Smart Home – Wie digital wollen wir wohnen?

Rede des Bundesministers Heiko Maas
Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas auf der gemeinsamen Konferenz von BMJV und Bitkom zum Safer Internet Day 2017 am 14. Februar 2017 in Berlin.

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Dr. Rohleder,
sehr geehrte Frau de Bastion,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

eigentlich geht es beim Safer Internet Day ja um die digitale Welt, aber manchmal hat die auch etwas mit Psychologie zu tun. Eine Gleichung aus der Psychologie des Wohnens lautet ja: Sag mir, wie du wohnst und ich sage dir, wer du bist! Nichts charakterisiert uns so sehr, wie unsere eigenen vier Wände; nichts ist intimer.

Wenn heute immer mehr Wohnungen zu Smart Homes ausgebaut werden, dann müssen wir uns auch die Frage stellen "Wie digital wollen wir wohnen?“ Und deswegen ist es richtig, dass das Thema im Mittelpunkt dieses Safer Internet Days steht.

Heiko Maas, Außenminister a.D. Bild: Thomas Koehler - bmjv.de

Das Smart Home ist ja auch längst keine Science-Fiction mehr. Das Paradebeispiel vom Kühlschrank, der im voll vernetzten Haus bei Bedarf selbstständig die Milch nachbestellt, mag zwar noch Zukunftsmusik sein. Aber vieles andere, was ein Smart Home ausmacht, ist längst Alltag: Der Smart-TV etwa – in mehr als 40% aller Wohnzimmer steht heute ein internetfähiger Fernseher.

Auch in die intelligente Messung und Steuerung des Energieverbrauchs durch Smart Meter ist Deutschland bereits eingestiegen – das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat dazu beigetragen. Selbst dem Nachbarn zum Blumengießen aus dem Sommerurlaub per Klick die Tür aufzuschließen, ist heute kein Problem mehr. Schlösser, Fenster, Rollläden, Licht oder Alarmsysteme lassen sich auch per Smartphone steuern. Und es gibt auch bereits Systeme, die über Spracherkennung funktionieren, so dass man der Heizung einfach sagen kann: „Mach das Haus 5 Grad wärmer!“

Wie weit die Digitalisierung in unseren Wohnungen schon geht und welche Trends es gibt, wird mein Namensvetter Marco Maas – wir sind nicht verwandt und nicht verschwägert – in seinem Vortrag nachher sicher noch veranschaulichen, auch die riesigen Vorteile der Vernetzung. Heute soll es aber auch darum gehen, ob die digitale Selbstvermessung immer erstrebenswert ist.

Muss wirklich alles, was man technisch vernetzen kann, auch vernetzt werden? Wenn uns Sensoren automatisch erkennen, sobald wir das Badezimmer betreten, um dann über vernetzte Lautsprecher sofort unsere Lieblingsmusik abzuspielen, oder wenn wir auf dem Spiegel unsere Mails oder die Wetterdaten abrufen können, dann ist das sicher ein schöner Luxus. Aber ich bin mir nicht sicher, ob sich wirklich alle Verbraucherinnen und Verbraucher im Klaren sind, welche Risiken damit verbunden sind. Denn das vernetzte Smart Home bringt eben nicht nur wünschenswerten Komfort. Es ist auch eine Gefahr für unsere Privatsphäre.

Unser Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der private Rückzugsraum in den eigenen vier Wänden ist ein hohes Gut. Jeder Mensch braucht diesen einen Ort, an dem er unbeobachtet bleibt und sich ohne Kontrolle entfalten kann.

Wenn intelligent vernetzte Alltagsgegenstände künftig autonom miteinander oder mit Dritten kommunizieren – zum Beispiel eben der Kühlschrank mit dem Supermarkt –, bedeutet das oft auch einen erheblichen Kontrollverlust und Fremdbestimmung. Denn steuerbar ist das alles nur über Datenströme und damit fallen zwangsläufig sehr aussagekräftige persönliche Daten an. Wenn man sie zusammenfasst und kombiniert, kann man daraus umfassende Profile bilden. Das macht uns gläsern und zwar im Kernbereich unseres Privatlebens, im eigenen Heim. Und es geschieht fast immer, ohne dass wir davon etwas mitbekommen. Entscheiden wir dann eigentlich noch selbst über unseren Tagesablauf oder übernehmen das dann schon Algorithmen?

