Stellungnahme von diagnose:funk zur Novelle der LBO-BW

Untaugliche baurechtliche Erleichterungen. Die Grün-Schwarze Landesregierung sollte intelligenter handeln!
Die von Winfried Kretschmann geführte Landesregierung in Baden-Württemberg will den Ausbau der digitalen Infrastruktur beschleunigen und dafür bisherige Planungsrechte abbauen - obwohl die zuständigen Fachkommissionen der Länder sich 2020 noch klar dagegen ausgesprochen haben. Gegen die Pläne, die Kommunen in ihren Rechten bei der Planung der Mobilfunkinfrastruktur weiter einzuschränken, protestierten in einem gemeinsamen Brief mobilfunkkritische Organisationen. diagnose:funk hat zum Vorschlag der Landesregierung eine Stellungnahme eingereicht, die auch eine Vorlage für Initiativen in anderen Bundesländern sein kann.
IHK-Reutlingen - Gebäudestandorte zur Stadtbildverschandelung - Bestrahlung inklusive. Nach dem Willen der Landesregierung jetzt noch öfter.Bild: diagnose:funk

Stellungnahme von diagnose:funk e.V. zum:

Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau 2022 in Baden-Württemberg

Das Ziel der Landesregierung wird mit der Novelle der LBO-BW nicht erreicht

Das Ziel der Landesregierung „… zügig eine flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Breitbanddienste auf der Basis neuester Standards zu erreichen“ wird mit den formulierten Änderungen zur Novellierung der Landesbauordnung (LBO) sicher nicht erreicht.

Eine „leistungsfähige digitale Infrastruktur“ als „grundlegende Voraussetzung sowohl für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als auch für die Entwicklung des Landes als Wirtschaftsstandort in der Zukunft“ ist nicht abhängig vom „Ausbau der bestehenden Mobilfunknetze nach dem neuen Mobilfunkstandard 5G“.

Eine zukunfts- und „leistungsfähige digitale Infrastruktur“ für „gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist vom flächendeckenden Ausbau der Glasfasernetz-Infrastruktur abhängig und nicht vom Mobilfunk.

  • Echtes 5G mit niedriger Latenzzeit und hoher Bandbreite (5G-fast) kann nur durch direkte Anbindung der Sendeanlagen an das Glasfasernetz realisiert werden.
  • Die Netzbetreiber selbst können auch zwei Jahre nach Marktstart keine Endkundenanwendung benennen, für die die hohe Leistungsfähigkeit von 5G-fast flächendeckend benötigt werden könnte und für die die Leistungsfähigkeit von 4G nicht ausreicht.
  • Mobilfunk ist weiterhin keine Universaldienstleistung[1] und damit kein Festnetzersatz.
  • Versorgungslage in Baden-Württemberg: Aktuell werden in Baden-Württemberg 0,3% der Haushalte (= 14.400 Einheiten) nicht mit 4G versorgt[2]. Bei GSM sind es weniger als 1.000 Haushalte (= 0,02%). Eine Umrüstung der vorhandenen GSM-Anlagen auf 5G-wide mit 700, 800 oder zukünftig 900 MHz würde diese Lücke weitestgehend schließen. Bei den Verkehrswegen sind es 0,28% und 4,2 %, die nicht mit GSM oder 4G versorgt sind. In der Landfläche geht es um 0,43% und 4,6% von Baden-Württemberg, die nicht mit GSM oder 4G versorgt sind. Die Abdeckung der Gewerbegebiete ist nur bei 0,01% bzw. 0,2% nicht gegeben.
  • Eine Mobilfunknetzplanung für eine maximale Versorgung mit Internetdiensten innerhalb von Gebäuden ist im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 (BVerwG 4 C 1.11) für die „ausreichende und flächendeckende“ Versorgung gerade nicht angemessen. Diese Art der Netzauslegung widerspricht der Vorsorge, verletzt Grundrechte und ist zudem technisch unnötig.
  • Wo kabelgebundene Breitbandanschlüsse vorhanden sind, ist die mobile Erreichbarkeit innerhalb von Gebäuden über WLAN u.a. Verfahren jederzeit herstellbar.
  • Die frequenzunabhängige Verwendung des Übertragungsprotokolls von 4G und 5G sowie die Freigabe der 700 MHz-Frequenzen für Mobilfunkanwendungen seit 2020 (digitale Dividende) ermöglicht es, insbesondere mit 5G-wide mindestens so hohe Reichweiten bereit zu stellen, wie diese beim 2G Mobilfunknetz nahezu flächendeckend bereits realisiert sind. Die erzielbare Leistungsfähigkeit von 5G-wide liegt bei Verwendung gleicher Frequenzen und Bandbreite nur wenig oberhalb des Niveaus von 4G (Faktor ca. 1,3), sodass eine Verdichtung der vorhandenen 4G-Netzinfrastruktur spezifisch für das endkundenrelevante 5G-wide nur bedingt bzw. gar nicht erforderlich ist. 
  • Gerade innerörtliche Anlagen auf Immobilien, die nun bis 15 m Höhe verfahrensfrei gestellt werden sollen, sind für eine Verbesserung der flächendeckenden Versorgung und der Verbesserung der Versorgung von Verkehrswegen i.d.R. funktechnisch nicht geeignet. Die flächendeckende Versorgung wird in der Praxis über Sendeanlagenstandorte mit Masthöhen von 30 bis 60 m erreicht.

