Mobilfunkantenne: Umkehrung der Beweispflicht

Israelisches Gericht zu Anwohnerklage
In Israel wurde ein wichtiges Urteil in einem Fall gefällt, bei dem Einwohner gegen die Pelephone-Gesellschaft geklagt hatten. Diagnose-Funk hat einen Bericht in's Deutsche übersetzt.

Israelisches Gericht: Umkehrung der Beweispflicht

Vertretung der Anklage - Prof. Elihu Richter. Die Verteidigung der Beklagten - Dr. Menahem Margaliot, ein Staatsangestellter, der das Labor führt, das all die Messgeräte eicht, die benutzt werden, um Strahlung von Mobilfunkantennen zu messen (Interessenskonflikt).

Einige Angaben des Gerichts:

„Wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass es heute klar ist, verschiedene Arten von Strahlung eine Auswirkung auf den menschlichen Körper haben, - zum Zweck, damit ich die Anklage zurückweise - müssen mir die Beklagten einen -klaren Beweis- (Betonung des Gerichts) liefern, dass die nichtionisierende Strahlung das Risiko zu erkranken, nicht erhöht ist und sich nicht auf die Feststellung stützt, dass -es heute keinen klaren Beweis- gibt (Betonung des Gerichts), dass die Strahlung das Risiko zu erkranken erhöht.“

„Im Weiteren bestätigt der Experte der Beklagten, dass es eine Empfehlung gibt, keine Antennen innerhalb der Distanz von 50 Metern zu Kindergärten aufzustellen. Der Experte bemüht sich, zu erklären, dass dies eine Empfehlung ist und noch keine Vorschrift, und ich bin auf die Antwort gespannt und verberge meine Betroffenheit nicht. Ist dieser Experte bereit, mit dieser „Verflechtung“ zwischen Empfehlung und Vorschrift, die Gesundheit von Kindern zu riskieren?“

„Der Experte der Beklagten fügt hinzu und bestätigt, dass auf dem Platz nicht weniger als sieben Antennen errichtet wurden. Im gleichen Atemzug macht er klar, dass alle seine Nachprüfungen der Expertenmeinungen, die ihm zugegangen sind, nur für zwei Antennen gemacht wurden. Und ich möchte wissen, wie der Beklagte, in nahem Abstand zum Haus des Klägers, in der Nähe des Kindergartens sieben Antennen errichtet hat, ohne sich zu bemühen, all die Antennen und ihre Strahlungspegel nachzuprüfen.“

„Angesichts des oben erwähnten Materials war ich überzeugt, dass die Kläger solide und vernünftige Grundlagen hatten, um anzunehmen, dass diese Antennen für sie ein Gesundheitsrisiko darstellen. Ich fordere von den Klägern nicht mehr als das, was ich oben erwähnt habe. Ein Beweis von mehr als 50% ist auf diesem Gebiet nicht erzielbar. Es ist genug für mich, dass es den Anklägern gelang, auf ein glaubwürdiges Risiko von jenen Antennen hinzuweisen.“

Von hier an geht die Beweispflicht, dass kein Risiko existiert, sogar kein zumutbares, auf die Beklagten über, dass der Aufenthalt in der Nähe von Antennen während vieler Stunden keinesfalls gefährlich ist und dass es keine Wahrscheinlichkeit von Nachteilen für die Gesundheit oder deren Schädigung als Folge der Strahlung gibt. Die Beklagten hatten keinen Erfolg diese Last zu übernehmen. Im Gegenteil, sie selbst haben direkt oder indirekt Massnahmen ergriffen, um die Risiken durch die Strahlung zu reduzieren. Das ist genug, um aufzuzeigen, dass sie selbst vom Vorhandensein des Risikos wissen. Gemäss dem Material, das mir vorliegt, wäre ich erstaunt, wenn jemand von den Beklagten dazu bereit wäre, seine Kinder im Haus der Kläger unterzubringen.

Ich akzeptiere die Version der Anklage. Die Beklagten haben den Anklägern den Betrag von 10 000 Schekel für ihren finanziellen Aufwand zu zahlen.“

Die Übersetzung ist nebenstehend unter Downloads als PDF abrufbar!

Artikel veröffentlicht:
05.03.2009
Autor:
Evi Gaigg | diagnose:funk, deutsche Übersetzung
Quelle:
Iris Atzmon, Israel, 24.02.2009

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