Auch die Nutzer von Smart Home-Anwendungen treiben solche Fragen um. Etwa 60 Prozent von ihnen gaben in einer Umfrage an, sich um ihre Privatsphäre zu sorgen und das sind ganz berechtigte Sorgen. Denn die Auswertung von Big Data bleibt ja nicht folgenlos. Sie kann dazu führen, dass Menschen ganz schnell in Gewinner und Verlierer eingeteilt werden. Wessen Smart-TV-Gewohnheiten auf Arbeitslosigkeit oder prekäre Beschäftigung deuten, wird weniger auf Vertragsangebote und Kreditzusagen bauen können, als jemand mit einem Datenprofil, das auf ein hohes Einkommen und einen sicheren Job schließen lässt. 
Die sozial „gefährliche“ Gleichung lautet dabei: Gute Daten über eine Person bedeuten Teilhabe, schlechte Daten hingegen Ausgrenzung. Und gar keine Daten vorweisen zu können, das kann in einer digitalen Gesellschaft einer faktischen Nichtexistenz gleichkommen. Wer heute in die USA umzieht, der kann sich davon ein Bild machen: Ohne „Credit history“ – also ohne Daten über Zahlungsgewohnheiten – bekommt man dort am Anfang oft nicht mal einen Mietvertrag.

Meine Damen und Herrn, 
für mich steht fest, dass wir hier ganz klare Grenzen ziehen müssen: Der Mensch darf nicht zum „bloßen Objekt“ der vernetzten Geräte werden. Digitale Souveränität – dazu gehört für mich, dass wir jederzeit die alleinige Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit über die Geräte haben: über ihre einzelnen Nutzungen und auch darüber, welche Daten von wem wie verarbeitet werden.

Das wird nur gehen, wenn jeder auch die Möglichkeit bekommt zu verstehen, wie die einzelnen Geräte im Smart Home funktionieren, wie sie vernetzt sind und an wen die Daten gehen. Wenn man sich so manche Gebrauchsanleitung oder Datenschutzerklärung anschaut, dann scheint eher das Ziel zu sein, sie möglichst kompliziert, undeutlich und verwirrend zu formulieren.

Wir brauchen aber im Gegenteil verständliche Informationen. Und die Technik muss dann genauso verständlich zu bedienen sein, auch bei der Entscheidung Datenverarbeitung und Datenübertragung an Dritte zu erlauben oder zu versagen.

Meine Damen und Herren, 
dafür brauchen wir einen sensiblen Umgang mit persönlichen Daten auch auf der Anbieterseite und es ist gut, dass die Europäische Datenschutzgrundverordnung mehr Klarheit schafft, was da erlaubt ist und was nicht.

Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, aber drei grundsätzliche Erwägungen unseres Rechts kurz vorstellen, die auch für das Smart Home gelten werden, wenn die Grundverordnung ab 2018 anwendbar sein wird:

  • Grundsatz 1: Weniger ist mehr! Manchmal gehen Unternehmen nach dem Grundsatz vor: Erst Daten sammeln und dann klären, welche sie überhaupt brauchen. Effizienter und kundenfreundlicher ist es, die Reihenfolge umzudrehen. Je weniger persönliche Daten erhoben werden, desto geringer ist das Risiko, die Rechte des Einzelnen zu verletzen. Klar muss insbesondere sein, dass nur in dem Umfang persönliche Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie das für die Funktionalität des Geräts zwingend erforderlich ist. Einzelne Funktionen oder der Support dürfen außerdem nicht vom Einverständnis in eine Datenpreisgabe abhängig gemacht werden, die dafür nicht erforderlich ist.
  • Grundsatz 2: Anonymität schützt! Big Data sind auch dann eine Schatzgrube, wenn die Informationen keinen Aufschluss über einzelne Personen geben. Oft ist doch für die Anbieter nicht interessant, wie Herr Maas nun genau wohnt, sondern nur, wie viele Menschen die Heizung schon vom Büro aus hochdrehen (ich gehöre übrigens nicht zu ihnen). Anonymisierte Daten sind in vielen Fällen also genauso ergiebig, aber ohne Einbußen für die Datensouveränität des einzelnen.
  • Und wenn doch die Smart-Home-Daten von Herrn Maas direkt von Interesse sind, gilt Grundsatz 3, dass die Daten wieder gelöscht werden müssen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Meine Damen und Herren, 
wichtig ist mir außerdem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Möglichkeit behalten, auf die Vernetzung ihrer Wohnung zu verzichten. Ich habe das in anderem Zusammenhang auch als „Recht auf eine analoge Welt“ bezeichnet.

Echte Wahlfreiheit bedeutet dann aber auch: Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er sich entscheidet, ohne Smart Home auszukommen; es darf da keinen mittelbaren Zwang geben. Über den Grad der Digitalisierung seines Lebens in den eigenen vier Wänden – mit allen Vor-, aber auch mit allen Nachteilen – muss jeder selbst bestimmen können.