Zudem besteht bereits mit der aktuell vorhandenen Sendeanlagen-Infrastruktur die Möglichkeit nahezu Flächendeckung für mobile Breitbanddienste zu erreichen und gleichzeitig das leistungsarme aber immissionsstarke GSM-Netz aus den 90er Jahren endlich abzuschalten. 4G und 5G-wide liefern hierfür die technische Alternative.

Bild: diagnose:funk

Vollständiger Glasfaserausbau ist die Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse

„Leistungsfähige digitale Infrastruktur“ für „gleichwertige Lebensverhältnisse“ für Industrie, Handel, Gewerbe und Endkunden wird mit kabelgebundenen Breitbandanbindungen erreicht. Alle denkbaren, dem Glasfaseranschluss nachgeschalteten mobilen Breitbandwendungen der gesellschaftlichen Akteure sind mit vorhandenen Techniken individuell, gezielt, leistungsarm und energieeffizient bereitstellbar.

Ergebnisse der Reviews von Balmori (2022)Grafik: diagnose:funk

Mobilfunk ist umwelttoxisch

Es braucht keine flächendeckende Verstrahlung der gesamten Umwelt mit weiteren kommerziellen Mobilfunksendeanla-gen. Mobilfunkstrahlung ist nachgewiesener-weise toxisch. Es schädigt die Umwelt - Flora, Fauna und den Menschen. Die Bewertungen der Risiken der nicht-ionisierenden Strahlung durch das Bundesamt für Strahlenschutz sind unwissenschaftlich. Das BfS klammert willkürlich alle Studien aus, die Schädigungs-wirkungen nachweisen. Eine Schutz- und Vorsorgepolitikpolitik, die im Widerspruch zu den fehlerhaften Einschätzungen des BfS stehen, fordern auch Gremien der EU:

  • Der Technikfolgenausschuss des EU-Parlaments publizierte 2021 die STOA-Studie, die feststellt: Mobilfunkstrahlung mit den bisher verwendeten Frequenzen und Techniken ist gesundheitsschädlich, deshalb darf ohne weitere Forschung und Technikfolgenabschätzung 5G nicht in Betrieb genommen werden.
  • Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) warnt in seiner Stellungnahme vom März 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, vor „elektromagnetischer Verschmutzung“ und fordert eine strenge Kontrolle der Strahlenbelastung, um „den Schutz der Interessen der Bürger und insbesondere der Risikogruppen (Kinder, Schwangere, chronisch kranke Personen, ältere Menschen, Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden) zu gewährleisten.“ Gefordert wird die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei der Einwilligung zur Aufstellung von Antennen.
  • Der neueste Studienüberblick (Review) von Balmori (2022) dokumentiert, dass die Mehrzahl der Studien zu Sendeanlagen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung nachweisen.
  • Neue Studien von Ozel et al. (2022), Balmori (2021), Nyirenda et al. (2022) und die Reviews von Levitt et al. (2021) weisen nach, dass Flora und Fauna durch die Strahlung geschädigt werden.

