aufgepasst!
WLAN-Hotspot

Unitymedia will 1,5 Mio Router-WiFiSpots

Verbraucherschützer kritisieren unzulässige Freischaltung
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will bei ihren Kunden einen (WLAN-) 'WiFi-Spot' über deren Kabel-Modem aktivieren. Das wird in einem Schreiben den Kunden angekündigt, dem entsprechende Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Um die WLAN-Aktivierung zu vermeiden, muss der Kunde innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Aktualisiert am 18.05.2016:

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kabelbetreiber abgemahnt.

Unitymedia hat nun eine Frist, um die Forderung der Verbraucherzentrale umzusetzen, ansonsten will diese klagen. - Siehe unter 'Weiterführende Links'. Die Verbaucherschützer empfehlen den Kunden von UM auch vorsorgliche zu widersprechen
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Seit Mitte April 2016 erhalten alle Kunden der Firma Unitymedia (ehem. Kabel-BW), die zuhause bereits die neuesten Endgeräte der Kabel-Firma betreiben, ein Schreiben mit 'Besonderen Geschäftsbedingungen WiFi-Spot'. Angekündigt wird, dass "in den kommenden Wochen, auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert wird." Dies soll dazu dienen, dass andere Unitymedia-Kunden den 'WiFiSpot' im privaten Router mitbenutzen zu können. Der Router ist so konfiguriert, dass er zwei voneinander getrennte WLAN-Signale ausstrahlt - für die private Nutzung und für das öffentlich zugängliche Netz, den sog. 'WifiSpot'.

Wird das Widerspruchsrecht nicht aktiv innerhalb von 4 Wochen ausgeübt, nimmt die Unitymedia über ihren WLAN-Router den 'WiFi-Spot' in Betrieb. Einmal in Betrieb genommen, wird dem Kunden untersagt, das Gerät und somit die Funktion des Hotspots zu deaktivieren. Unter Punkt 6, 'Pflichten des Kunden' steht: "6.5 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden." Das bedeutet somit auch, dass die Kunden trotz der Abschaffung des Routerzwangs dann keinen beliebigen Router mehr anschließen können.

Verbraucherschützer halten eine Zustimmung für erforderlich

"Eine solche Vertragsänderung ist ohne die Zustimmung des Kunden unwirksam", sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) "Golem.de". Eine Änderung der vertraglichen Leistungen könne nicht einseitig erfolgen. Ähnlich äußerte sich Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es könne zudem nicht sein, dass der Kunde beispielsweise während eines Urlaubs oder aus Angst vor Strahlung seinen Router nicht mehr vom Strom nehmen dürfe, "sagte er der "WAZ".

Unsere Empfehlung an alle Betroffenen:

  • Legen Sie sofort nach Erhalt des Schreibens, aber auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch ein. Die Freischaltung kann nur durch Widerspruch innerhalb 4 Wochen verhindert werden. Lassen Sie sich den Widerspruch bestätigen.
  • Sollte die Funktion WifiSpot bereits aktiviert sein, können Sie diesen, laut 'Besondere Geschäftsbedingungen WiFi-Spot', innerhalb 2 Tagen deaktivieren lassen – siehe Punkt 4.1: „Der Kunde hat die Möglichkeit, der Einrichtung und dem Betrieb eines Homespots an diesem Router durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter im Onlinekunden-Servicebereich mit Wirkung spätestens zum übernächsten Werktag zu widersprechen. In diesem Fall endet jedoch auch seine Nutzungsmöglichkeit von WifiSpot."
  • Wenden Sie sich auch an die Bundesverbraucherschutzzentrale und fordern diese auf, hier mit rechtlichen Schritten gegen UnityMedia tätig zu werden.

Vorsicht vor der Dauerbestrahlung

Dem Kunden wurde mit den neuesten Routern eine ausgeschaltete Mobilfunksendeanlage in die Wohnung gestellt. Diese wird nun– soweit er keinen Widerspruch einlegt - in Betrieb genommen. 24 Stunden am Tag werden nun alle Bewohner und die Nachbarn einer zusätzlichen Strahlung aussetzt.

