Der geordnete Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie
Dr. Angelika Schrodt | 20.04.2006
Der geordnete Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie
Nehmen wir mal an, ein beherzter Staatsanwalt und ein mutiger Richter räumen die biologische Wirksamkeit von Skalarwellen ein. Skalarwellen sind longitudinale Wel-lenanteile, aus dem u.a. das Antennenrauschen in Nahfeld der Antenne besteht. Nur müssen das weder der Staatsanwalt noch der Richter für ihr Urteil wissen.
Wichtig ist nur, dass Handys und ihre Sender einen ungenehmigten Strahlungsan-teil abgeben, der höchstwahrscheinlich biologisch wirksam ist. Damit müssten sie sofort und per einstweiliger Anordnung ihre Betriebsgenehmigungen verlieren, sollte es im Staate geordnet zugehen.
Nehmen wir also an, die biologische Wirksamkeit von Skalarwellen sei juristisch an-erkannt, dann gäbe es drei Wege für den geordneten Zusammenbruch der Mobil-funkindustrie:
1. Weg: Der Staat nimmt’s in die Hand: Gewinnabschöpfung aus kriminellen Geschäften
Nach dem Verbrechensbekämpfungsgesetz. (VerbrBG) ist es dem Staat möglich, Gewinne aus kriminellen Aktivitäten abzuschöpfen. Bedenkt man die Milliardenge-winne der Mobilfunkindustrie, dann könnten diese bei der Politik schon Begehrlichkei-ten wecken. Zwar würde das das Problem der drückenden Staatsschulden auch nicht lösen, aber lindern, und die Politik könnte sich zudem der Zustimmung wachsender Teile der mobilfunkkritischen Bevölkerung erfreuen. Die Mobilfunkindustrie, die sich lange durch die Politik (z.B. Strahlenschutzkommission des Bundestages, Bundes-amt für Strahlenschutz u.a.m.) in Sicherheit wiegen konnte, wird dann feststellen müssen, dass sie Produkthaftung trotzdem trifft, weil man sie grundsätzlich nicht an Dritte delegieren kann.
2. Weg: Die Bürger nehmen’s in die Hand: unzählige Klagen auf Schadenersatz
Die Themen Gesundheit und Eingriff in Eigentumsrechte (Wertminderung von Immo-bilien usw.) sind Themen von Verfassungsrang, die die Justiz nicht einfach vom Tisch wischen kann, und warum sollte sie auch?
3. Weg: Die Mobilfunkindustrie nimmt’s in die Hand Neuentwicklung und wissenschaftliche Begleitforschung
Man beginnt sofort mit der technischen Umsetzung einer neuen Mobilfunktechnik, die bereits als Funktionsmuster vorliegt (siehe dazu auch www.etzs.de, wird fortlaufend aktualisiert) und nun der ingenieurstechnischen Weiterentwicklung bedarf. Und was bei der Einführung der alten Mobilfunktechnik versäumt wurde, nämlich sofort und unaufgefordert eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung zur Technikfolgenabschätzung zu betreiben, muss jetzt bei der Einführung der neuen Technik o-berste Priorität haben, freiwillig finanziert von der Mobilfunkindustrie. Kurzfristig und solange man noch mit der alten Technik auskommen muss, schaltet man, um den guten Willen zu zeigen, die Sendeanlagen nachts ab (nur Empfang für Notruf mög-lich), damit Mensch und Natur sich im Schlaf erholen können und man minimiert das schädliche Antennenrauschen aller Sendeantennen und der Handys, solange die alte Technik noch übergangsweise benutzt wird.
Einen Trost gibt es: die Mobilfunkindustrie wird nach den anstehenden Neuentwick-lungen beim Verkauf der neuen Technik wieder viel Geld verdienen, das sie aller-dings wegen des Zeitbedarfs der Prozesse auf den Wegen 1 und 2 zunächst entwe-der (nach Weg 1) an den Staat und/oder (nach Weg 2) an die Bürger abführen muss.
Zu Risiken und Nebenwirkungen:
Der erste Weg geht nur über ein politisches und verfassungsrechtliches Scherben-gericht. Das ist nun einmal so, wenn man nach so viel Geld greift. Die heutigen Ak-teure werden dabei allesamt unglaubwürdig. Sie werden die Verantwortung nicht er-tragen und statt dessen der Reihe nach ihren Hut nehmen, zuerst unwillig und dann schliesslich „unfreiwillig„ freiwillig.
Der zweite Weg ist in den Anfängen äusserst zäh und schwer, und es harzt sehr lange, was von den ersten Klägern erhebliches Durchstehvermögen erfordert. Und es kann durchaus sein, dass die ersten Kläger leer ausgehen und nur Kosten und viel Frust haben. Dann aber kippt irgendwann der juristische Widerstand und die Sa-che geht wie das Brezelbacken: denn ein Gericht bezieht sich gern auf das Musterur-teil eines anderen Gerichtes, weil es da auf der „sicheren Seite„ ist. Das erste Mus-terurteil zur biologischen Wirksamkeit von Skalarwellen liegt bereits vor. (Siehe im Internet „Handys darf man nicht anfassen„)
Der dritte Weg erfordert schlussendlich ein Zusammengehen der verschiedenen konkurrenzierenden Mobilfunkanbieter, was ein wahres Husarenstück wäre. Das ist auch erst dann möglich, wenn
a) sie erkennen müssen, dass sie alle zusammen von Politik, Wissenschaft, Jus-tiz und vom Bundesamt für Strahlenschutz (also von Gott und der Welt) ver-lassen sind, und
b) wenn sie als erster Wirtschaftszweig das Leitbild der Gewinnmaximierung auf-geben und endlich beginnen, nachhaltig und damit verantwortungsbewusst für Mensch und Natur zu denken und zu handeln. Damit wären sie – Ironie des Schicksals – sogar Vorbild für andere.
Wer wird der erste sein, der die fette Beute zur Strecke bringt? Es dürfen Wetten abgeschlossen werden!