Die Internationale Kommission für biologische Auswirkungen elektromagnetischer Felder (ICBE-EMF), besetzt mit weltweit führenden Experten, weist in ihrer neuen Veröffentlichung nach, dass die geltenden Grenzwerte keinerlei medizinische Schutzfunktion haben, fordert neue Schutzregelungen und die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

TAB Bericht prognostiziert hohen EnergieverbrauchTAB Bundestag Bericht Energie 2022

Mobilfunk ist hochgradig ineffizient

Mobilfunksendeanlagen sind energetisch hochgradig ineffizient. Nur ein winzig kleiner Bruchteil der eingesetzten und abgestrahlten Energie hat tatsächlich einen Nutzwert. Das Umweltbundesamt hat Ende 2020 einen weitgehenden Forderungskatalog zum Thema Mobilfunkausbau mit klimapolitisch notwendigen Beschränkungen des Ausbaus vorgelegt.[3]

Das Umweltbundesamt (UBA) fordert u.a. nationales Roaming, also ein Mobilfunknetz für alle und den Verzicht auf die Indoor-Versorgung mit Breitbanddiensten.[4] 

Der Technikfolgenausschuss des Deutschen Bundestages warnt in seinem aktuellen Bericht von 2022 zum Energieverbrauch der IKT-Technologie, dass der Energiebedarf der Netze und Geräte ohne Eingreifen des Staates bis 2030 um mehr als 260 % steigen könnte: „Die Annahmen für das Worst-Case-Szenario scheinen weiterhin plausibel, sodass ein Anstieg des Energiebedarfs auf maximal 58,5 TWh/a (von 22 TWh/a in 2022, d. Verf.) für 2030 denkbar erscheint“ (S. 27).

Deswegen bedarf es keines Zubaus von Sendeanlagen, sondern eines auf Effizienz zielenden Umbaus der Mobilfunknetz-Infrastruktur.

Mit der Pflicht zum Roaming lassen sich die formulierten ´Probleme` lösen

Die kommerziellen Mobilfunknetze zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass es ein unnötiges Überangebot an Netzinfrastruktur gibt.

  • Beispielhaft: Auf dem Stuttgarter Schlossplatz stehen ca. ein Dutzend Mobilfunknetze parallel zur Verfügung, obwohl nur ein leistungsfähiges Netz für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Mobilfunkdienste benötigt wird. Das hat ein Vielfaches an materieller Infrastruktur zur Folge, welche eine weithin sichtbare Stadtbildverschandelung mit sich bringt, deren aktive Sendeanlagen hohe Immissionspegel im Umfeld verursachen und zudem unnötig viel Energie verbrauchen.
     
  • Umgekehrt: Die kleine Schwarzwaldgemeinde Erzgrube/Seewald wird nur von Vodafone mit 4G versorgt. Ein 4G-Netz der Telekom, Telefónica/O2 oder vom Newcomer 1und1 sucht der Kunde dort vergeblich. Kunden dieser Anbieter haben dort kein leistungsfähiges Mobilfunknetz zur Verfügung. Zusätzliche Infrastruktur für die anderen drei Betreiber mit zusätzlichen Immissionen wären hier überflüssig, wenn es eine gesetzliche Pflicht zum Roaming gäbe.

Für die Forderung und Umsetzung einer auf Roaming basierenden Mobilfunknetz-Infrastruktur steht auch die Landesregierung in der Pflicht – ein Netz für alle, so wie es beim Gas- und Stromnetz sowie den Verkehrswegen Standard ist.

