Berufsordnung für Ärzte gilt doch auch für Ärzte des Gesundheitsamtes:
„Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, das Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen, Leiden zu lindern....und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.“(§1).
„Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Mensch-lichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann...“.
„Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.“ (§2)
„Die Regeln dieser Berufsordnung gelten auch für Ärzte, welche ihre ärztliche Tätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausüben.“ (§23)
Die Betroffenen sind bereits in ihrer Gesundheit so massiv geschädigt, dass eine Heilung im medi-zinischen Sinne kaum mehr erfolgen kann: Elektrosensibilität ist eine irreversible Umwelterkrankung, die jeden treffen kann. Geschäftliche und private Verpflichtungen der am Mikrowellensyndrom Erkrankten führen dazu, dass sich diese nicht dauerhaft in die Deexposition zurückziehen können, sondern sich immer wieder der Befeldung im Ort aussetzen müssen. Als Folge schreitet die Elektro-sensibilität immer weiter voran. Vor diesem Hintergrund ist es unzumutbar, das Problem durch Warten auf weitere Studien vor sich herzuschieben bis sich dieses Problem von selber löst, z. B. durch Exitus.
Nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand ist daher Gefahr im Verzug und auch nach dem aktuellen physikalisch-technischen Kenntnisstand kann keinesfalls Entwarnung gegeben werden: Die diesbezügliche Pressemitteilung des LfU ist längst widerlegt, denn zwischenzeitlich durchgeführte Messungen von mehreren unabhängigen Sachverständigen aus dem In- und Ausland haben eindeutig ergeben, dass die biologisch-relevante niederfrequente Modulation tatsächlich von den Mobilfunk-sendeanlagen abgestrahlt wird.
Das
Gesundheitsamt erschien zwar vor Ort, zu Messungen des LfU (18.12.06, 2.Messtermin), weigert sich aber, die Erkrankten in ihrem häuslichen Umfeld zu besuchen, wodurch das Fortschreiten der Erkrankung bewusst in Kauf genommen wird.
Bei der Frage der gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk handelt es sich nicht um einen Wissen-schaftsstreit, sondern um einen Gegensatz zwischen wirtschaftlichen Interessen einer Industriebranche (Mobilfunkbetreiber) und gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung (erkrankte Anwohner von Mobilfunksendeanlagen). Als Leiter des Gesundheitsamtes und als Arzt haben Sie gemäß Ihres abgelegten Eides und in Befolgung der ärztlichen Berufsordnung zu handeln, d.h. Sie haben die Interessen der Bevölkerung und nicht die Interessen der Industrie zu vertreten.
„Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind.“ (Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 2000)Mit dem Gebot ärztlicher Pflichten ist Ihre Haltung jedenfalls nicht vereinbar...“

Am 12.02.2007 musste das Bayerische Landesamt für Umwelt nach einer dritten Messung seine Aussage vom 21.11.2006 korrigieren:
„...Bei diesem Messtermin wurde auch die Zeitabhängigkeit der Verkehrskanäle (auf einem GSM-Signalisierungskanal ist eine andere Periodizität als ca. 1,7 kHz prinzipbedingt nicht möglich) unter-sucht. Es hat sich gezeigt, dass eine Periodizität von 8 1/3 Hz vorhanden ist....Vermutlich wurde bei dieser Umstellung auch die GPRS-Konfiguration neu festgelegt. GPRS kennt (wie GSM zuvor auch schon) einen „Timing Advance“, der den Abstand zwischen Basisstation und Mobilgerät bestimmen kann. Das Tackern resultiert daher, dass dieser Kontrollkanal als „Continuous Packet Timing Advance Channel“ mit eben 8 1/3 Hz kontinuierlich gesendet wird. Das vom LfU aufgenommene Signal reproduziert die Daten und Aussagen von Dr. Oberfeld (Salzburg), der dieses Signal bereits zuvor am 26.12.2006 untersuchen konnte. Auch er kommt zu dem Schluss, dass ein Verkehrskanal permanent aktiv sein muss, der das Tackern erzeugt.“

Etliche Menschen aus Ober- und Unterammergau mussten ihren Heimatort wegen unerträglicher Symptome verlassen. Der Pfarrer wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und hat den Ort ebenfalls verlassen.