Frankreich: Gesetzl. EMF-Massnahmenpaket

Umweltschutzgesetz verabschiedet
Der Senat und die Nationalversammlung haben am 28. und 29. Juni 2010 endgültig das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet, das der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses modifiziert wurde.

Die Nachfolge-Initiative der 2. Generation, genannt „Umwelt Grenelle 2“, bezieht sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen die Strahlenbelastung bzw. Exposition der Öffentlichkeit durch EMF betreffen und Gegenstand der Artikel (§) 183 und 184 sind. Die wichtigsten vom Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen sind:

1. Verstärkte Transparenz bei Maßnahmen zur Begrenzung der Strahlungsexposition durch EMF.

2. Statistische Erfassung der Gebietspunkte durch die „Agence nationale des fréquences“ also quasi dem französischen Bundesamt für Strahlenschutz, und zwar solcher Punkte innerhalb des Staatsgebietes, an denen die Strahlungsexposition durch EMF den nationalen Durchschnitt deutlich überschreitet.

3. Das Verbot jeglicher Werbung für Mobiltelefone welche an Kinder unter 14 Jahren gerichtet ist; ebenso die Verpflichtung diese mit Ohrhörern, also einem Headset auszustatten.

4. Das Verbot für Kindergartenkinder, Grund und Hauptschüler, ein Mobilteil während des Unterrichts anzuwenden.

5. Das Gesetz schreibt gleichzeitig vor, dass die entgeltliche oder kostenlose Verteilung von Gegenständen, die mit Funktechnologie ausgestattet sind und deren Gebrauch insbesondere für Kinder unter sechs Jahren bestimmt ist, durch das Gesundheitsministerium per Verordnung untersagt werden kann.

6. Schließlich verlangt das Gesetz die Angabe der spezifischen Absorptionsrate (SAR Wert) und empfiehlt die Empfehlungen zur Verwendung von Freisprechanlagen. Staatspräsident Sarkozy das Gesetz wird das Gesetz voraussichtlich noch vor der Sommerpause unterzeichnen. Es kann dann verkündet werden und tritt in Folge in Kraft.

13.10.2009

Schülern der französischen Grund- und Mittelschulen soll die Nutzung von Mobiltelefonen aus gesundheitlichen Bedenken untersagt werden. Diagnose-Funk hat dazu schon im Mai berichtet.

Frankreich verbietet Handys an Volksschulen:

Der Senat, die zweite Kammer des französischen Parlaments, will ein Verbot bei der Nutzung von Mobiltelefonen bei Schülern einführen. Dem Umweltschutzgesetz Grenelle 2 wurde ein entsprechender Passus beigefügt.

Laut dem Passus stellen Handys eine Gefahr für die Gesundheit dar. Ebenso sollen Kinder vor Werbung geschützt werden, womit zusätzlich ein Verbot kommerzieller Handyinhalte für Kinder unter 14 beschlossen wurde. Der Gesetzesentwurf muss nun noch von der Nationalversammlung verabschiedet werden. Weiterführend will der Senat auch Arbeitnehmer besser vor Strahlungen schützen.

Wiener Ärztekammer reagiert auf Regelungen in FrankreichQuelle: Kronen Zeitung - krone.at

Die Wiener Ärztekammer hat das aktuelle Verbot in Frankreich aufgegriffen und fordert auch in den österreichischen Schulen ein Handyverbot.

"Seit langem verdichten sich die Hinweise auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch Nutzung von Mobiltelefonen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen", so Ärztekammer-Präsident Walter Dorner. Die Politik müsse ihre Verantwortung hinsichtlich des Vorsorgegedankens erfüllen. Lesen Sie den Artikel, s. nebenstehender Link.

Auch internationale Medien berichten, dass Frankreich Handys an Grund-und Mittelschulen verbieten will. Hier eine Auswahl der Meldungen:

In der FAZ vom 11. Oktober heißt es dazu, dass der Handygebrauch sowohl im Unterricht, als auch auf dem Pausenhof verboten werden soll. Die Senatoren argumentieren mit den noch unerforschten gesundheitlichen Risiken, die von der elektromagnetischen Strahlung der Handys ausgehen und wollen, da die Auswirkungen auf die im Wachstum befindlichen Kinder noch zu wenig erforscht sind, das Vorsichtsprinzip anwenden. Sie haben die Mehrheit der Lehrer auf ihrer Seite, da diese sich über die mangelnde Konzentrationsfähigkeit der Schüler, von denen 47% Handy benutzen, beklagen, weil sie neben geführten Telefongesprächen heimlich während des Unterrichts SMS schreiben und empfangen. Eine ähnliche kurze Meldung war im Hamburger Abendblatt vom 9. Oktober zu lesen.

Der Tagesanzeiger vom 7.10.09 veröffentlicht dazu die Meldung, dass der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, dem Umweltschutzgesetz einen entsprechenden Passus zugefügt hat, dass Handys eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Zudem hat sie auch ein Verbot für die Werbung von Handys, die sich speziell an Kinder unter 14 Jahren richtet, beschlossen. Das Gesetz wartet noch auf seine Verabschiedung durch die Nationalversammlung.
Die Meldung ging auch über Radio DRS 1 vom 8.10. und über die Sendung SF1 10vor 10.

heute at vom 9.10 meldet:
Handys in Frankreichs Schulen stehen vor dem Aus. Es fehlt nur noch die Absegnung des Beschlusses durch die Nationalversammlung. Lehrer hatten ein Handyverbot schon seit längerem gefordert. In Österreich gibt es derzeit noch keine derartigen Überlegungen, noch können die Schulen darüber selbstständig entscheiden. Aber die Wiener Ärztekammer hat den französischen Beschluss zum Anlass zu einer ähnlichen Forderung wie jener in Frankreich genommen.

Artikel veröffentlicht:
19.07.2010
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