Sendemast im Wohngebiet - die optimale Lösung für wen?Bild: BI Mobilfunk Stuttgart-West

Falsche politische Signale und hohe Immissionen

Speziell die geplante Verfahrensfreiheit bis zu 15 m Masthöhe auf Gebäuden setzt falsche politische Signale.

Mobilfunksender auf Dachstandorten, insbesondere innerhalb der Gemeinden sind i.d.R. für die mit Abstand höchsten Immissionen verantwortlich, die bei Immissionsmessungen erhoben werden. In der umliegenden Bebauung werden Wohnungen und Arbeitsplätze dabei unnötig hohen Bestrahlungsstärken ausgesetzt. Eine Montagehöhe von 15 m anstelle 10 m ändert daran i.d.R. sehr wenig. Im Gegenteil, dieses politische Zeichen der Grün-Schwarzen Landesregierung ermutigt die Betreiber, die immissionsträchtigen innerörtliche Standorte weiterhin und/oder wieder verstärkt voranzutreiben.

Wie die Erfahrung zeigt, behindert solch eine baurechtliche Vorgabe zudem die kommunalen Entscheidungsträger, sachgerechte Entscheidungen für einen effektiven Immissionsschutz anzustreben. ´Verfahrensfrei` bedeutet für die zumeist ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte zugleich, ´da können wir eh nichts machen…`. Dokumentiert in hunderten von Zeitungsartikeln aus dem ganzen Land.[5] Dies erschwert den Weg hin zu immissionsarmen Standorten erfahrungsgemäß erheblich. Wobei es rechtlich egal ist, ob eine Sendeanlage genehmigungsfrei ist oder nicht – die Kommune hat es in der Hand, darüber zu entscheiden, wo eine Sendeanlage hinkommt und wo nicht.[6]

Die Ausweitung der Verfahrensfreiheit ist zudem ein Ausdruck überholter Versorgungskonzepte. Die örtliche Versorgung verdichteter Siedlungsbiete z.B. mit immissionsarmen Kleinzellenkonzepten wird damit unnötigerweise behindert.[7] 

Immer ein offenes Ohr für die IndustrieMinisterpräsident W. Kretschmann / Wikipedia

Politik des Gehörtwerdens scheitert beim Thema Mobilfunk

Ein Netzausbau ist nur mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung zu beschleunigen. Die Widerstände gegen Mobilfunksendeanlagen sind nicht fiktiv, sondern wissensbasiert.

46 Prozent erklären, sich mit elektromagnetischer Strahlung bereits beschäftigt zu haben, weitere 22 Prozent nach eigenem Bekunden sogar intensiv“, so die Aussage in der Pressemitteilung des Branchenverbands Bitkom vom April 2020.[8]

 

Wie die Umfrage der Bitkom bestätigt, spricht sich die Hälfte der Bevölkerung gegen den weiteren Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur aus[9]:

  • Nahezu jeder Zweite (43 Prozent) will einen Bürgerprotest starten, wenn in seiner Nähe Funkmasten errichtet werden sollten.“[10]

Dass die Grün geführte Baden-Württembergische Landesregierung unter Winfried Kretschmann nun genau diese Grundhaltung der Hälfte der Gesellschaft ignorieren will, ist ein Ausdruck von politischer Schwäche. Ein gutes Beispiel für das Scheitern der „Politik des Gehörtwerdens“.

Im Juli 2018 verkündete der Ministerpräsident noch, „die Bevölkerung in Sachen Mobilfunkausbau mitnehmen zu wollen“, eben weil „die Grünen aus der kritischen Bevölkerung hervorgegangen sind[11].

Dazu wurde unter Federführung des Wirtschaftsministeriums im April 2019 die Taskforce Mobilfunk gegründet.[12] Der sich abzeichnende Argumentationsnotstand der Landesregierung wurde bereits in der Pressemitteilung offensichtlich. Die Versuche mit „breit angelegten Informationskampagnen die Vorbehalte gegen neue Mobilfunkmasten zu überwinden“ und „in den Kommunen die Bereitschaft wachsen zu lassen, mit den Telekommunikationsunternehmen zusammen zu arbeiten“ sind nun wohl endgültig gescheitert.