Dazu gehört auch, dass es keine geschlossenen Systeme geben darf – also das, was man heute „Lock-in-Effekt“ nennt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf bauen können, dass sie Geräte verschiedener Marken problemlos miteinander vernetzen, den Anbieter wechseln und dabei auch ihre Daten mitnehmen können.

Meine Damen und Herren, 
wenn wir über Digitalisierung reden, dann müssen wir auch über Sicherheit sprechen. Hacker machen ja auch vor Smart Homes nicht Halt. Da gibt es erschreckende Beispiele: Die Tür per Klick öffnen, das kann heute nämlich nicht nur der Hauseigentümer für seinen Nachbarn, sondern das können mittlerweile auch Einbrecher. Dafür ist oft noch nicht einmal besonderes Computerwissen erforderlich. Auch Cyberkriminelle nutzen ungeschützte System skrupellos aus, sperren per Erpressungssoftware etwa das Bild von Smart TVs und geben es erst gegen Geld wieder frei.

Sicherheit ist deswegen heute auch ein Thema für die Verbraucherpolitik. Je digitaler unser zu Hause wird, desto angreifbarer machen wir es. Erst Recht, wenn nicht mehr wir selbst ins Internet gehen, sondern unsere Geräte zu Hause das ganz selbstständig tun. Cyberexperten warnen vor neuen Sicherheitsgefahren, die mit zunehmender Vernetzung und Automatisierung im Haushalt noch größer werden. Aber anders als für Baumaterialien, Lebensmittel, Textilien, Versicherungen gibt es für das Internet der Dinge keine verbindlichen Normen, die Sicherheitsstandards im Interesse der Verbraucher festlegen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kann zwar vor fehleranfälligen Smartphones oder unsicherer Software warnen, sie aber nicht vom Markt nehmen.

Unsere Produktsicherheitsgesetze enden noch im Maschinenzeitalter – und das bedeutet, dass wir die Verantwortung heute auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen. Sie sollen selbst dafür sorgen, dass ihre Smartphones, Tablets, Fitnessarmbänder, Navigationssysteme, Rauchmelder oder anderen Smart-Home-Geräten auf dem neuesten Sicherheitsstand sind.

Ich glaube, das reicht einfach nicht mehr. Wir können niemandem zumuten, sich täglich im Dschungel verschiedenster Sicherheits- und Schutzsoftware zurechtzufinden. Wir müssen auch die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen und dafür brauchen wir

  • mehr klare Regelungen zur Qualität und Sicherheit der Produkte
  • internationale Standards für Produktsicherheit im Internet der Dinge und
  • eine funktionierenden Marktaufsicht.

Meine Damen und Herren, 
hohe Sicherheitsstandards sind auch im Interesse der Wirtschaft. Die digitalen Angebote für das Smart Home werden nur erfolgreich bleiben, solange die Risiken nicht einseitig zulasten von Nutzern gehen. Das zeigen aktuelle Umfragen: Ein Drittel der Smart Home Nutzer fürchtet sich laut Umfragen vor Hacker-Angriffen, und für viele Menschen sind solche Ängste der Grund dafür, sich ganz gegen Smart Home-Anwendungen zu entscheiden.

Dazu passt, dass ein Journalist schon den Gegentrend ausgerufen hat, den zum „Dumb Home“, also zum dummen Haushalt. Er witzelte, demnächst würden chinesische Hacker seine Waschmaschine kapern, die Kochwäsche bei 30 Grad laufen lassen und er müsse dann mit Dreckrändern leben. Seine Espressomaschine würde sich dann auf Facebook mit dem Bügeleisen anfreunden, geliked von allen Lampen.

Meine Damen und Herren, 
wir müssen dafür sorgen, dass es keinen Trend zum „Dumb Home“ gibt, weil die Menschen einen Amoklauf ihrer Küchengeräte fürchten.

Das smarte Home bietet enorme Chancen: bei der Energiewende, in Sachen Sicherheit und auch wenn es darum geht, dass etwa Senioren länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Aber all das wird nur möglich, wenn die Menschen der Technik auch vertrauen.

Ich bin davon überzeugt: Der beste Weg, dieses Vertrauen herzustellen, sind klare rechtliche Standards und gute, sichere technische Lösungen. Ich freue mich, dass Sie, meine Damen und Herren, darüber heute mit uns diskutieren wollen – nicht nur digital und virtuell, sondern ganz real und analog! Vielen Dank!

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