Hierbei wird eine Strahlung benutzt, die von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft wird und die die EUA (Europäische Umweltagentur) als das Asbest des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Allein zu WLAN liegen über 50 Studien vor, die Gesundheitsrisiken nachweisen. Deshalb warnt das deutsche Umweltbundesamt: "WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt."

Auch von der Versorgungsinfrastruktur her ist dies absurd. Mit einem hochfrequenten 2,45 GHz Signal wird versucht, jegliche Gebäudemasse zu durchstrahlen, um ein paar Meter Straße vor der Tür damit zu versorgen. Ohne dabei zu wissen, wo der Router eigentlich aufgestellt ist – im Tiefkeller? – im 5 Obergeschoss eines Wohnhauses? – auf einem abgelegenen Aussiedlerhof? – also dort, wo er ggf. keinen Nutzen hat, sondern nur Schaden anstellen kann.

Publikation zum Thema

Überarbeitet Okt. 2020Format: DIN langSeitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 06.10.2020 Bestellnr.: 315Sprache: Deutsch

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Im Oktober 2020 neu überarbeitet: Niemand ist gezwungen, die häufig in Routern integrierten Funkanwendungen wie WLAN, DECT oder Hotspot-WLAN zu nutzen. Alles kann verkabelt angeschlossen und somit strahlungsarm betrieben werden. Der Flyer erklärt, auf was Sie achten sollten.
Überarbeitet im August 2020Format: DIN langSeitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 24.08.2020 Bestellnr.: 311Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Vorsicht WLAN!

Wie Sie Ihre Strahlenbelastung reduzieren können
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Im August 2020 neu überarbeitet: Wireless Local Area Network (WLAN oder WiFi) ist ein Funknetz-Standard zur Netzwerk-, Internetanbindung von mobilen Endgeräten. Der mobile Zugang zum Internet führt zu einem ständigen Ausbau funkbasierter Netzzugänge, sog. WLAN Hot-Spots. Wir zeigen Ihnen Ansätze zur Strahlungminimierung.
4. überarbeitete und aktualisierte Auflage Format: A5Seitenanzahl: 100, farbig Veröffentlicht am: 15.09.2019 Bestellnr.: 103Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk, Titelfoto: Cora Müller - stock.adobe.com

Vorsicht WLAN!

Risiken und Alternativen beim Einsatz von WLAN in Schulen, am Arbeitsplatz und Zuhause.
Autor:
diagnose:funk | Dr. K. Scheler, Dipl.-Ing. (FH) G. Krause
Inhalt:
"Kein WLAN an Schulen" - warum eigentlich nicht? Smartphones, Tablets, Spielekonsolen u.v.m. nutzen in der Regel WLAN statt Kabelverbindungen mit dem Router. Als scheinbar risikolose Basistechnologie wird WLAN derzeit vermarktet: Hotels, Bibliotheken, Gaststätten, Erholungsparks, Busse und Bahnen, sogar Städte und Gemeinden werben mit ihren kostenlosen WLAN-Hot-Spots. Auch in immer mehr Schulen soll und wird WLAN eingesetzt. Heute wissen wir: WLAN ist eine Risikotechnologie, viele Einzelstudien weisen bei ständig wiederkehrender Bestrahlung mit WLAN Gesundheitsgefahren nach, die WHO hat sie als möglicherweise krebserregend eingestuft. Die gesundheitlichen Gefahren von WLAN insbesondere für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihre Entwicklung und ihre kognitiven Funktionen sind erheblich. Mit welchen Maßnahmen kann jeder seine persönliche Strahlenbelastung minimieren? .Welche Möglichkeiten haben Schulen Risiken weitestgehend zu vermeiden? Und welche leistungsfähigeren Alternativen zum heutigen WLAN gibt es bereits heute? Darüber klärt dieser Ratgeber auf.
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