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Mobilfunk und andere Hochfrequenz-Anwendungen

05.09.2008

Mobilfunk und andere Hochfrequenzanwendungen [142 KB]

Ein Informationsblatt des
Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Ärzte zu informieren – eine wichtige Aufgabe für den BN.

Technische Möglichkeiten nützen, um die Mobilfunktechnologie so zu verbessern, dass gesundheitliche Auswirkungen nicht mehr zu befürchten sind.

Mobilfunk – Eingriff in die Steuerung des Lebens

Im Lauf der Evolution hat die Natur schwache elektrische und magnetische Felder genutzt, um die Lebensabläufe von Menschen, Tieren und Pflanzen zu steuern. In diese Bioregulation, die die Natur in Millionen von Jahren geschaffen hat, greift der Mensch nun mit künstlichen magnetischen, elektrischen und elektromagnetischen Feldern ein, ohne ausreichende Kenntnis der Zusammenhänge und Folgen. Mit zunehmender Dichte und Stärke überlagern diese Felder die Steuerungsprozesse des Lebens und können so Störungen in den Regulationsvorgängen von allen Organismen auslösen.
Da diese Fehlsteuerungen schleichend vor sich gehen, sich die Wirkungen kombinieren und manche biologische Schäden erst nach längerer Zeit (Latenzzeit) auftreten, wird dieser Zusammenhang von
vielen Menschen und auch Ärzten und Wissenschaftlern nicht wahrgenommen. Verschiedene Menschen verkraften die Mobilfunkstrahlung unterschiedlich gut.


Vielfältige Folgen

Die Reaktionen sind vielfältig und nicht überall gleich.

● Bei Menschen kommt es u.a. zu Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus (Ohrgeräusch), Konzentrationsschwäche, Blutdruckentgleisungen oder Herzproblemen. Die Liste reicht bis zu schwerwiegenden Krankheiten wie erhöhtem Krebsrisiko, genetischen Veränderungen sowie Veränderungen des Immunsystems und des zentralen Nervensystems. Besonders schwerwiegend sind offenbar die Beeinträchtigungen in der Schlafphase.

● Bei Tieren sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. Bei Rindern wird von starker Unruhe, vergeblichen Besamungen, Fehlgeburten, Missgeburten und unerklärlichen Todesfällen berichtet. Geflügelzüchter beobachten ausbleibenden Bruterfolg. Auch manche wildlebende Vögel meiden den Bereich von Mobilfunkantennen. Bei Zugvögeln kommt es zur Störung der Flugrouten. Auch das Verschwinden vieler Bienenvölker in der letzten Zeit muss, evtl. zusammen mit anderen Ursachen, in Zusammenhang mit Elektrosmog gesehen werden.

● Bei Bäumen werden immer häufiger – im Einflussbereich von Mobilfunkantennen – Schäden auf der einer Antenne zugewandten Seite beobachtet.

Nicht nur Handys und Mobilfunkmasten strahlen

Die Anzahl der Funkanwendungen im Hochfrequenzbereich nimmt laufend zu. Neben Handys und den dazugehörenden Masten (D-Netz, E-Netz, UMTS), sind das z.B. die schnurlosen Telefone (DECT-Standard), der drahtlose Internetzugang (WLAN), Bluetooth, DVB-T, RFID (Funkchips auf Waren), Babyphone, WIMAX/Funk-DSL, Betriebsfunk der Bahn (GSM-Rail), Funk für Behörden (TETRA), u.v.m. Das ganze Land und die meisten Wohnungen sind mit Mobilfunksendern erschlossen. Sogar in U-Bahn-Tunnels, im ICE, in Tiefgaragen und anderen abgeschirmten Gebäudeteilen kann man mobil telefonieren.

Das Risiko ist nicht versicherbar

Ein Indiz für die Gefährlichkeit einer Technologie ist die Haltung von Versicherungen. So wie sie nicht bereit sind, Atomkraftwerke oder die Gentechnik zu versichern, so eindeutig ist auch ihre ablehnende
Einschätzung der Mobilfunktechnik. Im Juli 2005 teilte die Allianz in einer Presseerklärung mit, das Risiko sei nicht kalkulierbar.

„Aus diesem Grund überprüfen wir seit einiger Zeit die Deckung von Kunden mit einem Schwerpunkt bei EMF-Risiken (EMF: elektromagnetische Frequenzen) in jedem Einzelfall, wie beispielsweise Mobilfunk-Anlagenbetreibern oder -Geräteherstellern. Dies kann dann auch bedeuten, dass die Deckung im Einzelfall beschränkt oder ganz ausgeschlossen wird.“

Nehmen die bereits aufgetretenen und noch zu erwartenden Gesundheitsschäden weiter zu, werden sie auch von Gerichten anerkannt werden. Dann dürfte in naher Zukunft auf die Mobilfunkfirmen eine große Prozesslawine zurollen, die mangels Versicherungsschutz deren Pleite zur Folge haben dürfte. Sind die Betreiber der Mobilfunksender insolvent, werden sich die Betroffenen an den Grundstücksbesitzern schadlos halten, die eine Genehmigung für den Betrieb eines solchen Senders auf ihrem Haus oder Grundstück erteilt haben. Der kurzfristige Gewinn für die Zulassung einer Mobilfunkantenne kann riesige langfristige Verluste heraufbeschwören.