Das Schleifen der Landesbauordnung auf Wunsch der Mobilfunkindustrie zeigt, wie weit sich grüne Politik hier von den Menschen im Land entfernt hat. Anstelle mit der Bevölkerung nachzudenken und zu planen, wird nun die verordnungsrechtliche ´Keule` zur Durchsetzung der Betreiberinteressen rausgeholt.

  • „Für viele Betroffene, denen man einen „durchgewunkenen“ Mast oder Turm buchstäblich vor die Nase setzt und sie damit nicht nur bestrahlt, sondern das Landschafts-/Ortsbild verschandelt und den Verkehrswert mindert, hört der Spaß auf. Sie können am immobilen Mast, anders als beim mobilen Endgerät, keinen „Off-Schalter“ drücken.“
    RA Dr. Herkner, im Interview mit diagnose:funk vom 01.02.2022 zum Wunsch der Mobilfunkindustrie zu Verfahrenserleichterungen über die LBO am Beispiel der sog. Genehmigungsfiktion.[13]

Wie oben dargestellt, werden diese Maßnahmen den Mobilfunkausbau nicht beschleunigen, dafür aber sehr wahrscheinlich den Anstieg der Politikverdrossenheit bei den Menschen im Land.

Fachkommissionen der Länder 2020 gegen Aufweichung der Bauordnung

Die Fachkommissionen für Städtebau und Bauaufsicht der Ministerkonferenz der Länder haben auf ihrer Tagung im September 2020 die jetzt in Baden-Württemberg vorgeschlagene Veränderung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunk-Antennenträgern abgelehnt. Der § 61 Abs. 1 Zif. 5 der Musterbauordnung des Bundes (MBO) entspricht bis dato der geltenden LBO-BW.

Insbesondere die Argumente Stadtbildverschandelung durch 15 m hohe Sendeanlagen auf Gebäuden und Schwächung der kommunalen Verfahrenshoheit waren die entscheidenden Argumente gegen die Aufweichung der MBO. 

Als Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation lehnen wir die vorliegenden Vorschläge vollumfänglich ab (Genehmigungsfreiheit für Anlagen auf Gebäuden bis 15 m Höhe ab Dachhaut und Anlagen im Außenbereich bis 20 m Höhe ab Geländeniveau. Verringerung der Abstandsflächenregelung zu Angrenzern um 50% - Faktor 0,2 anstelle 0,4).

Der Landtag sollte den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen. Die Grün-Schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg sollte in der Lage sein, intelligenter zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
1. Vorsitzender von diagnose:funk Deutschland e.V.

Quellen

[1] Die Bundesregierung hat in der Drs. 19/2136 betont: „Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet.“ S.2.

[2] https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html

[3] https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/energie-ressourceneffizienz-digitaler

[4] Zusammenfassung der Mobilfunk-Inhalte des UBA-Gutachtens: https://www.diagnose-funk.org/1642

[5] https://diagnose-funk.org/aktiv-werden!/was-koennen-buergerinitiativen-tun/uebersichtskarte-der-mobilfunk-initiativen

[6] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/ratgeber/ratgeber-4-kommunale-handlungsfelder/mobilfunkvorsorge-im-dialogverfahren/rechtssicherheit-ist-vorhanden-hoechstrichterlich

[7] Beispiel St. Gallen. Neue Ansätze in der Mobilfunkversorgung: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/330

[8] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Studie-zur-Akzeptanz-von-Mobilfunkmasten

[9] Bitkom veröffentlicht Umfrage und erbittet staatliche Hilfe: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/1554

[10] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Studie-zur-Akzeptanz-von-Mobilfunkmasten

[11] https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/ministerpraesident/interviews-reden-und-regierungserklaerungen/interview/pid/wir-duerfen-uns-nicht-abhaengen-lassen/

[12] https://www.kommune21.de/meldung_31389_Start+der+Taskforce+Mobilfunk.html

[13] https://www.diagnose-funk.org/1794

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