Betrachtung gesundheitlicher Aspekte

Leserbrief zum Digitalfunk BOS
Ein Leserbrief von Josef Schumacher zu einem Artikel der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).

„Gesundheit im Focus“ – lautet eine der Überschriften im Beitrag des Artikels der BDBOS in dieser Sonderausgabe. Er negiert dabei die Gesundheitsgefährdungen durch den Digitalfunk, die man dennoch zurzeit in zwei Studien untersuchen lässt. Dabei streiten sich die Wissenschaftler seit Jahren über die Gefährlichkeit des (digitalen) Mobilfunks.

Mobilfunk als Massenkommunikationsmittel gibt es noch nicht so lange, dass man heute schon die gesundheitlichen Auswirkungen tatsächlich wissenschaftlich nachweisen kann. Wie bei anderen Gesundheitsbelastungen (z. B. Asbest) muss man von langjährigen Latenzzeiten ausgehen. Deshalb kann man selbst von den beiden in Auftrag gegebenen vierjährigen Studien keine fundierten Ergebnisse erwarten.

Die Bundesregierung hatte bereits in den 90er-Jahren ein Forschungsvorhaben über mögliche Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlung in Auftrag gegeben1. Leider wurden die Ergebnisse bis heute nicht veröffentlicht. Laut Aussage Diagnose Funk (Mobilfunkkritiker) sind die Studienergebnisse seit den 70er-Jahren jedoch eindeutig. Extrem niederfrequente und pulsmodulierte Hochfrequenzsignale, wie sie bei TETRA-Funk vorliegen, können bereits bei sehr niedriger Intensität pathogene, physische und psychische Reaktionsprozesse in biologischen Systemen auslösen. EEG-Veränderungen, Öffnung der Bluthirnschranke, Blutverklumpung und mehr sind möglich. „Im Mai 2011 hat die WHO die Mobilfunkstrahlung als ‚potenziell krebserregend‘ eingestuft. Die IARC2-Arbeitsgruppe stützte sich hierbei auf erste epidemiologische Ergebnisse. Bereits jetzt ist ein bis zu 5fach erhöhtes Krebsrisiko für Vieltelefonierer festgestellt worden.3“

Auch die Grenzwertdebatte spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Sie wird in Deutschland durch die ICNIRP4-Werte bestimmt.
„Die Linke“ hat am 7. Februar 2013 eine 51 Fragen umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gehalten und darauf hingewiesen, dass „… gesundheitliche Risiken für Menschen durch BOS-Digitalfunk nach TETRA-Standard nicht ausgeschlossen wird. …“ Weiter: „Internationale Studien zeigen in einzelnen Bereichen einen Forschungsbedarf auf. Zu den Langzeitfolgen gibt es bisher keine aussagekräftigen Untersuchungen.“ Auf die Antwort darf man gespannt sein. Darüber hinaus beschäftigt sich auch die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) – 24 / 2012 (30. Dezember 2012) kritisch mit dem Thema: „TETRA: Funk ohne Rettung?“ (von Richter am VG a. D. Bernd Irmfrid Budzinski, Freiburg)! Er befasst sich insbesondere mit der gesundheitlichen Belastung der eingesetzten Rettungskräfte durch TETRA. Aus seiner Beschreibung der Gefahrenlage: „TETRAFunk arbeitet technisch wie die bekannten Mobilfunk-Systeme, etwa GSM, LTE, DECT oder W-LAN, mit gepulster Hochfrequenzstrahlung. Und er durchdringt noch besser Hindernisse wie z. B. Hauswände oder den menschlichen Körper. Für…..seine Handfunkgeräte (‚TETRA-Handy‘) gelten damit die gesundheitlichen Bedenken zum ‚zivilen‘ Handy erst recht.“ Mögliche Erkrankungen laut Budzinski sind:

Krebs: Folglich gilt auch die Krebs-Warnung der WHO (IARC) vom Mai 2011, insbesondere wegen der möglichen Gefahr des Entstehens von Gehirntumoren.“

Nervenstörungen: Das Schweizerische Umweltamt BAFU bezeichnete bereits 2006 Mobilfunkstrahlung als ‚wahrscheinliche‘ Ursache für die Veränderung von ‚Gehirnpotenzialen und Schlafphasen.‘ … ‚Es betrachtet die … Auswirkungen … sogar als nachgewiesen.‘ Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hingegen ließ Fragen zum Nervensystem 2008 ausdrücklich offen. Lt. NFP 57 sind ‚nachweislich‘ auch konkrete Störungen an Herz, Gehirn und Nerven festgestellt worden.“ Seine Schlussfolgerungen: „Die Verpflichtung von Beamten oder anderen Bediensteten, diese Funkgeräte zu benutzen, ist rechtlich unzumutbar. … Es stünde einer solchen Verpflichtung zumindest entgegen, dass mögliche Gesundheitsschäden nicht als Dienst- oder Berufsschaden anerkannt werden. … Ausbau und Einführung des TETRA-Mobilfunks (BOS) sind bis zur Klärung der Rechtsansprüche der Nutzer und technischer Verbesserungen zurückzustellen (Beispiel: Verzicht auf die sogenannte Pulsung der Strahlung). … Generell darf das neue Funksystem TETRA nur auf der Grundlage eines umfassenden Gesetzes eingeführt werden.“

Für mich ersichtlich, man kann noch keinesfalls davon sprechen, dass (so BDBOS): „Bei allen bislang durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen es keinen Hinweis darauf gibt, dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen …. nachteilig auf die Gesundheit auswirken.“! Das Thema zu verharmlosen, ist aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren. Sollten Beschäftigte tatsächlich gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren, so wird von staatlicher Seite niemand verantwortlich sein.


1) Karl Hecht: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog, 2012: http://shop.diagnose-funk.org/Kompetenzinitiative-Broschuere-6-Zu-den-Folgen-der-Langzeitwirkungen-von-Elektrosmog-64S-A4
2) Internationalen Agentur für Krebsforschung - ist eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Lyon/Frankreich.
3) Mobile phones and brain tumour risk: early warnings, early actions? Lennart Hardell, Michael Carlberg and David Gee http://www.eea.europa.eu/publications/latelessons-2/part-c-emerging-issues
4) Wikipedia: Die ICNIRP wurde 1992 von der IRPA (International Radiation Protection Association) als unabhängige internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung gegründet. ICNIRP ist keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation oder einer Regierung, jedoch ist sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union anerkannt.

Artikel veröffentlicht:
18.10.2014
Autor:
Josef Schumacher. Veröffentlicht auf Diagnose-Funk mit freundlicher Erlaubnis des Autors.
Quelle:
polizeipraxis.de

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