Ständerat will keine höheren Grenzwerte für 5G

Schweiz: Keine stärkere Strahlung für schnelleres Internet
Der Ständerat musste am 05.03.2018 erneut über einen Vorstoss zur Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte er Nein zur Motion und lehnt somit höhere Grenzwerte für Mobilfunkantennen ab.
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Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV sind für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung nicht zwingend notwendig, stellen aber für die Gesundheit der Bevölkerung ein nicht kalkulierbares Risiko dar.

Swisscom hatte im Vorfeld angekündigt, den Start des 5G-Standards um zwei Jahre vorzuverlegen. Schon gegen Ende 2018 soll der neue Standard punktuell eingeführt werden. 2020 soll er dann flächendeckend verfügbar sein. Als Voraussetzung wurde vom Schweizer Telekomverband «asut» die Anpassung der NISV gefordert. Man wollte den Anlagengrenzwert für diese Frequenzen (1800 MHz und höher) von 6 V/m (9.55 μW/cm²) auf 10 V/m (26.5 μW/cm²) erhöhen. Zudem sollte für die Berechnung des Grenzwertes nur noch die Anlage eines Betreibers massgebend sein. Dies bedeutete im Falle einer Anlage welche von allen drei Mobilfunkanbietern betrieben wird, dass der Anlagengrenzwert ca. 17 V/m (76.6 μW/cm²) sein dürfte was einer Erhöhung der el. Leistungsdichte um etwa 800% entspräche!. «asut» warnte, dass sich bei einer Nicht-Anpassung der Grenzwerte der Netzausbau verzögere und neue Technologien verteure oder sogar verhindere. 

Die Frage der höheren Grenzwerte war bereits früher im Parlament umstritten. Im Dezember 2016 hatte der Ständerat eine Motion mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp abgelehnt. Der Nationalrat hatte zuvor, ebenfalls knapp mit 84 zu 90 Stimmen, zugestimmt.

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Stimmen zur Abstimmung aus der SDA-Meldung 

Aus dem Rat kamen Bedenken: Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) kritisierte namens der Minderheit, dass nach der Ablehnung von Ende 2016 in der kleinen Kammer nun erneut über die Forderung diskutiert werde, obwohl es keine neuen Erkenntnisse gebe. "Fragen zu Auswirkungen auf die Gesundheit sind weiterhin offen."

Géraldine Savary (SP/VD) nannte die Wiederaufnahme des Anliegens und den Druck durch Swisscom "unangenehm". Sie forderte, das Thema bei der Revision des Fernmeldegesetzes aufzunehmen. "Menschen, die sensibel auf Strahlung reagieren, leiden. Davon zeugen ihre Zuschriften an uns."

Werner Hösli (SVP/GL) hielt dagegen, dass die Menschen trotz der technischen Entwicklungen immer älter würden und gesünder seien. Dass Krebserkrankungen wegen Mobilfunkantennen zugenommen hätten, treffe nicht zu. Erwiesen sei einzig, dass die Erwärmung des Körpergewebes durch Mobilfunkstrahlung schädlich sei.

Raphaël Comte (FDP/NE) mahnte zur Vorsicht. Schlussendlich gehe es um eine Verordnung, die der Bundesrat in eigener Kompetenz nach der nötigen Güterabwägung anpassen könne. Isidor Baumann (CVP/UR) fragte, weshalb die Mobilfunkanbieter den Ängsten der Bevölkerung keine Beachtung geschenkt hätten, etwa mit einem Monitoring.

Laut Fachleuten gehöre die Zukunft kleinzelligen Netzen mit längst nicht so hohen Abstrahlungswerten und bestehe nicht darin, die grössten Antenne auszureizen, hielt Anita Fetz (SP/BS) fest. Die Lösung liege in einer dezentralen Versorgung. "Mit meinem Nein will ich bewirken, dass in die richtige Technologie investiert wird."

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