Auch Behörden warnen (ganz leise!)

● Oktober 2002: Die Elternzeitschrift des Bayerischen Kultusministeriums gibt in der Titelgeschichte „Handy – Spiel mit den Strahlen“ Tipps, wie Kinder strahlungsarm telefonieren sollen.
● 2003: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlicht eine 40-seitige Broschüre “Schirmung elektromagnetischer Wellen im persönlichen Umfeld“. Mit Ratschlägen soll geholfen werden, auf „physikalischen Tatsachen beruhende“ Maßnahmen gegen aufgestaute Ängste vor Mobilfunkantennen zu ergreifen. Neuauflage Januar 2008.
● März 2007: Der Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags empfiehlt, kein WLAN an Schulen einzurichten, um die Gesundheit der Kinder zu schützen.
● September 2007: Die Europäische Umweltagentur (eine Behörde der EU) warnt eindringlich vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung, die beispielsweise durch WLAN-Netzwerke oder Mobiltelefone und ihre Masten ausgesendet wird. Diese Strahlung könne eine Krise auslösen wie jene, die durch die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin und bleihaltigem Benzin entstanden.

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, RWTH Aachen (April 2001)
„Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“


Die Grenzwerte schützen nicht!

Die viel zu hohen Grenzwerte in Deutschland wurden festgelegt, um eine allzu hohe Erwärmung von Gewebe zu vermeiden. Die biologischen Wirkungen wurden außer Acht gelassen. Daher liegen die Grenzwerte viel zu hoch. Bereits im August 2000 erklärte Prof. Dr. Heyo Eckel von der Bundesärztekammer:

„Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“

Grenzwerte
Grenzwert 26. BImSchV für das E-Netz (1850 MHz) 9.252.000 μW/m2
Vorschlag des ECOLOG-Institut, Hannover (2000) 10.000 μW/m2
Bundesärztekammer u. andere Ärzteorganisationen (Eckel 2000) 1000 μW/m2
Neuer Salzburger Vorsorgewert und Forderung von Baubiologen 10 μW/m2
Optimale Funktion eines D-/E-Netz-Handys ist gewährleistet ab 0,005 μW/m2
Schäden
Öffnung der Blut-Hirn-Schranke (Salford u.a. 1999) 5000 μW/m2
EEG-Veränderung der Hirnströme (Dr. L. von Klitzing, Uni Lübeck) 1000 μW/m2
Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999) 200 μW/m2;


Im Februar 2004 wurde bekannt, dass die Firma BMW einen „hauseigenen Grenzwert“ für ihre Schnurlos-Telefone (DECT-Standard) eingeführt hatte. Gesundheitsprobleme von Mitarbeitern waren
der Anlass. Durch Dämpfungs- und Abschirmmaßnahmen an den Basisstationen senkte BMW die Strahlungsbelastung für die Mitarbeiter auf 100 μW/m2 (ein Hunderttausendstel des deutschen
Grenzwerts).

In fast allen Kliniken gibt es inzwischen auf jeder Station DECT-Telefone. Das bedeutet, dass die Beschäftigten bei BMW besser geschützt wurden als Neugeborene und Kranke.

Ärzte und Baubiologen, die sich näher mit dem Thema befassen, sehen aufgrund ihrer Erfahrungen auch den BMW-Wert als noch zu hoch an und fordern einen Vorsorgewert von 10 μW/m2. Firmen, die an gesunden, leistungsfähigen Mitarbeitern interessiert sein sollten, sollten dies in ihre Überlegungen mit einbeziehen.

Freiwillige und unfreiwillige Risiken

Wer mit dem Handy telefoniert oder sich ein Schnurlos-Telefon, WLAN, Bluetooth oder ein Babyphon in die Wohnung holt, tut dies zunächst freiwillig. Er setzt dabei aber nicht nur sich, sondern die ganze Familie (oft auch unbewusst) einem Gesundheitsrisiko aus. Ein Handytelefonat in Gegenwart anderer Personen belastet diese ebenfalls stark. Das eigene Baby wird u.U. hoher Strahlung durch ein Babyphon ausgesetzt (es gibt aber bereits auch strahlungsarme Babyphone). Im Gegensatz zum Rauchen in der eigenen Wohnung bedeuten alle diese Geräte aber immer auch eine Strahlenbelastung für die gesamte Umgebung außerhalb der Wohnung. Die Strahlung von DECT-Telefonen und WLAN-Routern die senden, auch wenn sie nicht benützt werden - dringt durch Wände bis zum Nachbarn. Besuchen Kinder einen Kindergarten oder eine Schule, wo DECT-Telefone oder WLAN installiert sind, sind sie auch hier einem unfreiwilligen Risiko ausgesetzt. Eine weitere unfreiwillige Gesundheitsgefahr, der niemand ausweichen kann, selbst wenn er gar kein Handy besitzt, bedeuten Mobilfunkantennen in der Umgebung.

Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“


Die Vernetzung zwischen Politik und Wirtschaft

Im Jahr 2000 wurden die UMTS-Lizenzen vom Staat versteigert, Erlös: 50 Milliarden Euro. Der Staat hat sich durch die damit verbundenen Verträge jede Handlungsfreiheit genommen.
Die inzwischen bekannt gewordenen, engen Verquickungen zwischen Politik und Wirtschaftsvertretern, die selbst in Ministerien Arbeitsplätze haben, zeigen, warum auch aus diesem Grund von Regierungsseite keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu erwarten sind.

Staatsminister Erwin Huber zum Mobilfunk (15.10.2002, Systems in München):
„Wir werden alles tun, was Gott uns erlaubt, und auch manches, was er verbietet, um diese Innovation voranzubringen.“


Dort, wo sich Ärzte intensiver über das Thema informierten, wurden sie aktiv.

Juni 2000: Die Salzburger Resolution: Eine internationale Konferenz von Ärzten fordert eine massive Senkung der Grenzwerte.

Oktober 2002: Die Ärzte der IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin) verfassen den „Freiburger Appell“ und fordern u.a. eine massive Senkung der Grenzwerte,
Ausbaustopp des Mobilfunknetzes, Handyverbot für Kinder, Änderung des DECT-Standards etc. (unterschrieben inzwischen von über 3000 Ärzten)

Juni 2004 Bamberger Appell: Über 130 Bamberger Ärzte bekräftigen die Forderungen des Freiburger Appells.

Juli 2004 Naila-Studie: Fünf Hausärzte aus Naila stellen eine Zunahme von Krebs und früheren Eintritt der Erkrankung in der Nähe einer Mobilfunkantenne fest.

Januar 2005 Helsinki-Appell an das Europäische Parlament. Finnische Ärzte und Wissenschaftler fordern – auf Grund der REFLEX-Studie – die Sicherheitsstandards der ICNIRP zu überarbeiten.

April 2008 Experten des Russischen Nationalen Komitees für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (RNICNIRP) fordern eine deutliche Einschränkung des Handygebrauchs
für Jugendliche unter 18 Jahren.

Juni 2008 Resolution von Venedig. 50 Wissenschaftler der ICEMS (International Commission for Electromagnetic Safety) fordern eine Verschärfung der Grenzwerte und den besonderen Schutz für Schwangere, Neugeborene, Kinder und alte Menschen.

Der Bund Naturschutz fordert:

1. Der bisher außer Acht gelassene Vorsorgegedanke ist in der Bundesimmissionsschutz-Verordnung zu verankern.

2. Grenzwerte müssen neben den thermischen Effekten auch die nicht-thermischen Wirkungen berücksichtigen.

3. Es ist eine Haftpflichtversicherung für Gesundheitsschäden durch Hersteller, Betreiber und Verpächter von Liegenschaften solcher Anlagen einzuführen. Bereits aufgetretene Schadensfälle müssen berücksichtigt werden.

4. Im Schadensfall ist eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen (Menschen, Tiere, Pflanzen) einzuführen.

5. Bezüglich der Standorte für stationäre Mikrowellensender (z.B. Basisstationen) haben die Bürger und ihre unmittelbaren Vertretungen in den Kommunen das letzte Wort.

6. Basisstationen sollten nicht mehr in Wohngebieten installiert werden.

7. Es sind strahlungsarme Gebiete für elektrosensible Personen zu schaffen.

8. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen mobilfunkreduzierte Bereiche geschaffen werden.

Die technischen Möglichkeiten müssen genützt werden, um die Mobilfunktechnologie so zu verbessern, dass gesundheitliche Auswirkungen nicht mehr zu befürchten sind.


Ärzte zu informieren – eine wichtige Aufgabe für den BN

Gehen Sie vor Ort auf die Ärzte zu, bieten Sie Informationen an, und motivieren Sie die Ärzte, den Aspekt der elektromagnetischen Strahlung in ihre Diagnoseüberlegungen mit einzubeziehen.




Text und Redaktion:
Helga Krause Mobilfunk-Beauftragte des Bundes Naturschutz
Dr. Ludwig Trautmann-Popp Energiereferent des Bundes Naturschutz
Richard Mergner Landesbeauftragter des Bundes Naturschutz

Für Rückfragen:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle, Referat Energie
Obere Sandstraße 7, 96049 Bamberg
Tel.: 0951 – 51 906 09 Fax: 0951 – 51 906 10
eMail: energie@bund-naturschutz.de
Stand: April 2008

Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis des Bund Naturschutz in Bayern e.V.