ICNIRP-Richtlinie und Kritik

Gutachten der neuseeländischen Regierung
Vor der Einführung sollte Prof. Neil Cherry die Grenzwertempfehlung des eingetragenen Münchener Vereins ICNIRP überprüfen. Sein Fazit: “Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie erhält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.”

ICNIRP Grenzwertempfehlung

Die International Commission on Non-Ioniszing Radiation (ICNIRP, eingetragener Verein mit Sitz in München) publizierte 1998 eine dokumentierte Grenzwertempfehlung. Die WHO und einige Länder übernahmen diese Richtwerte bei der Festlegung ihrer Grenzwerte:

RICHTLINIEN FÜR DIE BEGRENZUNG DER EXPOSITION DURCH ZEITLICH VERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE, MAGNETISCHE UND ELEKTROMAGNETISCHE FELDER (BIS 300 GHz)

Deutsche Fassung s.u. unter Publikationen.

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
Übersetzung aus dem Englischen
von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesamt für Strahlenschutz

* International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection. Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz), Health Physics 74
(4): 494-522; 1998.

ICNIRP-Richtlinien-Kritik

In Neuseeland wurde Prof. Neil Cherry von der Regierung beauftragt, vor der Einführung von Grenzwerten diese ICNIRP-Richtlinie zu begutachten. Er schrieb die international bekannte "ICNIRP-Richtlinien-Kritik", welche bis heute zwar ignoriert aber unwidersprochen blieb:

Kritik zur vorgesehenen Annahme der ICNIRP-Richtlinien für Mobilfunk in Neuseeland
ICNIRP-RICHTLINIEN - KRITIK

10/2/99

Diagnose-Funk hat die Kritik von Professor Cherry übersetzt. Die Übersetzung finden Sie nebenstehend als PDF zum Download.

Auszug aus der ICNIRP-Richtlinien-Kritik

Epidemiologie zu Krebs

ICNIRP (1998) S. 504 schlussfolgert, indem sie auf eine Rückschau (UNEP/WHO/IRPA 1993) und auf 13 Studien schliesst: „Gesamthaft gesehen liefern die Resultate der kleinen Zahl von epidemiologischen Studien, die veröffentlicht wurden, nur begrenzte Informationen über Krebsrisiken.“

Die UNEP(WHO/IRPA 1993 enthalten Fehler, welche durch die ICNIRP Einschätzung propagiert werden.

Dreizehn Studien werden direkt zitiert:

1. Baron und Baraff (1958):

Die Studiengruppe ist zu klein (226) und die eifrig weiter verfolgte Periode (4-13 Jahre von der ersten Exposition) ist zu kurz, um Krebs zu entdecken. Krebs ist keine der Erkenntnisse des ausgewählten Studien-Dokuments. Es ist krass unehrlich und irreführend, dieses Dokument in eine Krebs-Einschätzung einzuschliessen, und es zu zitieren, ist, als ob man damit zeigen wollte, dass es wegen der Radar-Exposition keine Krebsrisiken gibt.

2. Robinette u.a (1980):

Es wird über die Studie weit herum behauptet, dass es keine Wirkungen gibt, während ihre Daten sehr wohl zeigen, dass es signifikante Wirkungen auf die menschliche Gesundheit gibt.

3. Lilienfeld u.a. (1978):

Es wird über die Studie weit herum behauptet, dass es keine Wirkungen gibt, während ihre Daten sehr wohl zeigen, dass es signifikante Wirkungen auf die menschliche Gesundheit gibt.

4. Selvin u.a. (1992):

Es wird über die Studie weit herum behauptet, dass es keine Wirkungen gibt, während man anstrebte, eine Methode zu entwickeln, die sich auf die räumliche Häufung bezieht. Ihre Daten zeigen sehr wohl signifikante Wirkungen auf die menschliche Gesundheit.

5. Beall u.a. (1996):

Die Studie wird von ICNIRP als fehlgeschlagen angesehen, signifikante Zunahmen von Nervensystem-Tumoren aufzuzeigen, während sie es sehr wohl tut.

