Grenzwerte haben keine Schutzfunktion
12.12.2010
Diagnose-Funk veröffentlicht zur Gesamtproblematik „Grenzwerte“ den Brennpunkt
Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen
In der Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks begründen Industrie und Behörden ihre Politik mit dem Hauptargument: Solange die Grenzwerte, wie sie die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) festlegt, eingehalten werden, bestehen keine Gesundheitsgefahren.
Immer, wenn Bürger gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit diesem Argument. Doch welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte und der SAR-Wert? So gut wie keine, denn sie vernachlässigen wesentliche Einflussgrößen der Strahlung auf die Biologie des Menschen, auf seine Zellen.
Der Brennpunkt kann als PDF heruntergeladen werden:
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Weiteres zu den Grenzwerten finden Sie unter
http://www.mobilfunkstudien.org/grenzwerte/index.php