6. Grayson (1996):

Die Studie wird von der ICNIRP als fehlgeschlagen angesehen, signifikante Zunahmen von Nervensystem-Tumoren aufzuzeigen, während sie es sehr wohl tut.

7. Rothman u.a. (1996a):

ICNIRP gibt zu, dass es bis jetzt noch zu früh ist, eine Wirkung in Bezug auf Krebsauftreten und Sterblichkeit durch den Gebrauch von Mobiltelefonen zu beobachten.

8. Rothman u.a. (1997b):

ICNIRP gibt zu, dass es bis jetzt noch zu früh ist, eine Wirkung in Bezug auf Krebsauftreten und Sterblichkeit durch den Gebrauch von Mobiltelefonen zu beobachten.

9. Szmigielski u.a. (1988):

findet signifikante Zunahmen von Leukämie-Auftreten und Sterblichkeit beim polnischen Militärpersonal, welches Radio- und Radarstrahlung ausgesetzt war. ICNIRP sagt dazu, dass es schwierig sei, diese Angaben zu interpretieren, weil weder die Anzahl der Bevölkerung noch die Expositionslevels klar niedergelegt wurden. In Wirklichkeit wurde die Mikrowellen-Exposition des polnischen Militärs präsentiert und die Gruppe wurde von den Autoren als „gross und gut kontrolliert“ beschrieben.

10. Szmigielski (1996):

ICNIRP gibt zu, dass Szmigielski signifikante Zunahmen von Leukämie gefunden hat, aber sie kritisiert die Expositions-Festlegung. Wiederum: Die Expositionsweise ist gut beschrieben, aber wie in allen grossen Bevölkerungsstudien, wurden die individuellen Expositionen nicht überwacht, aber die der Gruppen-Expositionen konnten als gut bezeichnet werden.

11. Bei Hocking u.a. (1996), (12.), Dolk u.a. (1997a) und (13.) Dolk u.a. (1996b)

wurde zugegeben, dass sie (die Studien) bei Menschen, die in der Nachbarschaft von TV/FM Sendetürmen leben, auf eine „lokale Zunahme von Leukämieauftreten hindeuten“, aber ICNIRP nennt die Resultate nicht schlüssig. Die Schlussfolgerung, dass die Resulate „nicht schlüssig“ sind, basierte irrtümlich auf fehlerbehafteten früheren Einschätzungen der UNEP/WHO/IRPA 1993. (…)

Fazit von Prof. Neil Cherry:

“Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie erhält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.”

Publikation zum Thema

SSK - Heft 23 - AnhangFormat: A4Seitenanzahl: 75 Veröffentlicht am: ISBN-10: 3-437-21516-7 Sprache: DeutschHerausgeber: Strahlen-schutzkommission (SSK)

ICNIRP-Richtlinie von 1998

Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder (bis 300 GHz)
Autor:
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection - Übersetzung vom Englischen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Strahlenschutz
Inhalt:
Die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection hat 1998 eine dokumentierte Grenzwertempfehlung publiziert. Die Richtlinie berücksichtigt nur Kurzzeitstudien mit Effekten, die wissenschaftlich allgemein anerkannt sind. So finden z.B. Mobilfunk-Studien, bei denen Effekte beobachtet werden, die nichts mit der gut dokumentierten Wärmewirkung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu tun haben, keinen Eingang. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte haben die WHO und einige Länder wie Deutschland diese Richtwerte übernommen. Sitz des privaten Vereins ICNIRP ist in München-Oberschleißheim, beim Bundesamt für Strahlenschutz, von dem er rechtlich unabhängig ist. Vorsitzender ist seit 2012 Rüdiger Matthes, der gleichzeitig die Abteilung 'Nicht-ionisierende Strahlung' beim Bundesamt für Strahlenschutz leitet.
Artikel veröffentlicht:
16.06.2007
Autor:
diagnose:funk

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